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Ermöglichungsabsicht

§ 211 Abs. 2 StGB · Strafrecht

Ermöglichungsabsicht ist das zielgerichtete Wollen des Täters, durch eine mit Tötungsvorsatz vorgenommene Handlung eine andere Straftat zu ermöglichen oder deren Begehung zu erleichtern. Bei diesem Mordmerkmal bezieht sich die Absicht auf die Ermöglichung oder Erleichterung, während für den Tod des Opfers bedingter Vorsatz genügt. Die andere Straftat kann eine eigene oder die eines Dritten sein und muss nicht tatsächlich ausgeführt werden.

Merksatz

Auch wer den Tod nur in Kauf nimmt, kann mit Ermöglichungsabsicht handeln.

Ermöglichen oder verdecken?Links soll die Tötungshandlung eine andere Tat fördern, rechts die Aufdeckung einer Tat oder der Beteiligung daran verhindern.
Ermöglichungsabsicht
Verdeckungsabsicht
Ziel
Die Begehung einer anderen Straftat ermöglichen oder erleichtern.
Die Aufdeckung einer Straftat oder der eigenen Beteiligung daran verhindern.
Bezugstat
Die andere Straftat muss nicht tatsächlich ausgeführt werden.
Aus Tätersicht liegt eine vorausgegangene Straftat vor.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anton will nachts ein fremdes, unbewohntes Lagerhaus anzünden. Damit der Wachmann ihn nicht daran hindert, erschießt Anton ihn gezielt. Noch bevor Anton das Feuer legt, nimmt die Polizei ihn fest.

Trifft „Ermöglichungsabsicht“ hier zu?

„Ermöglichungsabsicht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tötungsvorsatz
    Anton handelt mit dem Willen, den Wachmann zu töten.
    erfüllt
  2. 2
    Andere Straftat als Bezugstat
    Die geplante Brandstiftung ist eine von der Tötung verschiedene Straftat.
    erfüllt
  3. 3
    Ermöglichung oder Erleichterung als Handlungsziel
    Anton beseitigt den Wachmann gezielt als Hindernis für die geplante Brandstiftung.
    erfüllt
BFall B

2Anton weiß, dass Ben nachts ein fremdes Lagerhaus anzünden will. 1Aus Rache erschießt Anton dessen Wachmann gezielt. Er rechnet damit, dass Ben dadurch leichter an das Gebäude gelangen könnte, nimmt das aber nur hin und verfolgt keinen Zweck im Zusammenhang mit Bens Vorhaben.

Trifft „Ermöglichungsabsicht“ hier zu?

„Ermöglichungsabsicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ermöglichung oder Erleichterung als Handlungsziel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tötungsvorsatz
    Anton will den Wachmann töten.
    erfüllt
  2. 2
    Andere Straftat als Bezugstat
    Bens geplante Brandstiftung ist eine andere Straftat, die Anton kennt.
    erfüllt
  3. 3
    Ermöglichung oder Erleichterung als Handlungsziel
    Anton nimmt die mögliche Erleichterung lediglich hin, ohne sie zu bezwecken.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der erforderlichen Absicht wird geschlossen, dass der Täter den Tod des Opfers bezwecken muss.

RichtigBezweckt sein muss die Ermöglichung oder Erleichterung der anderen Straftat; für den Tod reicht bedingter Vorsatz.

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