Definitionen
Ermöglichungsabsicht
§ 211 Abs. 2 StGB · StrafrechtErmöglichungsabsicht ist das zielgerichtete Wollen des Täters, durch eine mit Tötungsvorsatz vorgenommene Handlung eine andere Straftat zu ermöglichen oder deren Begehung zu erleichtern. Bei diesem Mordmerkmal bezieht sich die Absicht auf die Ermöglichung oder Erleichterung, während für den Tod des Opfers bedingter Vorsatz genügt. Die andere Straftat kann eine eigene oder die eines Dritten sein und muss nicht tatsächlich ausgeführt werden.
Auch wer den Tod nur in Kauf nimmt, kann mit Ermöglichungsabsicht handeln.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton will nachts ein fremdes, unbewohntes Lagerhaus anzünden. Damit der Wachmann ihn nicht daran hindert, erschießt Anton ihn gezielt. Noch bevor Anton das Feuer legt, nimmt die Polizei ihn fest.
Trifft „Ermöglichungsabsicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTötungsvorsatzAnton handelt mit dem Willen, den Wachmann zu töten.
- 2erfülltAndere Straftat als BezugstatDie geplante Brandstiftung ist eine von der Tötung verschiedene Straftat.
- 3erfülltErmöglichung oder Erleichterung als HandlungszielAnton beseitigt den Wachmann gezielt als Hindernis für die geplante Brandstiftung.
2Anton weiß, dass Ben nachts ein fremdes Lagerhaus anzünden will. 1Aus Rache erschießt Anton dessen Wachmann gezielt. Er rechnet damit, dass Ben dadurch leichter an das Gebäude gelangen könnte, nimmt das aber nur hin und verfolgt keinen Zweck im Zusammenhang mit Bens Vorhaben.
Trifft „Ermöglichungsabsicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTötungsvorsatzAnton will den Wachmann töten.
- 2erfülltAndere Straftat als BezugstatBens geplante Brandstiftung ist eine andere Straftat, die Anton kennt.
- 3fehltErmöglichung oder Erleichterung als HandlungszielAnton nimmt die mögliche Erleichterung lediglich hin, ohne sie zu bezwecken.
Typische Fehler
FehlerAus der erforderlichen Absicht wird geschlossen, dass der Täter den Tod des Opfers bezwecken muss.
RichtigBezweckt sein muss die Ermöglichung oder Erleichterung der anderen Straftat; für den Tod reicht bedingter Vorsatz.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata