Definitionen
Erheblichkeitsschwelle
§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB · ZivilrechtDie Erheblichkeitsschwelle bezeichnet das Mindestmaß an Gewicht eines Mangels, das überschritten sein muss, damit ein Rücktritt vom Vertrag nicht wegen Unerheblichkeit der Pflichtverletzung ausgeschlossen ist; ob ein Mangel unerheblich ist, bestimmt sich nach einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall. Bei behebbaren Kaufmängeln ist die Schwelle nach der Rechtsprechung in der Regel überschritten, wenn die Mangelbeseitigungskosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises betragen; eine starre Grenze ist dies nicht.
Das Überschreiten der Schwelle beseitigt nur einen Rücktrittsausschluss, ersetzt aber nicht die übrigen Rücktrittsvoraussetzungen.
- 1Fällige, mangelhafte LeistungBei einem gegenseitigen Vertrag wird eine fällige Leistung mit einem Mangel erbracht.
- 2Frist zur MangelbeseitigungRegelmäßig muss eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung erfolglos verstreichen.
- 3Ausschluss wegen UnerheblichkeitTrotz erfüllter Ausgangsvoraussetzungen scheidet ein Rücktritt bei einem unerheblichen Mangel aus.
- 1Fällige, mangelhafte Leistung Bei einem gegenseitigen Vertrag wird eine fällige Leistung mit einem Mangel erbracht.
- 2Frist zur Mangelbeseitigung Regelmäßig muss eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung erfolglos verstreichen.
- 3Ausschluss wegen Unerheblichkeit Trotz erfüllter Ausgangsvoraussetzungen scheidet ein Rücktritt bei einem unerheblichen Mangel aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Für ihr Übersetzungsbüro kauft Mara bei einem Möbelhändler einen neuen Schreibtisch für 1.000 Euro. Ein schon bei der Übergabe vorhandener Defekt verhindert, dass sich zwei Schubladen öffnen lassen; die Ursache ist bekannt und die Reparatur würde 150 Euro kosten. Mara fordert den Händler schriftlich auf, den Defekt innerhalb von drei Wochen zu beseitigen, doch er unternimmt nichts. Als Mara nach Ablauf dieser Zeit den Kauf rückgängig machen will, besteht der Defekt unverändert fort; weitere Besonderheiten gibt es nicht.
Trifft „Erheblichkeitsschwelle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMangel der LeistungDie Schubladen des gelieferten Schreibtischs lassen sich nicht wie üblich benutzen.
- 2erfülltErheblichkeit nach umfassender InteressenabwägungDie Reparaturkosten betragen 15 Prozent des Kaufpreises und die Nutzung ist beeinträchtigt, sodass der Mangel ohne entgegenstehende Besonderheiten erheblich ist.
Für ihr Übersetzungsbüro kauft Mara bei einem Möbelhändler einen neuen Schreibtisch für 1.000 Euro. 1Ein beim Transport entstandener oberflächlicher Kratzer auf der Tischplatte ist schon bei der Übergabe vorhanden und kann für 10 Euro vollständig entfernt werden. Mara fordert den Händler schriftlich auf, den Kratzer innerhalb von drei Wochen zu beseitigen, doch er unternimmt nichts. Als Mara nach Ablauf dieser Zeit den Kauf rückgängig machen will, ist der Kratzer noch vorhanden; die Nutzung ist nicht beeinträchtigt und weitere Besonderheiten bestehen nicht.
Trifft „Erheblichkeitsschwelle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMangel der LeistungDer neue Schreibtisch weist bereits bei der Übergabe eine beschädigte Oberfläche auf.
- 2fehltErheblichkeit nach umfassender InteressenabwägungDer rein optische, für ein Prozent des Kaufpreises behebbare Mangel ist ohne weitere Besonderheiten unerheblich.
Typische Fehler
FehlerDie Fünf-Prozent-Grenze wird als starre Rechengrenze behandelt, die jede weitere Abwägung ausschließt.
RichtigBei behebbaren Kaufmängeln sind fünf Prozent eine flexible Regelschwelle; entscheidend bleibt die Interessenabwägung im Einzelfall.
FehlerNach erfolglosem Ablauf der Reparaturfrist wird jeder Mangel ohne Prüfung seines Gewichts als ausreichender Rücktrittsgrund behandelt.
RichtigAuch nach erfolglosem Fristablauf verhindert die Unerheblichkeit des Mangels den Rücktritt wegen dieses Mangels.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema