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Erhebliche Willensschwäche (Strafrecht)

§ 291 Abs. 1 S. 1 StGB · Strafrecht

Erhebliche Willensschwäche im Sinne des Wuchers liegt vor, wenn das Opfer Inhalt und Tragweite des Geschäfts zwar erkennt, aufgrund einer verminderten psychischen Widerstandskraft (etwa infolge von Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht) aber nicht in der Lage ist, sich dem Abschluss des nachteiligen Geschäfts zu widersetzen.

Merksatz

Einsicht in das Geschäft bedeutet noch nicht, dass das Opfer sich ihm widersetzen kann.

Was ist beim Opfer beeinträchtigt?Die Gegenüberstellung trennt die mangelnde Fähigkeit zur Bewertung eines Geschäfts von fehlender Widerstandskraft trotz verstandenen Geschäfts.
Erhebliche Willensschwäche
Mangel an Urteilsvermögen
Verständnis
Inhalt und Tragweite des Geschäfts werden erkannt.
Die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts wird nicht ausreichend beurteilt.
Entscheidendes Defizit
Die psychische Widerstandskraft reicht nicht aus, um das nachteilige Geschäft abzulehnen.
Es fehlt die Fähigkeit, Leistung und Gegenleistung vernünftig zu bewerten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der spielsüchtige Jan möchte sofort weiterspielen; ein Geldverleiher bietet ihm 1.000 Euro an, für die er nach einem Monat 1.500 Euro zurückzahlen soll. 1Jan versteht die Rückzahlungspflicht und weiß, dass der Aufpreis weit über den Kosten üblicher Kredite liegt. 2Seine Sucht schwächt seine innere Gegenwehr gegen das Angebot so stark, dass er trotz dieser Einsicht nicht Nein sagen kann und unterschreibt.

Trifft „Erhebliche Willensschwäche (Strafrecht)“ hier zu?

„Erhebliche Willensschwäche (Strafrecht)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erkennen von Inhalt und Tragweite des Geschäfts
    Jan versteht seine Verpflichtung und erkennt den wirtschaftlichen Nachteil.
    erfüllt
  2. 2
    Unfähigkeit zum Widerstand wegen verminderter psychischer Widerstandskraft
    Die suchtbedingt verminderte Widerstandskraft hindert Jan daran, das Geschäft abzulehnen.
    erfüllt
BFall B

Der spielsüchtige Jan möchte sofort weiterspielen; ein Geldverleiher bietet ihm 1.000 Euro an, für die er nach einem Monat 1.500 Euro zurückzahlen soll. 1Jan versteht die Rückzahlungspflicht und weiß, dass der Aufpreis weit über den Kosten üblicher Kredite liegt. Durch eine Therapie hat er seinen Spieltrieb so weit unter Kontrolle, dass er auch bei starkem Spieldrang Kreditangebote ohne Mühe ablehnen kann. Er nimmt das Angebot dennoch an, weil er das Bargeld sofort erhält, während ein günstiger Kredit erst am Folgetag ausgezahlt würde.

Trifft „Erhebliche Willensschwäche (Strafrecht)“ hier zu?

„Erhebliche Willensschwäche (Strafrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unfähigkeit zum Widerstand wegen verminderter psychischer Widerstandskraft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erkennen von Inhalt und Tragweite des Geschäfts
    Jan versteht seine Verpflichtung und erkennt den wirtschaftlichen Nachteil.
    erfüllt
  2. 2
    Unfähigkeit zum Widerstand wegen verminderter psychischer Widerstandskraft
    Jan kann das Angebot trotz seiner Sucht ablehnen und entscheidet sich wegen der sofortigen Auszahlung dafür.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAllein aus einer Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht wird auf erhebliche Willensschwäche geschlossen.

RichtigEine Sucht genügt nicht allein; die verminderte psychische Widerstandskraft muss verhindern, dass sich das Opfer dem nachteiligen Geschäft widersetzen kann.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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