Definitionen
Erhebliche Willensschwäche (Zivilrecht)
§ 138 BGB · ZivilrechtErhebliche Willensschwäche liegt im Zivilrecht vor, wenn eine Person die Bedeutung und Folgen eines Rechtsgeschäfts zwar richtig beurteilen kann, ihre Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, aber erheblich vermindert ist. Die Ausbeutung dieser Schwäche kann auch bei bestehender Geschäftsfähigkeit einen Sittenverstoß nach § 138 Abs. 2 BGB begründen.
Auch wer ein Geschäft zutreffend beurteilt, kann erheblich darin eingeschränkt sein, nach dieser Einsicht zu handeln.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 32-jährige Nora leidet unter einem ärztlich festgestellten zwanghaften Kaufverhalten. 1Sie erkennt, dass sie die angebotene Uhr nicht braucht, dass deren Preis weit über dem üblichen Preis liegt und dass sie sich weiter verschulden wird. 2Trotzdem löst das Angebot bei ihr einen so starken Kaufdrang aus, dass sie ihm trotz wiederholter Gegenwehr kaum widerstehen kann und die Uhr kauft.
Trifft „Erhebliche Willensschwäche (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZutreffende Beurteilung des Rechtsgeschäfts möglichNora versteht sowohl den wirtschaftlichen Nachteil als auch die Folgen des Kaufs.
- 2erfülltErheblich verminderte Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handelnDer kaum beherrschbare Kaufdrang erschwert es Nora erheblich, ihre Einsicht im Handeln umzusetzen.
Die 32-jährige Nora sieht bei einem Händler eine Uhr. 1Sie weiß, dass sie die Uhr nicht braucht, dass deren Preis weit über dem üblichen Preis liegt und dass sie sich für den Kauf verschulden müsste. Sie kann ohne innere Schwierigkeiten auf den Kauf verzichten, entscheidet sich aber nach ruhiger Überlegung dafür, weil ihr die Uhr besonders gefällt.
Trifft „Erhebliche Willensschwäche (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZutreffende Beurteilung des Rechtsgeschäfts möglichNora versteht den wirtschaftlichen Nachteil und die finanziellen Folgen.
- 2fehltErheblich verminderte Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handelnNora kann den Kauf ohne innere Schwierigkeiten ablehnen und nimmt die Nachteile bewusst in Kauf.
Typische Fehler
FehlerAus der erheblichen Willensschwäche allein wird auf die Nichtigkeit des Geschäfts wegen Wuchers geschlossen.
RichtigFür Wucher müssen zusätzlich die Schwäche ausgebeutet und Vermögensvorteile vereinbart oder gewährt werden, die zur Gegenleistung auffällig außer Verhältnis stehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema