Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Erheblichkeit

§ 184h Nr. 1 StGB · Strafrecht

Erheblichkeit bezeichnet die Eigenschaft einer Beeinträchtigung, Handlung oder eines Merkmals, ein solches Gewicht zu erreichen, dass es rechtlich relevant ins Gewicht fällt und nicht als bloße Bagatelle außer Betracht bleiben kann; sie ist insbesondere im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB gegeben, wenn eine sexuell geprägte Handlung bei einer Gesamtbewertung nach Art, Intensität und Dauer unter Berücksichtigung des jeweils geschützten Rechtsguts über eine bloße Bagatelle hinausgeht. Ein Körperkontakt ist hierfür nicht erforderlich.

Merksatz

Die Erheblichkeit ist rechtsgutsbezogen und lässt sich nicht allein an der Intensität einer Berührung festmachen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Mann greift einer erwachsenen Frau gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen fest an die bekleidete Brust und knetet diese eine Minute lang.

Trifft „Erheblichkeit“ hier zu?

„Erheblichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sexuell geprägte Handlung
    Das Kneten der Brust hat nach seinem äußeren Erscheinungsbild einen eindeutigen sexuellen Bezug.
    erfüllt
  2. 2
    Überschreiten der rechtsgutsbezogenen Bagatellgrenze
    Das feste und länger dauernde Kneten der Brust überschreitet hinsichtlich der sexuellen Selbstbestimmung deutlich die Bagatellgrenze.
    erfüllt
BFall B

Ein Mann 1klopft einer erwachsenen Frau in einer vollen Bar im Vorbeigehen einmal kurz mit der flachen Hand auf das bekleidete Gesäß, um sich dadurch sexuell zu erregen. Weitere Berührungen gibt es nicht.

Trifft „Erheblichkeit“ hier zu?

„Erheblichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Überschreiten der rechtsgutsbezogenen Bagatellgrenze

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sexuell geprägte Handlung
    Die sexuell motivierte Berührung des Gesäßes hat einen erkennbaren Sexualbezug.
    erfüllt
  2. 2
    Überschreiten der rechtsgutsbezogenen Bagatellgrenze
    Ein einmaliger, flüchtiger Klaps über der Kleidung bleibt nach Intensität und Dauer unter der Erheblichkeitsschwelle.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus dem sexuellen Bezug einer Handlung wird ohne weitere Prüfung auf ihre Erheblichkeit geschlossen.

RichtigNeben dem sexuellen Bezug muss die Handlung nach ihrem Gesamtgewicht die rechtsgutsbezogene Bagatellgrenze überschreiten.

Voraussetzung vergessen

FehlerKörperkontakt wird als notwendige Voraussetzung für die Erheblichkeit verlangt.

RichtigAuch Handlungen ohne Körperkontakt können erheblich sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.