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Erheblichkeit der Pflichtverletzung

§ 281 Abs. 1 S. 3 BGB · Zivilrecht

Eine Pflichtverletzung ist unerheblich im Sinne des § 281 Abs. 1 S. 3 BGB, wenn sie nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls geringfügig ist; bei behebbaren Mängeln ist die Erheblichkeit in der Regel anzunehmen, wenn die Kosten der Mangelbeseitigung nicht unwesentlich sind (nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig ab einem Mangelbeseitigungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises).

Merksatz

Auch nach erfolgloser Nachfrist erlaubt nicht jeder Mangel Schadensersatz statt der ganzen Leistung.

Wo wird die Erheblichkeit geprüft?Ausschnitt bei Schlechtleistung: Auf die Grundvoraussetzungen folgt die zusätzliche Prüfung, ob Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangt werden kann.
  1. 1
    Grundvoraussetzungen
    Fällige Schlechtleistung und die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 müssen vorliegen.
  2. 2
    Erfolglose Nachfrist
    Eine angemessene letzte Gelegenheit zur Abhilfe muss grundsätzlich ohne Erfolg verstrichen sein.
  3. 3
    Erheblichkeit
    Für Ersatz anstelle der gesamten Leistung darf die Pflichtverletzung nicht nur geringfügig sein.
  1. 1
    Grundvoraussetzungen Fällige Schlechtleistung und die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 müssen vorliegen.
  2. 2
    Erfolglose Nachfrist Eine angemessene letzte Gelegenheit zur Abhilfe muss grundsätzlich ohne Erfolg verstrichen sein.
  3. 3
    Erheblichkeit Für Ersatz anstelle der gesamten Leistung darf die Pflichtverletzung nicht nur geringfügig sein.
Erheblichkeit der Pflichtverletzung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Autohändler verkauft Lea für 20.000 Euro ein neues Auto. Nach der Übergabe entdeckt Lea einen schon bei der Übergabe vorhandenen Lackfehler an einer Tür, den eine Werkstatt für einen Festpreis von 2.000 Euro vollständig beseitigen kann. Das Auto fährt ohne Einschränkungen; weitere Fehler, besondere Absprachen über den Lack und bewusst falsche Angaben des Händlers gibt es nicht. Vier Wochen nach Leas schriftlicher Aufforderung, den Fehler innerhalb dieser vier Wochen zu beseitigen, hat der Händler noch nichts unternommen.

Trifft „Erheblichkeit der Pflichtverletzung“ hier zu?

„Erheblichkeit der Pflichtverletzung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Umfassende Interessenabwägung aller Einzelfallumstände
    Reparaturkosten, Kaufpreis, uneingeschränkte Nutzbarkeit und das Fehlen besonderer Begleitumstände werden gemeinsam gewürdigt.
    erfüllt
  2. 2
    Mehr als geringfügiges Gewicht der Pflichtverletzung
    Die Reparaturkosten betragen 10 % des Kaufpreises; Umstände, die trotz dieser Kosten für Geringfügigkeit sprechen, fehlen.
    erfüllt
BFall B

1Ein Autohändler verkauft Lea für 20.000 Euro ein neues Auto. Nach der Übergabe entdeckt Lea einen schon bei der Übergabe vorhandenen Lackfehler an einer Tür, den eine Werkstatt für einen Festpreis von 200 Euro vollständig beseitigen kann. Das Auto fährt ohne Einschränkungen; weitere Fehler, besondere Absprachen über den Lack und bewusst falsche Angaben des Händlers gibt es nicht. Vier Wochen nach Leas schriftlicher Aufforderung, den Fehler innerhalb dieser vier Wochen zu beseitigen, hat der Händler noch nichts unternommen.

Trifft „Erheblichkeit der Pflichtverletzung“ hier zu?

„Erheblichkeit der Pflichtverletzung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mehr als geringfügiges Gewicht der Pflichtverletzung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Umfassende Interessenabwägung aller Einzelfallumstände
    Auch hier werden Reparaturkosten, Kaufpreis, Nutzbarkeit und sämtliche Begleitumstände gemeinsam gewürdigt.
    erfüllt
  2. 2
    Mehr als geringfügiges Gewicht der Pflichtverletzung
    Die Reparaturkosten betragen nur 1 % des Kaufpreises; besondere Umstände, die dem rein optischen Fehler größeres Gewicht geben, fehlen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Fünfprozentgrenze wird als starre Grenze behandelt, die jede weitere Abwägung ersetzt.

RichtigBei behebbaren Kaufmängeln ist die Kostenquote ein Regelmaßstab; besondere Einzelfallumstände bleiben zu berücksichtigen.

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