Definitionen
Erheblichkeit der Pflichtverletzung
§ 281 Abs. 1 S. 3 BGB · ZivilrechtEine Pflichtverletzung ist unerheblich im Sinne des § 281 Abs. 1 S. 3 BGB, wenn sie nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls geringfügig ist; bei behebbaren Mängeln ist die Erheblichkeit in der Regel anzunehmen, wenn die Kosten der Mangelbeseitigung nicht unwesentlich sind (nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig ab einem Mangelbeseitigungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises).
Auch nach erfolgloser Nachfrist erlaubt nicht jeder Mangel Schadensersatz statt der ganzen Leistung.
- 1GrundvoraussetzungenFällige Schlechtleistung und die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 müssen vorliegen.
- 2Erfolglose NachfristEine angemessene letzte Gelegenheit zur Abhilfe muss grundsätzlich ohne Erfolg verstrichen sein.
- 3ErheblichkeitFür Ersatz anstelle der gesamten Leistung darf die Pflichtverletzung nicht nur geringfügig sein.
- 1Grundvoraussetzungen Fällige Schlechtleistung und die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 müssen vorliegen.
- 2Erfolglose Nachfrist Eine angemessene letzte Gelegenheit zur Abhilfe muss grundsätzlich ohne Erfolg verstrichen sein.
- 3Erheblichkeit Für Ersatz anstelle der gesamten Leistung darf die Pflichtverletzung nicht nur geringfügig sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Autohändler verkauft Lea für 20.000 Euro ein neues Auto. Nach der Übergabe entdeckt Lea einen schon bei der Übergabe vorhandenen Lackfehler an einer Tür, den eine Werkstatt für einen Festpreis von 2.000 Euro vollständig beseitigen kann. Das Auto fährt ohne Einschränkungen; weitere Fehler, besondere Absprachen über den Lack und bewusst falsche Angaben des Händlers gibt es nicht. Vier Wochen nach Leas schriftlicher Aufforderung, den Fehler innerhalb dieser vier Wochen zu beseitigen, hat der Händler noch nichts unternommen.
Trifft „Erheblichkeit der Pflichtverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUmfassende Interessenabwägung aller EinzelfallumständeReparaturkosten, Kaufpreis, uneingeschränkte Nutzbarkeit und das Fehlen besonderer Begleitumstände werden gemeinsam gewürdigt.
- 2erfülltMehr als geringfügiges Gewicht der PflichtverletzungDie Reparaturkosten betragen 10 % des Kaufpreises; Umstände, die trotz dieser Kosten für Geringfügigkeit sprechen, fehlen.
1Ein Autohändler verkauft Lea für 20.000 Euro ein neues Auto. Nach der Übergabe entdeckt Lea einen schon bei der Übergabe vorhandenen Lackfehler an einer Tür, den eine Werkstatt für einen Festpreis von 200 Euro vollständig beseitigen kann. Das Auto fährt ohne Einschränkungen; weitere Fehler, besondere Absprachen über den Lack und bewusst falsche Angaben des Händlers gibt es nicht. Vier Wochen nach Leas schriftlicher Aufforderung, den Fehler innerhalb dieser vier Wochen zu beseitigen, hat der Händler noch nichts unternommen.
Trifft „Erheblichkeit der Pflichtverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUmfassende Interessenabwägung aller EinzelfallumständeAuch hier werden Reparaturkosten, Kaufpreis, Nutzbarkeit und sämtliche Begleitumstände gemeinsam gewürdigt.
- 2fehltMehr als geringfügiges Gewicht der PflichtverletzungDie Reparaturkosten betragen nur 1 % des Kaufpreises; besondere Umstände, die dem rein optischen Fehler größeres Gewicht geben, fehlen.
Typische Fehler
FehlerDie Fünfprozentgrenze wird als starre Grenze behandelt, die jede weitere Abwägung ersetzt.
RichtigBei behebbaren Kaufmängeln ist die Kostenquote ein Regelmaßstab; besondere Einzelfallumstände bleiben zu berücksichtigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema