Definitionen
Entsprechungsklausel
§ 13 Abs. 1 StGB · StrafrechtDie Entsprechungsklausel verlangt bei unechten Unterlassungsdelikten, dass das tatbestandsmäßige Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein aktives Tun entspricht, d.h. das Unterlassen muss in seinem Unrechtsgehalt dem positiven Tun gleichwertig sein.
Die Garantenstellung allein genügt nicht: Auch der Unrechtsgehalt des Unterlassens muss dem aktiven Tun entsprechen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Vater will, dass seine fünfjährige Tochter stirbt, und gibt ihr trotz reichlich vorhandener Nahrung über Wochen nichts zu essen. 2Er sieht ihre starken, anhaltenden Schmerzen und könnte sie jederzeit versorgen, lässt sie aber weiterhungern, weil er ihre Qualen genießen will. Das Kind stirbt daran.
Trifft „Entsprechungsklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPrüfung eines unechten UnterlassungsdeliktsGeprüft wird eine grausame Tötung durch Nichthandeln des zum Schutz verpflichteten Vaters.
- 2erfülltGleichwertigkeit mit dem aktiven Tun des konkret geprüften TatbestandsDas gefühllose Verhungernlassen unter schweren Qualen entspricht im Unrechtsgehalt einer grausamen aktiven Tötung.
Ein Vater will, dass seine fünfjährige Tochter stirbt. 1Als das bewusstlose Kind aufhört zu atmen, unterlässt er die ihm mögliche und sicher lebensrettende Beatmung. Das Kind stirbt innerhalb kurzer Zeit, ohne Schmerzen oder andere Leiden zu empfinden.
Trifft „Entsprechungsklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPrüfung eines unechten UnterlassungsdeliktsAuch hier wird eine grausame Tötung durch Nichthandeln des zum Schutz verpflichteten Vaters geprüft.
- 2fehltGleichwertigkeit mit dem aktiven Tun des konkret geprüften TatbestandsDas Unterlassen verursacht keine besonderen Qualen und steht deshalb nur einem einfachen, nicht einem grausamen aktiven Töten gleich.
Typische Fehler
FehlerAus der Garantenstellung wird ohne Weiteres auf die Gleichwertigkeit mit jeder aktiven Tatbestandsverwirklichung geschlossen.
RichtigNeben der Garantenstellung ist zu prüfen, ob das Nichthandeln auch dem Unrechtsgehalt des konkret untersuchten Tatbestands gleichsteht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata