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Entwicklungsgebot

§ 8 II BauGB · Öffentliches Recht

Das Entwicklungsgebot verpflichtet die Gemeinde grundsätzlich, Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Bebauungsplan konkretisiert dessen Darstellungen; Abweichungen sind zulässig, soweit sie sich aus dem Übergang in eine konkretere Planstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen.

Merksatz

Planerische Konkretisierung erlaubt Abweichungen, aber keinen Bruch mit der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der geltende Flächennutzungsplan einer Gemeinde sieht außerhalb der bisherigen Bebauung eine Fläche für neue Wohnhäuser vor. Die Gemeinde stellt dafür einen Bebauungsplan auf, der die Standorte der Wohnhäuser, kleine Straßen und einen Spielplatz festlegt.

Trifft „Entwicklungsgebot“ hier zu?

„Entwicklungsgebot“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bebauungsplanung durch die Gemeinde
    Die Gemeinde stellt einen Bebauungsplan für die betreffende Fläche auf.
    erfüllt
  2. 2
    Konkretisierung unter Wahrung der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans
    Wohnhäuser und die zugehörigen Straßen und Spielflächen konkretisieren die vorgesehene Wohnnutzung, ohne ihre Grundkonzeption zu verändern.
    erfüllt
BFall B

Der geltende Flächennutzungsplan einer Gemeinde sieht eine große, bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche außerhalb des bebauten Ortes für neue Wohnhäuser vor. Neue Fabriken sollen nach diesem Plan ausschließlich auf der anderen Seite des Ortes entstehen. 1Die Gemeinde stellt für die gesamte vorgesehene Wohnfläche einen Bebauungsplan auf, der dort nur große Fabriken zulässt; der Flächennutzungsplan bleibt unverändert.

Trifft „Entwicklungsgebot“ hier zu?

„Entwicklungsgebot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Konkretisierung unter Wahrung der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bebauungsplanung durch die Gemeinde
    Auch hier stellt die Gemeinde einen Bebauungsplan auf.
    erfüllt
  2. 2
    Konkretisierung unter Wahrung der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans
    Die vollständige Ersetzung der vorgesehenen Wohnnutzung durch Fabriken widerspricht der räumlichen Grundkonzeption des Flächennutzungsplans.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Bebauungsplan wird allein deshalb für rechtswidrig gehalten, weil er vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht wurde.

RichtigIm Parallelverfahren ist die frühere Bekanntmachung zulässig, wenn der erreichte Planungsstand die Entwicklung aus den künftigen Darstellungen erwarten lässt.

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