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Erbfall

§ 1922 BGB · Zivilrecht

Der Erbfall ist das Ereignis, durch das die Rechtsnachfolge von Todes wegen ausgelöst wird; er tritt mit dem Tod einer natürlichen Person ein und bewirkt, dass deren Vermögen als Ganzes (Gesamtrechtsnachfolge) auf den oder die Erben übergeht.

Merksatz

Der Tod löst den Vermögensübergang aus, ohne dass einzelne Gegenstände gesondert übertragen werden müssen.

Wann tritt der Erbfall ein?Der Todeszeitpunkt verbindet den Erbfall mit dem unmittelbaren Übergang des Nachlasses.
  1. Zu Lebzeiten
    Noch kein Erbfall
    Die noch lebende Person wird noch nicht beerbt.
  2. Tod
    Erbfall und Vermögensübergang
    Die Erben erhalten den Nachlass automatisch, ohne einzelne Übertragungsakte.
  1. Noch kein Erbfall Die noch lebende Person wird noch nicht beerbt.
  2. Erbfall und Vermögensübergang Die Erben erhalten den Nachlass automatisch, ohne einzelne Übertragungsakte.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die 80-jährige Eva besitzt ein Haus und ein Bankguthaben. Sie hat ihre Tochter in einem wirksamen Testament als einzige Erbin eingesetzt. 2Eva stirbt im Krankenhaus.

Trifft „Erbfall“ hier zu?

„Erbfall“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Natürliche Person
    Eva ist ein Mensch und damit eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Tod eingetreten
    Mit Evas Tod ist das auslösende Ereignis eingetreten.
    erfüllt
BFall B

1Die 80-jährige Eva besitzt ein Haus und ein Bankguthaben. Sie hat ihre Tochter in einem wirksamen Testament als einzige Erbin eingesetzt. Nach einem Unfall liegt Eva im Koma; die behandelnden Ärzte stellen fest, dass sie lebt.

Trifft „Erbfall“ hier zu?

„Erbfall“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tod eingetreten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Natürliche Person
    Eva ist ein Mensch und damit eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Tod eingetreten
    Eva lebt noch; das Koma und das vorhandene Testament ersetzen ihren Tod nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Erbfall wird erst mit der Testamentseröffnung oder der Annahme der Erbschaft angesetzt.

RichtigEntscheidend ist bereits der Tod; weder die Testamentseröffnung noch die Annahme der Erbschaft muss abgewartet werden.

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