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Erbengemeinschaft

§§ 2032 ff. BGB · Zivilrecht

Eine Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich erben; die Erben werden Gesamthänder und können über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen, während der Nachlass bis zur Auseinandersetzung als Sondervermögen gebunden bleibt.

Merksatz

Der Nachlass gehört den Erben gemeinsam, nicht jedem ein bestimmter Gegenstand.

Erbengemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft?Entscheidend ist, ob der ganze Nachlass gemeinsam gebunden ist oder einzelne Rechte in Bruchteilen zustehen.
Erbengemeinschaft
Bruchteilsgemeinschaft
Vermögensbindung
Der Nachlass bildet ein gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen.
Einzelne Rechte stehen den Beteiligten nach Bruchteilen zu.
Anteil am Gegenstand
Ein Miterbe kann keinen Anteil an einem einzelnen Nachlassgegenstand allein übertragen.
Über seinen Bruchteil kann grundsätzlich jeder allein verfügen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea und Tom sind die einzigen Erben ihrer Mutter. Sie hat nur ein Bankguthaben von 10.000 Euro und keine Schulden hinterlassen. 2Das Geld liegt noch unverändert auf dem Konto der Mutter.

Trifft „Erbengemeinschaft“ hier zu?

„Erbengemeinschaft“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Erben desselben Erblassers
    Lea und Tom haben dieselbe Person gemeinsam beerbt.
    erfüllt
  2. 2
    Nachlass als gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen
    Das Guthaben gehört weiterhin zum ungeteilten Nachlass und ist beiden Erben gemeinsam zugeordnet.
    erfüllt
BFall B

1Lea und Tom sind die einzigen Erben ihrer Mutter. Sie hat nur ein Bankguthaben von 10.000 Euro und keine Schulden hinterlassen. Lea und Tom haben die Bank gemeinsam angewiesen, das Konto aufzulösen und je 5.000 Euro auf ihre eigenen Konten zu überweisen. Die Bank hat dies ausgeführt.

Trifft „Erbengemeinschaft“ hier zu?

„Erbengemeinschaft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nachlass als gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Erben desselben Erblassers
    Beide bleiben auch nach der Verteilung Erben ihrer Mutter.
    erfüllt
  2. 2
    Nachlass als gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen
    Der Nachlass ist vollständig verteilt; die ausgezahlten Beträge gehören jeweils zum eigenen Vermögen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus seiner Erbquote wird die Befugnis eines Miterben abgeleitet, einen einzelnen Nachlassgegenstand allein zu übertragen.

RichtigDie Erbquote allein verleiht diese Befugnis nicht; über einzelne Nachlassgegenstände müssen die Miterben grundsätzlich gemeinsam verfügen.

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