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Erbeinsetzung

§§ 1937, 1941 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Die Erbeinsetzung ist die Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser eine oder mehrere Personen als Erben bestimmt und ihnen damit die Gesamtrechtsnachfolge in sein Vermögen zuweist.

Merksatz

Die Erbenstellung betrifft das Vermögen als Ganzes und nicht bloß einen einzelnen Vermögensvorteil.

Was trennt Erbeinsetzung und Vermächtnis?Die Erbeinsetzung begründet die Erbenstellung. Das Vermächtnis verschafft einen Anspruch auf die vermachte Leistung, nicht die Erbenstellung.
Erbeinsetzung
Vermächtnis
Rechtsstellung
Erbe oder Miterbe
Vermächtnisnehmer
Rechtliche Wirkung
Nachfolge in die Vermögensstellung
Anspruch auf die vermachte Leistung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die 60-jährige Eva schreibt ihren letzten Willen vollständig von Hand, nennt Ort und Datum und unterschreibt mit ihrem vollständigen Namen. Darin steht: „2Nach meinem Tod soll Lea mein gesamtes Vermögen erhalten.“

Trifft „Erbeinsetzung“ hier zu?

„Erbeinsetzung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfügung von Todes wegen
    Eva errichtet ein formwirksames eigenhändiges Testament.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung einer oder mehrerer Personen zu Gesamtrechtsnachfolgern
    Die Zuweisung des gesamten Vermögens bestimmt Lea zur alleinigen Gesamtrechtsnachfolgerin.
    erfüllt
BFall B

Die 60-jährige Eva hat keine Schulden und besitzt ein Haus im Wert von 400.000 Euro sowie 50.000 Euro auf einem Konto. 1Sie schreibt ihren letzten Willen vollständig von Hand, nennt Ort und Datum und unterschreibt mit ihrem vollständigen Namen. Darin steht: „Nach meinem Tod soll Lea von demjenigen, der meinen Nachlass erhält, einmalig 1.000 Euro ausgezahlt bekommen.“

Trifft „Erbeinsetzung“ hier zu?

„Erbeinsetzung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestimmung einer oder mehrerer Personen zu Gesamtrechtsnachfolgern

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfügung von Todes wegen
    Eva errichtet ein formwirksames eigenhändiges Testament.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung einer oder mehrerer Personen zu Gesamtrechtsnachfolgern
    Lea erhält lediglich einen Anspruch auf die Geldzahlung aus einem Vermächtnis, nicht die Stellung einer Gesamtrechtsnachfolgerin.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede Person, die testamentarisch einen Vermögensvorteil erhält, wird als Erbe behandelt.

RichtigEntscheidend ist die Bestimmung zum Gesamtrechtsnachfolger; eine bloße Zuwendung eines Vermögensvorteils kann ein Vermächtnis sein.

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