Definitionen
Entbehrlichkeit der Fristsetzung
§ 323 Abs. 2 BGB · ZivilrechtDie nach § 323 Abs. 1 BGB grundsätzlich nötige Frist zur Leistung oder Nacherfüllung muss nicht gesetzt werden, wenn mindestens einer der Ausnahmefälle des § 323 Abs. 2 BGB vorliegt. Dazu zählen die ernstgemeinte, abschließende Ablehnung der Leistung sowie das Versäumen eines vertraglich festgelegten Leistungstermins oder Leistungszeitraums, sofern die wesentliche Bedeutung der rechtzeitigen Leistung für den Gläubiger aus dessen Mitteilung vor Vertragsschluss oder aus den Begleitumständen des Vertragsschlusses hervorgeht. Bei einer bereits erbrachten, aber nicht vertragsgemäßen Leistung entfällt die Frist außerdem, wenn besondere Umstände unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
Die bloße Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins macht die Fristsetzung noch nicht entbehrlich.
- 1Gegenseitiger VertragDie Leistungspflichten beruhen auf einem gegenseitigen Vertrag.
- 2Fällige LeistungsstörungDie fällige Leistung bleibt aus oder entspricht nicht den vertraglichen Anforderungen.
- 3Fristsetzung oder EntbehrlichkeitDie grundsätzlich nötige Leistungs- oder Nacherfüllungsfrist entfällt bei einem gesetzlichen Ausnahmefall.
- 1Gegenseitiger Vertrag Die Leistungspflichten beruhen auf einem gegenseitigen Vertrag.
- 2Fällige Leistungsstörung Die fällige Leistung bleibt aus oder entspricht nicht den vertraglichen Anforderungen.
- 3Fristsetzung oder Entbehrlichkeit Die grundsätzlich nötige Leistungs- oder Nacherfüllungsfrist entfällt bei einem gesetzlichen Ausnahmefall.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Bäckerei kauft für ihre Backstube einen Kühlschrank, den der Händler am 10. Juni liefern soll, und bezahlt ihn sofort. Bei der Bestellung erklärt sie, dass es auf einige Tage nicht ankommt. 1Am 11. Juni fehlt die Lieferung, obwohl der Kühlschrank beim Händler bereitsteht; eine weitere Lieferfrist hat die Bäckerei nicht genannt. 2Der Händler schreibt: „Ich werde den Kühlschrank nicht liefern, weder jetzt noch später.“
Trifft „Entbehrlichkeit der Fristsetzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundsätzlich erforderliche Frist zur Leistung oder NacherfüllungDie fällige Lieferung aus dem Kaufvertrag ist noch möglich, aber ausgeblieben, sodass grundsätzlich eine Leistungsfrist erforderlich wäre.
- 2erfülltMindestens ein Ausnahmefall nach § 323 Abs. 2 BGBDer Händler lehnt die Lieferung ernsthaft und endgültig ab, sodass die Ausnahme nach Nummer 1 eingreift.
Eine Bäckerei kauft für ihre Backstube einen Kühlschrank, den der Händler am 10. Juni liefern soll, und bezahlt ihn sofort. Bei der Bestellung erklärt sie, dass es auf einige Tage nicht ankommt. 1Am 11. Juni fehlt die Lieferung, obwohl der Kühlschrank beim Händler bereitsteht; eine weitere Lieferfrist hat die Bäckerei nicht genannt. Der Händler schreibt: „Mein Lieferwagen wird repariert; ich bringe den Kühlschrank am 12. Juni.“
Trifft „Entbehrlichkeit der Fristsetzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundsätzlich erforderliche Frist zur Leistung oder NacherfüllungDie fällige Lieferung aus dem Kaufvertrag ist noch möglich, aber ausgeblieben, sodass grundsätzlich eine Leistungsfrist erforderlich ist.
- 2fehltMindestens ein Ausnahmefall nach § 323 Abs. 2 BGBEs fehlen eine endgültige Ablehnung, eine wesentliche Terminbindung und eine bereits erbrachte, aber nicht vertragsgemäße Leistung.
Typische Fehler
FehlerBesondere Umstände werden auch bei vollständig ausgebliebener Leistung unmittelbar auf § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB gestützt.
RichtigDiese Ausnahme setzt voraus, dass bereits eine Leistung erbracht wurde, die nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht.
FehlerJeder vertraglich vereinbarte Liefertermin wird als relatives Fixgeschäft behandelt.
RichtigDie rechtzeitige Leistung muss für den Gläubiger wesentlich sein; diese Bedeutung muss aus einer Mitteilung vor Vertragsschluss oder aus den Begleitumständen des Vertragsschlusses hervorgehen.
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