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Entbehrlichkeit der Fristsetzung

§ 323 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Die nach § 323 Abs. 1 BGB grundsätzlich nötige Frist zur Leistung oder Nacherfüllung muss nicht gesetzt werden, wenn mindestens einer der Ausnahmefälle des § 323 Abs. 2 BGB vorliegt. Dazu zählen die ernstgemeinte, abschließende Ablehnung der Leistung sowie das Versäumen eines vertraglich festgelegten Leistungstermins oder Leistungszeitraums, sofern die wesentliche Bedeutung der rechtzeitigen Leistung für den Gläubiger aus dessen Mitteilung vor Vertragsschluss oder aus den Begleitumständen des Vertragsschlusses hervorgeht. Bei einer bereits erbrachten, aber nicht vertragsgemäßen Leistung entfällt die Frist außerdem, wenn besondere Umstände unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

Merksatz

Die bloße Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins macht die Fristsetzung noch nicht entbehrlich.

Wo wird die Entbehrlichkeit geprüft?Ausschnitt aus der Prüfung bei bereits fälliger Leistung; weitere Rücktrittsvoraussetzungen und Ausschlüsse sind nicht dargestellt.
  1. 1
    Gegenseitiger Vertrag
    Die Leistungspflichten beruhen auf einem gegenseitigen Vertrag.
  2. 2
    Fällige Leistungsstörung
    Die fällige Leistung bleibt aus oder entspricht nicht den vertraglichen Anforderungen.
  3. 3
    Fristsetzung oder Entbehrlichkeit
    Die grundsätzlich nötige Leistungs- oder Nacherfüllungsfrist entfällt bei einem gesetzlichen Ausnahmefall.
  1. 1
    Gegenseitiger Vertrag Die Leistungspflichten beruhen auf einem gegenseitigen Vertrag.
  2. 2
    Fällige Leistungsstörung Die fällige Leistung bleibt aus oder entspricht nicht den vertraglichen Anforderungen.
  3. 3
    Fristsetzung oder Entbehrlichkeit Die grundsätzlich nötige Leistungs- oder Nacherfüllungsfrist entfällt bei einem gesetzlichen Ausnahmefall.
Entbehrlichkeit der Fristsetzung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Bäckerei kauft für ihre Backstube einen Kühlschrank, den der Händler am 10. Juni liefern soll, und bezahlt ihn sofort. Bei der Bestellung erklärt sie, dass es auf einige Tage nicht ankommt. 1Am 11. Juni fehlt die Lieferung, obwohl der Kühlschrank beim Händler bereitsteht; eine weitere Lieferfrist hat die Bäckerei nicht genannt. 2Der Händler schreibt: „Ich werde den Kühlschrank nicht liefern, weder jetzt noch später.“

Trifft „Entbehrlichkeit der Fristsetzung“ hier zu?

„Entbehrlichkeit der Fristsetzung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundsätzlich erforderliche Frist zur Leistung oder Nacherfüllung
    Die fällige Lieferung aus dem Kaufvertrag ist noch möglich, aber ausgeblieben, sodass grundsätzlich eine Leistungsfrist erforderlich wäre.
    erfüllt
  2. 2
    Mindestens ein Ausnahmefall nach § 323 Abs. 2 BGB
    Der Händler lehnt die Lieferung ernsthaft und endgültig ab, sodass die Ausnahme nach Nummer 1 eingreift.
    erfüllt
BFall B

Eine Bäckerei kauft für ihre Backstube einen Kühlschrank, den der Händler am 10. Juni liefern soll, und bezahlt ihn sofort. Bei der Bestellung erklärt sie, dass es auf einige Tage nicht ankommt. 1Am 11. Juni fehlt die Lieferung, obwohl der Kühlschrank beim Händler bereitsteht; eine weitere Lieferfrist hat die Bäckerei nicht genannt. Der Händler schreibt: „Mein Lieferwagen wird repariert; ich bringe den Kühlschrank am 12. Juni.“

Trifft „Entbehrlichkeit der Fristsetzung“ hier zu?

„Entbehrlichkeit der Fristsetzung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mindestens ein Ausnahmefall nach § 323 Abs. 2 BGB

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundsätzlich erforderliche Frist zur Leistung oder Nacherfüllung
    Die fällige Lieferung aus dem Kaufvertrag ist noch möglich, aber ausgeblieben, sodass grundsätzlich eine Leistungsfrist erforderlich ist.
    erfüllt
  2. 2
    Mindestens ein Ausnahmefall nach § 323 Abs. 2 BGB
    Es fehlen eine endgültige Ablehnung, eine wesentliche Terminbindung und eine bereits erbrachte, aber nicht vertragsgemäße Leistung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBesondere Umstände werden auch bei vollständig ausgebliebener Leistung unmittelbar auf § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB gestützt.

RichtigDiese Ausnahme setzt voraus, dass bereits eine Leistung erbracht wurde, die nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht.

Verwechslung

FehlerJeder vertraglich vereinbarte Liefertermin wird als relatives Fixgeschäft behandelt.

RichtigDie rechtzeitige Leistung muss für den Gläubiger wesentlich sein; diese Bedeutung muss aus einer Mitteilung vor Vertragsschluss oder aus den Begleitumständen des Vertragsschlusses hervorgehen.

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