Definitionen
Entfall der aufschiebenden Wirkung im Baurecht
§ 212a BauGB · Öffentliches RechtNach § 212a Abs. 1 BauGB haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens keine aufschiebende Wirkung, sodass der Bauherr trotz eingelegten Rechtsbehelfs von der Baugenehmigung Gebrauch machen kann; gerichtlicher vorläufiger Rechtsschutz ist nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO zu erlangen.
Ein Nachbarrechtsbehelf allein hindert den Bauherrn nicht daran, die Baugenehmigung zu nutzen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Lea den Bau eines Wohnhauses auf ihrem Grundstück. 2Ihr Nachbar Max 1klagt nach erfolglosem Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung dieser Genehmigung, weil das Haus aus seiner Sicht zu nah an seinem Grundstück stehen soll.
Trifft „Entfall der aufschiebenden Wirkung im Baurecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWiderspruch oder AnfechtungsklageDie Klage auf Aufhebung der Genehmigung ist eine Anfechtungsklage.
- 2erfülltRechtsbehelf durch einen DrittenMax greift als Nachbar die Lea erteilte Genehmigung an.
- 3erfülltAngriff auf eine bauaufsichtliche ZulassungsentscheidungDie angegriffene Baugenehmigung lässt das Wohnhaus zu.
Eine Behörde erlaubt Nora, in ihrer schon baurechtlich genehmigten Gaststätte alkoholische Getränke auszuschenken. 2Ihr Nachbar Ben 1klagt nach erfolglosem Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung dieser Erlaubnis, weil er nächtlichen Lärm auf seinem Grundstück befürchtet. Die Behörde hat die sofortige Vollziehung nicht angeordnet.
Trifft „Entfall der aufschiebenden Wirkung im Baurecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWiderspruch oder AnfechtungsklageDie Klage auf Aufhebung der Erlaubnis ist eine Anfechtungsklage.
- 2erfülltRechtsbehelf durch einen DrittenBen greift als Nachbar die Nora erteilte Erlaubnis an.
- 3fehltAngriff auf eine bauaufsichtliche ZulassungsentscheidungAngegriffen ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Alkoholausschank, keine bauaufsichtliche Zulassungsentscheidung.
Typische Fehler
FehlerFür den gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung wird ein Antrag nach § 123 VwGO gewählt.
RichtigWill der Nachbar die Nutzung der angefochtenen Baugenehmigung vorläufig verhindern, ist ein Antrag nach § 80a Abs. 3 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 VwGO maßgeblich.
Fehler§ 212a Abs. 1 BauGB wird auch auf Rechtsbehelfe gegen eine bauaufsichtliche Abrissanordnung angewendet.
Richtig§ 212a Abs. 1 BauGB setzt eine angegriffene bauaufsichtliche Zulassungsentscheidung voraus; eine Abrissanordnung erteilt keine solche Zulassung.