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Entfall der aufschiebenden Wirkung im Baurecht

§ 212a BauGB · Öffentliches Recht

Nach § 212a Abs. 1 BauGB haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens keine aufschiebende Wirkung, sodass der Bauherr trotz eingelegten Rechtsbehelfs von der Baugenehmigung Gebrauch machen kann; gerichtlicher vorläufiger Rechtsschutz ist nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO zu erlangen.

Merksatz

Ein Nachbarrechtsbehelf allein hindert den Bauherrn nicht daran, die Baugenehmigung zu nutzen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Lea den Bau eines Wohnhauses auf ihrem Grundstück. 2Ihr Nachbar Max 1klagt nach erfolglosem Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung dieser Genehmigung, weil das Haus aus seiner Sicht zu nah an seinem Grundstück stehen soll.

Trifft „Entfall der aufschiebenden Wirkung im Baurecht“ hier zu?

„Entfall der aufschiebenden Wirkung im Baurecht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Widerspruch oder Anfechtungsklage
    Die Klage auf Aufhebung der Genehmigung ist eine Anfechtungsklage.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsbehelf durch einen Dritten
    Max greift als Nachbar die Lea erteilte Genehmigung an.
    erfüllt
  3. 3
    Angriff auf eine bauaufsichtliche Zulassungsentscheidung
    Die angegriffene Baugenehmigung lässt das Wohnhaus zu.
    erfüllt
BFall B

Eine Behörde erlaubt Nora, in ihrer schon baurechtlich genehmigten Gaststätte alkoholische Getränke auszuschenken. 2Ihr Nachbar Ben 1klagt nach erfolglosem Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung dieser Erlaubnis, weil er nächtlichen Lärm auf seinem Grundstück befürchtet. Die Behörde hat die sofortige Vollziehung nicht angeordnet.

Trifft „Entfall der aufschiebenden Wirkung im Baurecht“ hier zu?

„Entfall der aufschiebenden Wirkung im Baurecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Angriff auf eine bauaufsichtliche Zulassungsentscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Widerspruch oder Anfechtungsklage
    Die Klage auf Aufhebung der Erlaubnis ist eine Anfechtungsklage.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsbehelf durch einen Dritten
    Ben greift als Nachbar die Nora erteilte Erlaubnis an.
    erfüllt
  3. 3
    Angriff auf eine bauaufsichtliche Zulassungsentscheidung
    Angegriffen ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Alkoholausschank, keine bauaufsichtliche Zulassungsentscheidung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerFür den gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung wird ein Antrag nach § 123 VwGO gewählt.

RichtigWill der Nachbar die Nutzung der angefochtenen Baugenehmigung vorläufig verhindern, ist ein Antrag nach § 80a Abs. 3 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 VwGO maßgeblich.

Voraussetzung vergessen

Fehler§ 212a Abs. 1 BauGB wird auch auf Rechtsbehelfe gegen eine bauaufsichtliche Abrissanordnung angewendet.

Richtig§ 212a Abs. 1 BauGB setzt eine angegriffene bauaufsichtliche Zulassungsentscheidung voraus; eine Abrissanordnung erteilt keine solche Zulassung.

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