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Enteignungsvorsatz

§ 242 StGB · Strafrecht

Enteignungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter die dauerhafte Verdrängung des Eigentümers aus seiner wirtschaftlichen Position an der Sache oder dem in ihr verkörperten Sachwert für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Er bildet mit der Aneignungsabsicht, die Sache oder ihren Sachwert zumindest vorübergehend dem eigenen Vermögen oder dem eines Dritten einzuverleiben, die Zueignungsabsicht beim Diebstahl.

Merksatz

Die dauerhafte Verdrängung des Eigentümers muss nicht beabsichtigt sein; billigende Inkaufnahme genügt.

Enteignungsvorsatz oder Aneignungsabsicht?Beide Komponenten bilden zusammen die Zueignungsabsicht, unterscheiden sich aber in Vorsatzform, zeitlicher Ausrichtung und Zielrichtung.
Enteignungsvorsatz
Aneignungsabsicht
Vorsatzform
Bedingter Vorsatz genügt.
Absicht ist erforderlich.
Zeitliche Ausrichtung
Dauerhafter Ausschluss erforderlich.
Vorübergehende Einverleibung genügt.
Zielrichtung
Ausschluss aus der wirtschaftlichen Eigentümerposition.
Einverleibung in eigenes oder fremdes Vermögen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anton nimmt Leas Fahrrad ohne ihr Wissen aus dem Hof, um es für immer zu behalten. Er weiß, dass Lea das Rad dadurch auf Dauer nicht zurückbekommt, und will dies.

Trifft „Enteignungsvorsatz“ hier zu?

„Enteignungsvorsatz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Möglichkeit dauerhafter Verdrängung erkannt
    Anton erkennt, dass Lea dauerhaft von ihrem Fahrrad ausgeschlossen sein wird.
    erfüllt
  2. 2
    Dauerhafte Verdrängung billigend in Kauf genommen
    Anton strebt den dauerhaften Ausschluss sogar an und nimmt ihn damit nicht nur billigend in Kauf.
    erfüllt
BFall B

Ben nimmt ohne Erlaubnis Claras Kamera für eine Bootsfahrt mit und will sie danach unbeschädigt zurücklegen. 1Er hält es für möglich, dass die Kamera über Bord fällt, im tiefen Wasser verloren geht und Clara sie nie wiederbekommt. Er vertraut jedoch fest darauf, dass der von ihm geprüfte Tragegurt dies verhindert und er die Kamera zurückbringen wird.

Trifft „Enteignungsvorsatz“ hier zu?

„Enteignungsvorsatz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dauerhafte Verdrängung billigend in Kauf genommen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Möglichkeit dauerhafter Verdrängung erkannt
    Ben erkennt die Möglichkeit, dass Clara dauerhaft von ihrer Kamera ausgeschlossen wird.
    erfüllt
  2. 2
    Dauerhafte Verdrängung billigend in Kauf genommen
    Ben vertraut ernsthaft auf die Rückgabe und nimmt den dauerhaften Verlust deshalb nicht billigend in Kauf.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch für die Enteignung wird Absicht verlangt.

RichtigFür den dauerhaften Ausschluss des Eigentümers genügt bedingter Vorsatz.

Verwechslung

FehlerAus der notwendigen Dauerhaftigkeit der Enteignung wird geschlossen, dass auch die Aneignung dauerhaft sein müsse.

RichtigDie Aneignungsabsicht kann sich auf eine nur vorübergehende Einverleibung richten.

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