Definitionen
Enteignungsvorsatz
§ 242 StGB · StrafrechtEnteignungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter die dauerhafte Verdrängung des Eigentümers aus seiner wirtschaftlichen Position an der Sache oder dem in ihr verkörperten Sachwert für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Er bildet mit der Aneignungsabsicht, die Sache oder ihren Sachwert zumindest vorübergehend dem eigenen Vermögen oder dem eines Dritten einzuverleiben, die Zueignungsabsicht beim Diebstahl.
Die dauerhafte Verdrängung des Eigentümers muss nicht beabsichtigt sein; billigende Inkaufnahme genügt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton nimmt Leas Fahrrad ohne ihr Wissen aus dem Hof, um es für immer zu behalten. Er weiß, dass Lea das Rad dadurch auf Dauer nicht zurückbekommt, und will dies.
Trifft „Enteignungsvorsatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMöglichkeit dauerhafter Verdrängung erkanntAnton erkennt, dass Lea dauerhaft von ihrem Fahrrad ausgeschlossen sein wird.
- 2erfülltDauerhafte Verdrängung billigend in Kauf genommenAnton strebt den dauerhaften Ausschluss sogar an und nimmt ihn damit nicht nur billigend in Kauf.
Ben nimmt ohne Erlaubnis Claras Kamera für eine Bootsfahrt mit und will sie danach unbeschädigt zurücklegen. 1Er hält es für möglich, dass die Kamera über Bord fällt, im tiefen Wasser verloren geht und Clara sie nie wiederbekommt. Er vertraut jedoch fest darauf, dass der von ihm geprüfte Tragegurt dies verhindert und er die Kamera zurückbringen wird.
Trifft „Enteignungsvorsatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMöglichkeit dauerhafter Verdrängung erkanntBen erkennt die Möglichkeit, dass Clara dauerhaft von ihrer Kamera ausgeschlossen wird.
- 2fehltDauerhafte Verdrängung billigend in Kauf genommenBen vertraut ernsthaft auf die Rückgabe und nimmt den dauerhaften Verlust deshalb nicht billigend in Kauf.
Typische Fehler
FehlerAuch für die Enteignung wird Absicht verlangt.
RichtigFür den dauerhaften Ausschluss des Eigentümers genügt bedingter Vorsatz.
FehlerAus der notwendigen Dauerhaftigkeit der Enteignung wird geschlossen, dass auch die Aneignung dauerhaft sein müsse.
RichtigDie Aneignungsabsicht kann sich auf eine nur vorübergehende Einverleibung richten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata