Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Entbehrlichkeit des Angebots

§ 296 BGB · Zivilrecht

Das Angebot des Schuldners ist nach § 296 BGB entbehrlich, wenn für die von dem Gläubiger vorzunehmende Mitwirkungshandlung eine nach dem Kalender bestimmte Zeit oder eine von einem vorausgehenden Ereignis an nach dem Kalender berechenbare angemessene Zeit festgelegt ist und der Gläubiger die erforderliche Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig vorgenommen hat. In diesem Fall gerät der Gläubiger ohne Angebot in Annahmeverzug, sobald der maßgebliche Zeitpunkt verstrichen ist und auch die übrigen Voraussetzungen des Annahmeverzugs, insbesondere Leistungsfähigkeit und Leistungswille des Schuldners, vorliegen.

Merksatz

Eine versäumte kalendermäßig festgelegte Mitwirkung erspart das Angebot, nicht die übrigen Voraussetzungen des Annahmeverzugs.

Wann entfällt das Angebot?Gezeigt ist die Variante mit festem Kalendertermin. Der Gläubiger nimmt die erforderliche Mitwirkung bis zu diesem Termin nicht vor.
  1. Vereinbarter Zeitpunkt
    Mitwirkung wird erwartet
    Für die erforderliche Mitwirkung des Gläubigers ist ein fester Kalendertermin vereinbart.
  2. Zeitpunkt verstrichen
    Mitwirkung blieb aus
    Das Angebot entfällt. Annahmeverzug setzt zusätzlich die übrigen Voraussetzungen voraus.
  1. Mitwirkung wird erwartet Für die erforderliche Mitwirkung des Gläubigers ist ein fester Kalendertermin vereinbart.
  2. Mitwirkung blieb aus Das Angebot entfällt. Annahmeverzug setzt zusätzlich die übrigen Voraussetzungen voraus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Kundin kauft bei einem Händler einen bestimmten Schrank, den sie 2am 15. Juni um 10 Uhr am Lager abholen soll. 1Dafür soll sie zu diesem Termin mit einem geeigneten Transportfahrzeug am Lagertor erscheinen. Der Händler hält den Schrank zur vereinbarten Zeit im Lager bereit und will ihn sofort herausgeben. 3Die Kundin erscheint an diesem Tag nicht.

Trifft „Entbehrlichkeit des Angebots“ hier zu?

„Entbehrlichkeit des Angebots“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erforderliche Mitwirkung des Gläubigers
    Die Kundin muss als Gläubigerin der Übergabe am vereinbarten Abholort erscheinen.
    erfüllt
  2. 2
    Kalendermäßige Zeitbestimmung
    Für die Mitwirkung sind ein bestimmter Kalendertag und eine Uhrzeit vereinbart.
    erfüllt
  3. 3
    Nicht rechtzeitige Mitwirkung
    Die Kundin lässt den vereinbarten Abholtermin verstreichen.
    erfüllt
BFall B

Eine Kundin kauft bei einem Händler einen bestimmten Schrank, den sie 2am 15. Juni um 10 Uhr am Lager abholen soll. 1Dafür soll sie zu diesem Termin mit einem geeigneten Transportfahrzeug am Lagertor erscheinen. Der Händler hält den Schrank zur vereinbarten Zeit im Lager bereit und will ihn sofort herausgeben. Die Kundin erscheint pünktlich mit einem geeigneten Transportfahrzeug am Lagertor und ist zur sofortigen Mitnahme bereit.

Trifft „Entbehrlichkeit des Angebots“ hier zu?

„Entbehrlichkeit des Angebots“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nicht rechtzeitige Mitwirkung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erforderliche Mitwirkung des Gläubigers
    Die Kundin muss als Gläubigerin der Übergabe am vereinbarten Abholort erscheinen.
    erfüllt
  2. 2
    Kalendermäßige Zeitbestimmung
    Für die Mitwirkung sind ein bestimmter Kalendertag und eine Uhrzeit vereinbart.
    erfüllt
  3. 3
    Nicht rechtzeitige Mitwirkung
    Die Kundin hat die vereinbarte Mitwirkung pünktlich erbracht, sodass das Angebot nicht nach § 296 BGB entfällt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie kalendermäßige Zeitbestimmung wird auf die Leistung des Schuldners statt auf die Mitwirkung des Gläubigers bezogen.

RichtigEntscheidend ist die zeitliche Festlegung der erforderlichen Mitwirkung des Gläubigers.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einer ereignisbezogenen Mitwirkungsfrist wird nur die Berechenbarkeit geprüft, nicht ihre Angemessenheit.

RichtigDie vom vorausgehenden Ereignis an berechenbare Mitwirkungszeit muss auch angemessen sein.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.