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Enteignung

Art. 14 III GG · Öffentliches Recht

Die Enteignung ist ein hoheitlicher Zugriff auf das Eigentum des Einzelnen, durch den dem Betroffenen eine konkrete Eigentumsposition gezielt vollständig oder teilweise entzogen wird, um Güter für die Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe zu beschaffen. Zulässig ist sie nur zum Wohle der Allgemeinheit und durch oder aufgrund eines Gesetzes mit einer Regelung über Art und Ausmaß der Entschädigung; deren Höhe ist durch eine gerechte Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.

Merksatz

Entscheidend ist die gezielte Güterbeschaffung für eine öffentliche Aufgabe, nicht bloß eine schwere Eigentumsbelastung.

Enteignung oder Inhaltsbestimmung?Die Gegenüberstellung trennt den gezielten Eigentumsentzug zur Güterbeschaffung von der gesetzlichen Ausgestaltung des Eigentums.
Enteignung
Inhalts- und Schrankenbestimmung
Eingriffsform
Gezielter vollständiger oder teilweiser Entzug einer konkreten Eigentumsposition.
Gesetzliche Festlegung von Inhalt und Grenzen des Eigentums.
Funktion
Güterbeschaffung für eine bestimmte öffentliche Aufgabe.
Ordnung der Eigentumsrechte und ihrer Ausübung, ohne enteignungstypische Güterbeschaffung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Behörde überträgt durch einen Bescheid das Eigentum an Annas Grundstück gegen ihren Willen auf die Gemeinde. Die Gemeinde benötigt genau dieses Grundstück für ein neues Wasserwerk, das die Bevölkerung mit Trinkwasser versorgen soll. Ein Gesetz erlaubt den Eigentumswechsel für diesen Zweck und regelt die Voraussetzungen und die Berechnung einer Geldentschädigung. Bei der Festsetzung der Entschädigung werden Annas Vermögensverlust und die Interessen der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen; sie erhält den vollen Verkehrswert des Grundstücks.

Trifft „Enteignung“ hier zu?

„Enteignung“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitlicher Zugriff
    Die Behörde handelt einseitig mit staatlicher Entscheidungsgewalt.
    erfüllt
  2. 2
    Gezielter Entzug einer konkreten Eigentumsposition
    Anna verliert gezielt ihr Eigentum an einem bestimmten Grundstück.
    erfüllt
  3. 3
    Güterbeschaffung für eine bestimmte öffentliche Aufgabe
    Das Grundstück wird der Gemeinde zur Erfüllung der öffentlichen Wasserversorgung zugeführt.
    erfüllt
  4. 4
    Zulässigkeit: Gemeinwohlzweck
    Die Sicherung der Trinkwasserversorgung dient der Allgemeinheit.
    erfüllt
  5. 5
    Zulässigkeit: Gesetzliche Grundlage mit Entschädigungsregelung
    Das Gesetz gestattet den Zugriff und bestimmt die Entschädigung als Geldleistung samt ihrer Berechnung.
    erfüllt
  6. 6
    Zulässigkeit: Interessenabwägung bei der Entschädigung
    Die Entschädigung berücksichtigt beide Seiten und gleicht Annas Vermögensverlust vollständig aus.
    erfüllt
BFall B

1Eine Behörde lässt Annas an einer hochansteckenden Tierseuche erkranktes Rind gegen ihren Willen töten, 4um die umliegenden Tierbestände und die Lebensmittelversorgung zu schützen. 2Das Tier wird vollständig verbrannt; weder sein Körper noch seine Überreste werden für andere Zwecke verwendet. 5Ein Gesetz erlaubt dieses Vorgehen und regelt die Voraussetzungen und die Berechnung einer Geldentschädigung. 6Bei deren Festsetzung werden Annas Vermögensverlust und die Interessen der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen; sie erhält den vollen Wert des gesunden Tieres.

Trifft „Enteignung“ hier zu?

„Enteignung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Güterbeschaffung für eine bestimmte öffentliche Aufgabe

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitlicher Zugriff
    Die Behörde setzt die Tötung mit staatlicher Entscheidungsgewalt durch.
    erfüllt
  2. 2
    Gezielter Entzug einer konkreten Eigentumsposition
    Durch die gezielte vollständige Vernichtung verliert Anna ihr Eigentum an dem Tier.
    erfüllt
  3. 3
    Güterbeschaffung für eine bestimmte öffentliche Aufgabe
    Die Maßnahme vernichtet eine Gefahrenquelle, ohne jemandem Güter zur Aufgabenerfüllung zuzuführen.
    fehlt
  4. 4
    Zulässigkeit: Gemeinwohlzweck
    Die Bekämpfung der Tierseuche schützt Interessen der Allgemeinheit.
    erfüllt
  5. 5
    Zulässigkeit: Gesetzliche Grundlage mit Entschädigungsregelung
    Eine gesetzliche Eingriffsgrundlage und eine Regelung über Form und Berechnung des Ausgleichs bestehen.
    erfüllt
  6. 6
    Zulässigkeit: Interessenabwägung bei der Entschädigung
    Die Ausgleichsregelung berücksichtigt beide Seiten und ersetzt Anna sogar den Wert des gesunden Tieres.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin freiwilliger Grundstücksverkauf an eine Gemeinde wird wegen des öffentlichen Verwendungszwecks als Enteignung behandelt.

RichtigEin einvernehmlicher Kauf ist kein hoheitlicher Eigentumsentzug; der öffentliche Verwendungszweck allein genügt nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Enteignung wird trotz fehlender gesetzlicher Entschädigungsregelung für zulässig gehalten, weil ein Gericht später eine Entschädigung festsetzen könne.

RichtigBereits die gesetzliche Grundlage muss Art und Umfang der Entschädigung regeln; eine spätere gerichtliche Festsetzung ersetzt diese Voraussetzung nicht.

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