Definitionen
Enteignungskomponente
§ 242 StGB · StrafrechtDie Enteignungskomponente bezeichnet im Rahmen der Zueignungsabsicht beim Diebstahl (§ 242 StGB) das vom Täter zumindest billigend in Kauf genommene dauerhafte Verdrängen des Eigentümers aus seiner wirtschaftlichen Eigentümerstellung. Sie bezieht sich auf die Sache selbst oder den in ihr verkörperten Sachwert.
Der Täter muss die dauerhafte Verdrängung des Eigentümers nicht anstreben, aber zumindest billigend in Kauf nehmen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena nimmt ohne Erlaubnis 1ein Buch aus dem Regal ihres Mitbewohners Paul, dem das Buch gehört. 2Sie will es für immer in ihrer eigenen Sammlung behalten und Paul nicht zurückgeben.
Trifft „Enteignungskomponente“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSache oder verkörperter Sachwert als BezugsobjektLenas Plan bezieht sich auf das Buch selbst.
- 2erfülltMindestens bedingter Vorsatz dauerhafter VerdrängungLena bezweckt den dauerhaften Ausschluss Pauls von seinem Buch.
Lena nimmt ohne Erlaubnis 1ein Buch aus dem Regal ihres Mitbewohners Paul, dem das Buch gehört. Sie will am Abend darin lesen und es noch vor Pauls Rückkehr unbeschädigt an denselben Platz zurückstellen. Sie ist sicher, dass sie diesen Plan ausführen wird.
Trifft „Enteignungskomponente“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSache oder verkörperter Sachwert als BezugsobjektLenas Plan bezieht sich auf das Buch selbst.
- 2fehltMindestens bedingter Vorsatz dauerhafter VerdrängungLena rechnet fest mit der unbeschädigten Rückgabe und nimmt keinen dauerhaften Ausschluss Pauls in Kauf.
Typische Fehler
FehlerEine geplante Rückgabe der Sache wird stets als Ausschluss der Enteignungskomponente gewertet.
RichtigDie geplante Rückgabe schließt die Enteignungskomponente nicht aus, wenn der Täter den in der Sache verkörperten Sachwert dauerhaft entziehen will.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema