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Empfangsbedürftige Willenserklärung

§ 130 BGB · Zivilrecht

Eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist eine Willenserklärung, deren Wirksamkeit den Zugang bei einem rechtlich vorgesehenen Empfänger voraussetzt. Bei verkörperten Erklärungen unter Abwesenden liegt Zugang vor, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen mit ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.

Merksatz

Empfangsbedürftigkeit bedeutet, dass Zugang rechtlich erforderlich ist, nicht dass er bereits erfolgt ist.

Wann ist der Zugang erforderlich?Die Gegenüberstellung trennt das rechtliche Zugangserfordernis von der Frage, ob eine Erklärung tatsächlich übermittelt wird.
Empfangsbedürftige Willenserklärung
Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung
Empfängerbezug
Ein Empfänger ist rechtlich vorgesehen.
Eine Übermittlung an einen Empfänger ist rechtlich nicht nötig.
Zugang
Für die Wirksamkeit erforderlich.
Für die Wirksamkeit nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora erklärt ihrem Vermieter in einem unterschriebenen Brief, dass sie den Mietvertrag über ihre Wohnung zum nächstmöglichen Termin beendet. Der Vermieter erhält und liest den Brief.

Trifft „Empfangsbedürftige Willenserklärung“ hier zu?

„Empfangsbedürftige Willenserklärung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Willenserklärung
    Noras Erklärung ist auf die rechtliche Beendigung des Mietverhältnisses gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Zugang beim Empfänger als Wirksamkeitsvoraussetzung
    Eine Kündigung des Mietvertrags muss dem Vermieter zugehen, um wirksam zu werden.
    erfüllt
BFall B

Die 40-jährige Maria schreibt ihren letzten Willen vollständig von Hand auf und unterschreibt ihn. 1Darin setzt sie ihre Schwester als alleinige Erbin ein. Sie schickt ihr das Schriftstück per Post; die Schwester liest es.

Trifft „Empfangsbedürftige Willenserklärung“ hier zu?

„Empfangsbedürftige Willenserklärung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugang beim Empfänger als Wirksamkeitsvoraussetzung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Willenserklärung
    Die Erbeinsetzung ist eine auf rechtliche Folgen gerichtete Erklärung.
    erfüllt
  2. 2
    Zugang beim Empfänger als Wirksamkeitsvoraussetzung
    Die Wirksamkeit der testamentarischen Erbeinsetzung hängt nicht davon ab, dass die Schwester das Schriftstück erhält.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem Brief unter Abwesenden wird Zugang erst angenommen, wenn der Empfänger ihn tatsächlich gelesen hat.

RichtigEntscheidend ist die unter gewöhnlichen Umständen zu erwartende Möglichkeit der Kenntnisnahme nach dem Eintritt in den Machtbereich, nicht das tatsächliche Lesen.

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