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Elterliches Erziehungsrecht

Art. 6 II GG · Öffentliches Recht

Das elterliche Erziehungsrecht nach Art. 6 II GG gewährleistet Eltern das Recht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder frei und eigenverantwortlich zu gestalten; es ist zugleich als Pflicht ausgestaltet, die Eltern primär gegenüber dem Kind und nicht gegenüber dem Staat wahrnehmen, wobei dem Staat lediglich eine subsidiäre Wächterfunktion zukommt.

Merksatz

Elterliche Freiheit ist bei der Erziehung stets mit Verantwortung für das Kind verbunden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara ist die Mutter der achtjährigen Lea. 2Sie bespricht mit Lea nach einem Streit, wie Lea andere Kinder respektvoll behandeln kann, und legt dafür Regeln für den Alltag fest.

Trifft „Elterliches Erziehungsrecht“ hier zu?

„Elterliches Erziehungsrecht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Elternstellung gegenüber dem betroffenen Kind
    Mara ist als Leas Mutter Trägerin des Elternrechts.
    erfüllt
  2. 2
    Tätigkeit im Bereich der Pflege oder Erziehung
    Die Vermittlung von Verhaltensregeln für das Zusammenleben gehört zur Erziehung.
    erfüllt
BFall B

Nora ist die kinderlose Nachbarin der achtjährigen Lea und hat keine Aufgabe bei ihrer Betreuung. 2Nach einem Streit auf dem Spielplatz erklärt Nora Lea, wie sie andere Kinder respektvoll behandeln kann.

Trifft „Elterliches Erziehungsrecht“ hier zu?

„Elterliches Erziehungsrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Elternstellung gegenüber dem betroffenen Kind

An der Definition geprüft

  1. 1
    Elternstellung gegenüber dem betroffenen Kind
    Nora ist kein Elternteil von Lea und kann deshalb kein eigenes Elternrecht gegenüber Lea beanspruchen.
    fehlt
  2. 2
    Tätigkeit im Bereich der Pflege oder Erziehung
    Die Anleitung zum Umgang mit anderen Kindern ist ihrem Inhalt nach eine erzieherische Tätigkeit.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Elternrecht wird als reine Freiheit der Eltern ohne korrespondierende Pflicht gegenüber dem Kind verstanden.

RichtigMit der Erziehungsbefugnis ist eine Pflicht verbunden, die Eltern vorrangig gegenüber ihrem Kind wahrnehmen.

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