Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Empfangsbote

§ 130 BGB · Zivilrecht

Ein Empfangsbote ist eine Person, die vom Empfänger zur Entgegennahme von Willenserklärungen bestellt worden ist oder nach der Verkehrsanschauung als zur Entgegennahme ermächtigt gilt, wobei der Zugang der Willenserklärung bewirkt wird, sobald sie in den Machtbereich des Empfangsboten gelangt und unter normalen Umständen mit der Weiterleitung an den Empfänger zu rechnen ist.

Merksatz

Das Risiko verspäteter Weitergabe durch einen Empfangsboten trägt grundsätzlich der Empfänger.

Empfangsbote oder Erklärungsbote?Die Zuordnung der Hilfsperson bestimmt, ob bereits ihre Entgegennahme zusammen mit dem üblichen Weiterleitungszeitpunkt den Zugang bewirken kann.
Empfangsbote
Erklärungsbote
Zuordnung
Vom Empfänger bestellt oder nach der Verkehrsanschauung zum Empfang ermächtigt.
Vom Erklärenden zur Übermittlung eingesetzt, ohne Empfangszuständigkeit auf Empfängerseite.
Zugangszeitpunkt
Bei normalerweise erwartbarer Weiterleitung, auch wenn diese tatsächlich später erfolgt.
Erst mit Zugang beim Empfänger; die Übergabe an den Erklärungsboten genügt nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea bittet ihre volljährige Nachbarin Nora, einen verschlossenen Brief des Händlers für sie abzuholen und zu ihr zu bringen. 2Der Händler gibt Nora den Brief mit einem Vertragsangebot am Montag um 10 Uhr. 3Nora bringt Lea abgeholte Briefe normalerweise um 18 Uhr nach Hause, wenn Lea gewöhnlich dort ist. Am Montag um 19 Uhr liegt der Brief noch bei Nora, weil sie den Besuch vergessen hat.

Trifft „Empfangsbote“ hier zu?

„Empfangsbote“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestellung oder Ermächtigung nach der Verkehrsanschauung
    Lea hat Nora selbst mit der Entgegennahme und Weiterleitung des Briefes beauftragt.
    erfüllt
  2. 2
    Erklärung im Machtbereich der Hilfsperson
    Nora hat den Brief mit der Willenserklärung erhalten.
    erfüllt
  3. 3
    Üblicher Weiterleitungszeitpunkt erreicht
    Um 19 Uhr ist der gewöhnliche Weiterleitungszeitpunkt bereits verstrichen; Noras Vergessen verschiebt den Zugang nicht.
    erfüllt
BFall B

3Ein Händler vereinbart mit Lea, dass seine volljährige Mitarbeiterin Nora ihr am Montag um 18 Uhr einen Brief mit einem Vertragsangebot nach Hause bringt. Lea hat Nora noch nie getroffen und ihr auch nicht erlaubt, Briefe für sie anzunehmen. 2Der Händler gibt Nora den Brief am Montag um 10 Uhr mit. Am Montag um 19 Uhr liegt der Brief noch bei Nora, weil sie den Termin vergessen hat.

Trifft „Empfangsbote“ hier zu?

„Empfangsbote“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestellung oder Ermächtigung nach der Verkehrsanschauung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestellung oder Ermächtigung nach der Verkehrsanschauung
    Nora ist lediglich als Mitarbeiterin des Händlers zur Übermittlung eingesetzt; eine Empfangszuständigkeit für Lea besteht nicht.
    fehlt
  2. 2
    Erklärung im Machtbereich der Hilfsperson
    Nora hat den Brief mit dem Vertragsangebot erhalten.
    erfüllt
  3. 3
    Üblicher Weiterleitungszeitpunkt erreicht
    Die für 18 Uhr vereinbarte Überbringung wäre um 19 Uhr normalerweise erfolgt; ohne empfangsseitige Ermächtigung bewirkt dies jedoch keinen Zugang.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin vom Absender beauftragter Überbringer wird allein deshalb als Empfangsbote des Adressaten eingeordnet.

RichtigEin Auftrag des Absenders allein genügt nicht; die Empfangszuständigkeit muss sich aus einer Bestellung durch den Empfänger oder der Verkehrsanschauung ergeben.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Zugang wird stets erst bei der tatsächlichen Weitergabe an den Empfänger angenommen.

RichtigDer Zugang kann bereits eintreten, wenn die Weitergabe normalerweise zu erwarten ist, auch wenn der Empfangsbote sie tatsächlich verzögert.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.