Definitionen
Empfangsbote
§ 130 BGB · ZivilrechtEin Empfangsbote ist eine Person, die vom Empfänger zur Entgegennahme von Willenserklärungen bestellt worden ist oder nach der Verkehrsanschauung als zur Entgegennahme ermächtigt gilt, wobei der Zugang der Willenserklärung bewirkt wird, sobald sie in den Machtbereich des Empfangsboten gelangt und unter normalen Umständen mit der Weiterleitung an den Empfänger zu rechnen ist.
Das Risiko verspäteter Weitergabe durch einen Empfangsboten trägt grundsätzlich der Empfänger.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea bittet ihre volljährige Nachbarin Nora, einen verschlossenen Brief des Händlers für sie abzuholen und zu ihr zu bringen. 2Der Händler gibt Nora den Brief mit einem Vertragsangebot am Montag um 10 Uhr. 3Nora bringt Lea abgeholte Briefe normalerweise um 18 Uhr nach Hause, wenn Lea gewöhnlich dort ist. Am Montag um 19 Uhr liegt der Brief noch bei Nora, weil sie den Besuch vergessen hat.
Trifft „Empfangsbote“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestellung oder Ermächtigung nach der VerkehrsanschauungLea hat Nora selbst mit der Entgegennahme und Weiterleitung des Briefes beauftragt.
- 2erfülltErklärung im Machtbereich der HilfspersonNora hat den Brief mit der Willenserklärung erhalten.
- 3erfülltÜblicher Weiterleitungszeitpunkt erreichtUm 19 Uhr ist der gewöhnliche Weiterleitungszeitpunkt bereits verstrichen; Noras Vergessen verschiebt den Zugang nicht.
3Ein Händler vereinbart mit Lea, dass seine volljährige Mitarbeiterin Nora ihr am Montag um 18 Uhr einen Brief mit einem Vertragsangebot nach Hause bringt. Lea hat Nora noch nie getroffen und ihr auch nicht erlaubt, Briefe für sie anzunehmen. 2Der Händler gibt Nora den Brief am Montag um 10 Uhr mit. Am Montag um 19 Uhr liegt der Brief noch bei Nora, weil sie den Termin vergessen hat.
Trifft „Empfangsbote“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltBestellung oder Ermächtigung nach der VerkehrsanschauungNora ist lediglich als Mitarbeiterin des Händlers zur Übermittlung eingesetzt; eine Empfangszuständigkeit für Lea besteht nicht.
- 2erfülltErklärung im Machtbereich der HilfspersonNora hat den Brief mit dem Vertragsangebot erhalten.
- 3erfülltÜblicher Weiterleitungszeitpunkt erreichtDie für 18 Uhr vereinbarte Überbringung wäre um 19 Uhr normalerweise erfolgt; ohne empfangsseitige Ermächtigung bewirkt dies jedoch keinen Zugang.
Typische Fehler
FehlerEin vom Absender beauftragter Überbringer wird allein deshalb als Empfangsbote des Adressaten eingeordnet.
RichtigEin Auftrag des Absenders allein genügt nicht; die Empfangszuständigkeit muss sich aus einer Bestellung durch den Empfänger oder der Verkehrsanschauung ergeben.
FehlerDer Zugang wird stets erst bei der tatsächlichen Weitergabe an den Empfänger angenommen.
RichtigDer Zugang kann bereits eintreten, wenn die Weitergabe normalerweise zu erwarten ist, auch wenn der Empfangsbote sie tatsächlich verzögert.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema