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Elternrecht

Art. 6 II GG · Öffentliches Recht

Das Elternrecht nach Art. 6 II GG gewährleistet Eltern das vorrangige Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliche und grundrechtlich geschützte Aufgabe gegenüber dem Staat, wobei es zugleich als Pflicht ausgestaltet ist und unter dem Vorbehalt des staatlichen Wächteramts steht, das bei Versagen oder Missbrauch des Elternrechts zum Schutz des Kindeswohls eingreift.

Merksatz

Eltern erziehen ihre Kinder zuerst selbst; der Staat wacht darüber und greift nur bei Versagen ein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein neues Landesgesetz verpflichtet alle Eltern, ihre Kinder ab dem dritten Geburtstag täglich in eine staatliche Kita zu schicken. Die Eheleute Maurer wollen ihren dreijährigen Sohn bis zur Einschulung selbst zu Hause betreuen und erziehen.

Trifft „Elternrecht“ hier zu?

„Elternrecht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Träger sind die Eltern
    Die Eheleute Maurer sind die Eltern des Kindes.
    erfüllt
  2. 2
    Pflege und Erziehung der eigenen Kinder
    Es geht um Betreuung und Erziehung des eigenen minderjährigen Kindes.
    erfüllt
  3. 3
    Schutz gegenüber dem Staat
    Die Pflicht zum Kitabesuch geht vom Staat aus.
    erfüllt
BFall B

Die 22 Jahre alte Sara studiert an einer staatlichen Universität. 1Ihre Eltern verlangen von der Universität, über Saras Prüfungen und Studienfächer mitzuentscheiden. 3Die Universität lehnt das ab.

Trifft „Elternrecht“ hier zu?

„Elternrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Pflege und Erziehung der eigenen Kinder

An der Definition geprüft

  1. 1
    Träger sind die Eltern
    Es handeln Saras Eltern.
    erfüllt
  2. 2
    Pflege und Erziehung der eigenen Kinder
    Sara ist volljährig; das Recht zur Pflege und Erziehung endet mit der Volljährigkeit des Kindes.
    fehlt
  3. 3
    Schutz gegenüber dem Staat
    Die staatliche Universität ist Teil der öffentlichen Gewalt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDas Elternrecht wird wie ein eigennütziges Freiheitsrecht der Eltern behandelt, ohne seine Pflichtbindung zu beachten.

RichtigDas Elternrecht ist zugleich eine Pflicht, die dem Wohl des Kindes dient; über ihre Ausübung wacht der Staat.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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