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Einwilligung (Zivilrecht)

§ 183 BGB · Zivilrecht

Die Einwilligung ist die vorherige Zustimmung zu einem noch nicht vorgenommenen Rechtsgeschäft, die grundsätzlich frei widerruflich ist, bis das Rechtsgeschäft vorgenommen wird.

Merksatz

Entscheidend ist, dass die Zustimmung bereits vor dem Rechtsgeschäft erteilt wird.

Einwilligung oder Genehmigung?Der Zeitpunkt der Zustimmung entscheidet über die Einordnung; auch die Widerruflichkeit unterscheidet sich.
Einwilligung
Genehmigung
Zeitpunkt der Zustimmung
Vor Vornahme des Rechtsgeschäfts.
Nach Vornahme des Rechtsgeschäfts.
Widerruflichkeit
Grundsätzlich bis zur Vornahme widerruflich.
Nach Wirksamwerden nicht frei widerruflich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die 16-jährige Lea möchte bei einem Händler ein Fahrrad für 300 Euro kaufen und den Preis einen Monat später zahlen. 1Ihre gemeinsam sorgeberechtigten Eltern erklären ihr, dass sie diesem konkreten Kauf zustimmen. 2Erst danach schließt Lea den Kaufvertrag mit dem Händler.

Trifft „Einwilligung (Zivilrecht)“ hier zu?

„Einwilligung (Zivilrecht)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft
    Die Eltern erklären ihr Einverständnis mit dem konkret geplanten Kaufvertrag.
    erfüllt
  2. 2
    Erteilung vor Vornahme des Rechtsgeschäfts
    Die Zustimmung wird erteilt, bevor Lea den Vertrag schließt.
    erfüllt
BFall B

Die 16-jährige Lea schließt ohne vorherige Zustimmung ihrer gemeinsam sorgeberechtigten Eltern mit einem Händler einen Kaufvertrag über ein Fahrrad für 300 Euro. Den Preis soll sie einen Monat später zahlen. 1Erst nach dem Vertragsschluss erklären ihre Eltern ihr, dass sie diesem konkreten Kauf zustimmen.

Trifft „Einwilligung (Zivilrecht)“ hier zu?

„Einwilligung (Zivilrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erteilung vor Vornahme des Rechtsgeschäfts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft
    Die Eltern erklären ihr Einverständnis mit dem konkreten Kaufvertrag.
    erfüllt
  2. 2
    Erteilung vor Vornahme des Rechtsgeschäfts
    Die Eltern stimmen erst nach Vertragsschluss zu, sodass eine Genehmigung vorliegt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch eine erst nach Abschluss des Rechtsgeschäfts erteilte Zustimmung wird als Einwilligung eingeordnet.

RichtigEine Einwilligung muss vor Vornahme des Rechtsgeschäfts erteilt werden.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Einwilligung wird ausnahmslos bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts für frei widerruflich gehalten.

RichtigDas Rechtsverhältnis, auf dem die Erteilung beruht, kann die Widerruflichkeit ausschließen.

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