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Einzelfall

§ 35 VwVfG · Öffentliches Recht

Ein Einzelfall liegt vor, wenn eine hoheitliche Maßnahme einen konkreten Sachverhalt regelt, d.h. auf einen bestimmten, individuell abgrenzbaren Lebenssachverhalt gerichtet ist und nicht eine unbestimmte Vielzahl von Fällen abstrakt-generell erfasst.

Merksatz

Entscheidend ist der geregelte Lebenssachverhalt, nicht die Möglichkeit, eine allgemeine Regel auf einen Fall anzuwenden.

Einzelfall oder abstrakt-generelle Regelung?Der Sachverhaltsbezug unterscheidet die Regelungen. Eine große Zahl von Adressaten genügt für diese Unterscheidung nicht.
Einzelfall
Abstrakt-generelle Regelung
Sachverhaltsbezug
Bestimmtes, abgrenzbares Geschehen
Unbestimmte Vielzahl von Fällen
Viele Adressaten
Auch möglich, etwa bei einer Allgemeinverfügung
Allgemein umschriebener Personenkreis

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nach einem Sturm hängt im Stadtpark ein abgebrochener Ast über dem Haupteingang. Das Ordnungsamt untersagt allen Personen durch einen amtlichen Aushang, den Park an diesem Tag zu betreten.

Trifft „Einzelfall“ hier zu?

„Einzelfall“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitliche Maßnahme
    Das Ordnungsamt handelt einseitig mit behördlicher Entscheidungsgewalt.
    erfüllt
  2. 2
    Regelung eines konkret abgrenzbaren Lebenssachverhalts
    Das Verbot betrifft die konkrete Gefahrensituation in einem bestimmten Park an einem bestimmten Tag.
    erfüllt
BFall B

1Die zuständige Landesbehörde erlässt eine Verordnung, die für alle Gaststätten des Landes eine tägliche Schließzeit von 3 bis 5 Uhr festlegt. Sie gilt für alle bestehenden und künftig eröffneten Betriebe.

Trifft „Einzelfall“ hier zu?

„Einzelfall“ trifft nicht zu.Es fehlt: Regelung eines konkret abgrenzbaren Lebenssachverhalts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hoheitliche Maßnahme
    Die Landesbehörde setzt einseitig eine verbindliche staatliche Regel.
    erfüllt
  2. 2
    Regelung eines konkret abgrenzbaren Lebenssachverhalts
    Die Verordnung erfasst abstrakt eine offene Vielzahl täglicher Betriebssituationen und nicht ein bestimmtes Geschehen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Anordnung an einen großen oder nicht namentlich bestimmten Personenkreis wird stets als abstrakt-generelle Regelung eingeordnet.

RichtigAuch eine Anordnung an einen allgemein umschriebenen Personenkreis kann einen Einzelfall betreffen und als Allgemeinverfügung ergehen.

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