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Einzelgeschäftsführung

§ 715 BGB · Zivilrecht

Einzelgeschäftsführung liegt vor, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter berechtigt ist, Geschäfte der Gesellschaft allein und ohne Mitwirkung der übrigen Gesellschafter vorzunehmen. Jedem anderen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter steht ein Widerspruchsrecht zu, dessen Ausübung die Durchführung des betroffenen Geschäfts untersagt.

Merksatz

Allein handeln zu dürfen bedeutet nicht, den Widerspruch eines anderen Geschäftsführungsberechtigten übergehen zu dürfen.

Wer darf die Geschäfte führen?Links steht die vertragliche Einzelbefugnis, rechts die gesetzliche Grundregel der GbR.
Einzelgeschäftsführung
Gesamtgeschäftsführung
Handlungsbefugnis
Jeder Geschäftsführungsberechtigte darf allein handeln.
Die Geschäftsführungsberechtigten müssen grundsätzlich gemeinsam handeln.
Grundlage bei der GbR
Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag.
Gesetzlicher Regelfall.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben betreiben gemeinsam einen Schreibwarenladen und sind beide für dessen laufende Geschäfte zuständig. 1Nach ihrem Gesellschaftsvertrag darf jeder ohne Beteiligung des anderen darüber entscheiden, welche Schreibwaren für den Laden nachbestellt werden. 2Lehnt einer eine geplante Bestellung ausdrücklich ab, muss der andere sie nach dem Vertrag unterlassen.

Trifft „Einzelgeschäftsführung“ hier zu?

„Einzelgeschäftsführung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesellschaftsvertragliche Befugnis zum alleinigen Handeln
    Der Gesellschaftsvertrag erlaubt beiden, über laufende Bestellungen jeweils allein zu entscheiden.
    erfüllt
  2. 2
    Bindendes Widerspruchsrecht anderer Geschäftsführungsberechtigter
    Jeder der beiden kann durch seinen Widerspruch die geplante Bestellung verhindern.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben betreiben gemeinsam einen Schreibwarenladen und sind beide für dessen laufende Geschäfte zuständig. Nach ihrem Gesellschaftsvertrag dürfen sie nur gemeinsam darüber entscheiden, welche Schreibwaren für den Laden nachbestellt werden. 2Lehnt einer eine geplante Bestellung ausdrücklich ab, muss der andere sie nach dem Vertrag unterlassen.

Trifft „Einzelgeschäftsführung“ hier zu?

„Einzelgeschäftsführung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesellschaftsvertragliche Befugnis zum alleinigen Handeln

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesellschaftsvertragliche Befugnis zum alleinigen Handeln
    Der Gesellschaftsvertrag verlangt eine gemeinsame Entscheidung und erlaubt keinem der beiden, allein zu handeln.
    fehlt
  2. 2
    Bindendes Widerspruchsrecht anderer Geschäftsführungsberechtigter
    Auch hier kann jeder der beiden aufgrund der vertraglichen Regelung die geplante Bestellung verhindern.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der GbR wird ohne gesellschaftsvertragliche Regelung angenommen, jeder Gesellschafter dürfe allein die Geschäfte führen.

RichtigGesetzlicher Ausgangspunkt ist das gemeinsame Handeln; die Einzelgeschäftsführung beruht auf einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung.

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, ein einzelner anderer Geschäftsführungsberechtigter könne die Durchführung des Geschäfts nicht verhindern.

RichtigBereits der Widerspruch eines einzigen anderen geschäftsführungsbefugten Gesellschafters verpflichtet dazu, das Geschäft zu unterlassen.

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