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Einzelrennen

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB · Strafrecht

Ein Einzelrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeugführer sich im Straßenverkehr mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Die Absicht muss darauf gerichtet sein, auf einer nicht ganz unerheblichen Wegstrecke die nach den konkreten Umständen höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen; die technische Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist dafür nicht maßgeblich. Anders als bei Nr. 1 und Nr. 2 bedarf es keines Mitbewerbers, sondern der Täter tritt allein gegen sich selbst oder einen gedachten Maßstab an.

Merksatz

Entscheidend ist das Ziel, die situative Höchstgeschwindigkeit auszureizen, nicht allein ein hohes Tempo.

Einzelrennen oder Rennteilnahme?Verglichen werden das Einzelrennen und die Teilnahme an einem nicht erlaubten Rennen mit anderen Fahrern.
Einzelrennen
Rennteilnahme
Mitbewerber
Nicht erforderlich.
Mindestens ein weiterer Kraftfahrzeugführer.
Geschwindigkeitsziel
Absicht situativer Höchstgeschwindigkeit auf einer nicht ganz unerheblichen Strecke.
Wettbewerb um Geschwindigkeit; ein Ausreizen der situativen Höchstgeschwindigkeit ist nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Jan fährt mit seinem Auto auf einer öffentlichen Landstraße. Auf einem drei Kilometer langen, kurvigen Abschnitt fährt er trotz nasser Fahrbahn und kurzer Sichtweite mit bis zu 120 km/h; die Straßenverhältnisse und die dort geltende Begrenzung auf 60 km/h sind ihm bekannt. Er will auf diesem Abschnitt jeweils so schnell fahren, wie es sein Auto, die Kurven und die nasse Fahrbahn gerade zulassen. Dass andere hinter einer Kurve auftauchen könnten, ist ihm gleichgültig; für den Nervenkitzel stellt er deren Sicherheit zurück.

Trifft „Einzelrennen“ hier zu?

„Einzelrennen“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kraftfahrzeugführung im Straßenverkehr
    Jan führt ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
    erfüllt
  2. 2
    Nicht angepasste Geschwindigkeit
    Das Tempo ist angesichts der Nässe und der eingeschränkten Sicht deutlich zu hoch.
    erfüllt
  3. 3
    Grob verkehrswidrige Fahrweise
    Die massive Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Straßenverhältnissen ist ein besonders schwerer Verkehrsverstoß.
    erfüllt
  4. 4
    Rücksichtslosigkeit
    Jan setzt sich aus eigensüchtigen Gründen über die Sicherheit anderer hinweg.
    erfüllt
  5. 5
    Absicht situativer Höchstgeschwindigkeit über eine nicht ganz unerhebliche Wegstrecke
    Sein Geschwindigkeitsziel bezieht sich auf die situativ erreichbare Höchstgeschwindigkeit über den drei Kilometer langen Abschnitt.
    erfüllt
BFall B

Jan fährt mit seinem Auto auf einer öffentlichen Landstraße. Auf einem drei Kilometer langen, kurvigen Abschnitt fährt er trotz nasser Fahrbahn und kurzer Sichtweite konstant 120 km/h; die Straßenverhältnisse und die dort geltende Begrenzung auf 60 km/h sind ihm bekannt. Er will früher zu Hause sein und hält das Tempo bewusst bei 120 km/h, obwohl er nach eigener Einschätzung auf jedem Teilstück deutlich schneller fahren könnte. Dass andere hinter einer Kurve auftauchen könnten, ist ihm gleichgültig; für den Zeitgewinn stellt er deren Sicherheit zurück.

Trifft „Einzelrennen“ hier zu?

„Einzelrennen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Absicht situativer Höchstgeschwindigkeit über eine nicht ganz unerhebliche Wegstrecke

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kraftfahrzeugführung im Straßenverkehr
    Jan führt ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.
    erfüllt
  2. 2
    Nicht angepasste Geschwindigkeit
    Das Tempo ist angesichts der Nässe und der eingeschränkten Sicht deutlich zu hoch.
    erfüllt
  3. 3
    Grob verkehrswidrige Fahrweise
    Die massive Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Straßenverhältnissen ist ein besonders schwerer Verkehrsverstoß.
    erfüllt
  4. 4
    Rücksichtslosigkeit
    Jan setzt sich für seinen persönlichen Zeitgewinn über die Sicherheit anderer hinweg.
    erfüllt
  5. 5
    Absicht situativer Höchstgeschwindigkeit über eine nicht ganz unerhebliche Wegstrecke
    Jan begrenzt sein Tempo bewusst unterhalb der nach seiner Vorstellung möglichen Geschwindigkeit und will diese nicht ausreizen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAls Maßstab wird die technische Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angesetzt.

RichtigMaßgeblich ist die nach den konkreten Umständen erreichbare Höchstgeschwindigkeit.

Verwechslung

FehlerEin Einzelrennen wird verneint, weil niemand konkret gefährdet wurde.

RichtigDer Grundtatbestand verlangt keine konkrete Gefährdung; diese ist eine zusätzliche Voraussetzung des Absatzes 2.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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