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Einwendungsdurchgriff

§ 359 BGB · Zivilrecht

Der Einwendungsdurchgriff berechtigt den Verbraucher, bei verbundenen Verträgen Einwendungen aus dem finanzierten Vertrag auch gegenüber dem Darlehensgeber geltend zu machen und die Rückzahlung des Darlehens zu verweigern, soweit sie ihn gegenüber dem Unternehmer zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden. Einwendungen aus Änderungen des finanzierten Vertrags, die erst nach Abschluss des Darlehensvertrags vereinbart wurden, greifen nicht durch; besteht ein Nacherfüllungsanspruch, muss die Nacherfüllung zuvor fehlgeschlagen sein. Er setzt ein finanziertes Entgelt von mindestens 200 Euro voraus und scheidet aus, wenn das Darlehen den Erwerb von Finanzinstrumenten finanziert.

Merksatz

Bei verbundenen Verträgen kann das rechtliche Schicksal des finanzierten Geschäfts auch die Darlehensrückzahlung beeinflussen.

Wessen Anspruch hemmen die Einwendungen?Oben steht der finanzierte Vertrag, unten der Darlehensgeber. Einwendungen gegen den Unternehmer können den Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers hemmen.
Finanzierter VertragDarlehensrückzahlungVVerbraucherUUnternehmerDDarlehensgeber12VVerbraucherUUnternehmerDDarlehensgeber
1
Finanzierter Vertrag
Aus diesem Vertrag müssen Einwendungen stammen, die zur Leistungsverweigerung gegenüber dem Unternehmer berechtigen.
2
Darlehensrückzahlung
Bei erfüllten Voraussetzungen kann der Verbraucher diesen Anspruch im entsprechenden Umfang abwehren.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna kauft für ihre Privatwohnung bei einem Möbelhändler einen Tisch für 600 Euro. Der Händler bereitet im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit der Bank für Anna einen Kredit über 1.000 Euro vor, von dem 600 Euro an ihn fließen und 400 Euro für Annas private Lebenshaltungskosten ausgezahlt werden. Ein schon bei Lieferung gebrochenes Tischbein bleibt trotz zweier Reparaturversuche des Händlers defekt; Anna erklärt ihm deshalb, dass sie am Kauf nicht mehr festhält, und bietet die Rückgabe des nicht benutzbaren Tisches an. Nach Abschluss des Kreditvertrags haben Anna und der Händler den Kaufvertrag nicht geändert, und die Bank verlangt die erste Monatsrate.

Trifft „Einwendungsdurchgriff“ hier zu?

„Einwendungsdurchgriff“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbraucher und verbundene Verträge
    Anna handelt privat, und die Mitwirkung des Händlers an der Vorbereitung des teilweise der Kauffinanzierung dienenden Kredits begründet die Verbindung der Verträge.
    erfüllt
  2. 2
    Leistungsverweigerungsrecht aus dem finanzierten Vertrag
    Anna tritt wegen des erheblichen Mangels wirksam zurück und schuldet dem Händler deshalb keinen Kaufpreis mehr.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Einwendung aus späterer Vertragsänderung
    Die Einwendung beruht auf dem ursprünglichen Kaufvertrag und nicht auf einer späteren Änderung.
    erfüllt
  4. 4
    Nacherfüllung bei bestehendem Anspruch fehlgeschlagen
    Die beiden erfolglosen Reparaturversuche am selben Mangel lassen die Nacherfüllung fehlschlagen.
    erfüllt
  5. 5
    Finanziertes Entgelt von mindestens 200 Euro
    Der vollständig finanzierte Kaufpreis beträgt 600 Euro und liegt damit über der Grenze.
    erfüllt
  6. 6
    Keine Finanzierung von Finanzinstrumenten
    Das Darlehen finanziert den Tisch und private Lebenshaltungskosten, nicht den Erwerb von Finanzinstrumenten.
    erfüllt
BFall B

Anna kauft für ihre Privatwohnung bei einem Möbelhändler einen Tisch für 180 Euro. Der Händler bereitet im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit der Bank für Anna einen Kredit über 1.000 Euro vor, von dem 180 Euro an ihn fließen und 820 Euro für Annas private Lebenshaltungskosten ausgezahlt werden. Ein schon bei Lieferung gebrochenes Tischbein bleibt trotz zweier Reparaturversuche des Händlers defekt; Anna erklärt ihm deshalb, dass sie am Kauf nicht mehr festhält, und bietet die Rückgabe des nicht benutzbaren Tisches an. Nach Abschluss des Kreditvertrags haben Anna und der Händler den Kaufvertrag nicht geändert, und die Bank verlangt die erste Monatsrate.

Trifft „Einwendungsdurchgriff“ hier zu?

„Einwendungsdurchgriff“ trifft nicht zu.Es fehlt: Finanziertes Entgelt von mindestens 200 Euro

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbraucher und verbundene Verträge
    Anna handelt privat, und der Kredit über 1.000 Euro ist durch die Mitwirkung des Händlers mit dem teilweise finanzierten Kauf verbunden.
    erfüllt
  2. 2
    Leistungsverweigerungsrecht aus dem finanzierten Vertrag
    Anna tritt wegen des erheblichen Mangels wirksam zurück und schuldet dem Händler deshalb keinen Kaufpreis mehr.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Einwendung aus späterer Vertragsänderung
    Die Einwendung beruht nicht auf einer nachträglichen Vereinbarung.
    erfüllt
  4. 4
    Nacherfüllung bei bestehendem Anspruch fehlgeschlagen
    Die beiden erfolglosen Reparaturversuche am selben Mangel lassen die Nacherfüllung fehlschlagen.
    erfüllt
  5. 5
    Finanziertes Entgelt von mindestens 200 Euro
    Das finanzierte Entgelt beträgt nur 180 Euro; die höhere Gesamtkreditsumme ändert daran nichts.
    fehlt
  6. 6
    Keine Finanzierung von Finanzinstrumenten
    Das Darlehen dient dem Tischkauf und privaten Lebenshaltungskosten, nicht dem Erwerb von Finanzinstrumenten.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem Mangel werden die Darlehensraten sofort eingestellt, ohne den Vorrang der Nacherfüllung zu prüfen.

RichtigBesteht ein Nacherfüllungsanspruch, muss die Nacherfüllung vor der Verweigerung der Darlehensrückzahlung fehlgeschlagen sein.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus Einwendungen gegen den Unternehmer wird auf die automatische Unwirksamkeit des Darlehensvertrags geschlossen.

RichtigDer Durchgriff erlaubt die Verweigerung der Darlehensrückzahlung im entsprechenden Umfang, macht den Darlehensvertrag aber nicht automatisch unwirksam.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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