Definitionen
Einwilligungsfähigkeit
StrafrechtEinwilligungsfähigkeit ist die natürliche Fähigkeit einer Person, die Bedeutung und Tragweite der Einwilligung sowie die damit verbundenen Risiken zu erkennen und ihren Willen entsprechend dieser Einsicht zu bestimmen; sie setzt keine Geschäftsfähigkeit voraus, sondern richtet sich nach der individuellen geistigen und sittlichen Reife des Einwilligenden.
Auch ohne Geschäftsfähigkeit kann die nötige persönliche Reife für eine Einwilligung vorliegen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 30-jährige Lea bittet einen Tätowierer um ein kleines Bild auf dem Oberarm. 1Sie versteht, dass das Bild dauerhaft bleibt, dabei die Haut verletzt wird und Entzündungen oder Narben entstehen können. 2Sie kann diese Folgen abwägen und auf dieser Grundlage selbst entscheiden, ob sie das Bild haben möchte.
Trifft „Einwilligungsfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFähigkeit, Bedeutung, Tragweite und Risiken zu erkennenLea versteht sowohl den Eingriff und seine dauerhaften Folgen als auch die damit verbundenen Risiken.
- 2erfülltFähigkeit zur einsichtsgemäßen WillensbestimmungLea kann ihre Entscheidung an ihrem Verständnis des Eingriffs ausrichten.
Die 30-jährige Mara bittet einen Tätowierer um ein kleines Bild auf dem Oberarm. 1Sie versteht, dass das Bild dauerhaft bleibt, dabei die Haut verletzt wird und Entzündungen oder Narben entstehen können. Wegen einer schweren psychischen Erkrankung folgt sie dabei einem für sie unbeherrschbaren inneren Zwang. Sie kann die verstandenen Folgen deshalb nicht für eine eigene Entscheidung abwägen.
Trifft „Einwilligungsfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFähigkeit, Bedeutung, Tragweite und Risiken zu erkennenMara kann den Eingriff, seine dauerhaften Folgen und seine Risiken erkennen.
- 2fehltFähigkeit zur einsichtsgemäßen WillensbestimmungDer krankheitsbedingte unbeherrschbare Zwang verhindert, dass Mara ihren Willen entsprechend ihrer vorhandenen Einsicht bestimmt.
Typische Fehler
FehlerDie Prüfung endet beim Verständnis des Eingriffs und seiner Risiken.
RichtigZusätzlich muss die Person ihren Willen entsprechend dieser Einsicht bestimmen können.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata