Definitionen
Eigentumsvorbehalt
§ 449 BGB · ZivilrechtBeim Eigentumsvorbehalt einigen sich Verkäufer und Käufer darauf, dass das Eigentum an einer verkauften beweglichen Sache erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übergeht. Die dingliche Einigung ist damit aufschiebend bedingt; bis zum Bedingungseintritt bleibt der Verkäufer auch nach der Übergabe Eigentümer.
Die Übergabe verschafft dem Käufer noch kein Eigentum, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.
- Vor der RestzahlungÜbergabe der SacheDer Käufer erhält die Sache; Eigentümer bleibt zunächst der Verkäufer.
- Volle KaufpreiszahlungEigentumswechselDie vereinbarte Bedingung tritt ein; der Käufer wird Eigentümer.
- Übergabe der Sache Der Käufer erhält die Sache; Eigentümer bleibt zunächst der Verkäufer.
- Eigentumswechsel Die vereinbarte Bedingung tritt ein; der Käufer wird Eigentümer.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mira kauft von Nora deren Tisch für 600 Euro und soll den Preis in drei Monatsraten zahlen. 2Beim Vertragsschluss und bei der Übergabe vereinbaren beide, dass der Tisch erst mit Bezahlung der letzten Rate Mira gehören soll. Mira nimmt den Tisch mit und bezahlt zunächst nur die erste Rate.
Trifft „Eigentumsvorbehalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerkauf einer beweglichen SacheDer verkaufte Tisch ist eine bewegliche Sache.
- 2erfülltVereinbarter Eigentumsübergang erst bei vollständiger KaufpreiszahlungDie dingliche Einigung macht den Eigentumswechsel von der vollständigen Bezahlung abhängig.
1Mira kauft von Nora deren Tisch für 600 Euro und soll den Preis in drei Monatsraten zahlen. Beim Vertragsschluss und bei der Übergabe vereinbaren beide, dass der Tisch sofort Mira gehören soll. Mira nimmt den Tisch mit und bezahlt zunächst nur die erste Rate.
Trifft „Eigentumsvorbehalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerkauf einer beweglichen SacheDer verkaufte Tisch ist eine bewegliche Sache.
- 2fehltVereinbarter Eigentumsübergang erst bei vollständiger KaufpreiszahlungDie Parteien vereinbaren den sofortigen Eigentumswechsel und knüpfen ihn nicht an die vollständige Zahlung.
Typische Fehler
FehlerDer Käufer wird trotz vereinbarten Eigentumsvorbehalts bereits durch die Übergabe als Eigentümer behandelt.
RichtigDer Verkäufer bleibt trotz Übergabe bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer.
FehlerDer Verkäufer soll die Sache wegen einer ausstehenden Rate zurückverlangen können, ohne vom Kaufvertrag zurückzutreten.
RichtigEin Herausgabeverlangen aufgrund des Eigentumsvorbehalts setzt einen wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata