Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Eigentumsposition

Art. 14 I GG · Öffentliches Recht

Eine Eigentumsposition im Sinne des Art. 14 I GG liegt vor, wenn dem Einzelnen durch die Rechtsordnung eine vermögenswerte Rechtsstellung zugewiesen ist, die ihm als privatnützig und zur eigenen freien Verfügung zusteht. Bei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen sind zusätzlich nicht unerhebliche Eigenleistungen und eine existenzsichernde Funktion erforderlich.

Merksatz

Eine bloße Gewinnchance wird nicht schon durch ihren wirtschaftlichen Wert zu einer geschützten Eigentumsposition.

Wo wird die Eigentumsposition geprüft?Die Eigentumsposition gehört zum sachlichen Schutzbereich. Erst danach folgen Eingriff und Rechtfertigung.
  1. 1
    Schutzbereich
    Im sachlichen Schutzbereich wird geprüft, ob eine geschützte Eigentumsposition vorliegt.
  2. 2
    Eingriff
    Wird die geschützte Rechtsstellung durch eine staatliche Maßnahme beeinträchtigt?
  3. 3
    Rechtfertigung
    Erfüllt die Eigentumsbeschränkung die verfassungsrechtlichen Anforderungen?
  1. 1
    Schutzbereich Im sachlichen Schutzbereich wird geprüft, ob eine geschützte Eigentumsposition vorliegt.
  2. 2
    Eingriff Wird die geschützte Rechtsstellung durch eine staatliche Maßnahme beeinträchtigt?
  3. 3
    Rechtfertigung Erfüllt die Eigentumsbeschränkung die verfassungsrechtlichen Anforderungen?
Eigentumsposition

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna hat jahrzehntelang aus ihrem Arbeitslohn Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Nach Erreichen des Rentenalters hat sie einen gesetzlich feststehenden Anspruch auf eine monatliche Altersrente. Die Rente sichert ihren privaten Lebensunterhalt. Über das ausgezahlte Geld kann sie selbst entscheiden.

Trifft „Eigentumsposition“ hier zu?

„Eigentumsposition“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtlich zugewiesene vermögenswerte Rechtsstellung
    Anna hat einen ihr gesetzlich zugeordneten Anspruch auf eine Geldleistung.
    erfüllt
  2. 2
    Privatnützigkeit
    Der Rentenanspruch dient Annas eigenen wirtschaftlichen Interessen.
    erfüllt
  3. 3
    Eigene freie Verfügung
    Anna kann die Rentenleistung eigenständig für ihre Zwecke verwenden.
    erfüllt
  4. 4
    Bei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen: nicht unerhebliche Eigenleistungen
    Der Rentenanspruch beruht auf langjährigen eigenen Beitragsleistungen.
    erfüllt
  5. 5
    Bei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen: existenzsichernde Funktion
    Die Altersrente dient Annas wirtschaftlicher Existenzsicherung.
    erfüllt
BFall B

Berta hat einen gesetzlich feststehenden Anspruch auf laufende Geldleistungen der Sozialhilfe. Die Leistungen werden vollständig aus Steuern finanziert und setzen keine eigenen Beiträge oder sonstigen Eigenleistungen Bertas voraus. Sie sichern ihren privaten Lebensunterhalt. Über das ausgezahlte Geld kann sie selbst entscheiden.

Trifft „Eigentumsposition“ hier zu?

„Eigentumsposition“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen: nicht unerhebliche Eigenleistungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtlich zugewiesene vermögenswerte Rechtsstellung
    Berta hat einen gesetzlich zugeordneten Anspruch auf Geldleistungen.
    erfüllt
  2. 2
    Privatnützigkeit
    Die Leistungen dienen Bertas eigenen wirtschaftlichen Interessen.
    erfüllt
  3. 3
    Eigene freie Verfügung
    Berta entscheidet eigenständig über die Verwendung der Geldleistungen.
    erfüllt
  4. 4
    Bei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen: nicht unerhebliche Eigenleistungen
    Die steuerfinanzierte Sozialhilfe beruht nicht auf eigenen Leistungen Bertas.
    fehlt
  5. 5
    Bei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen: existenzsichernde Funktion
    Die Sozialhilfe dient Bertas wirtschaftlicher Existenzsicherung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin gesetzlicher Anspruch auf Sozialleistungen wird ohne Prüfung seiner Grundlage als Eigentum geschützt.

RichtigBei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen müssen zusätzlich nicht unerhebliche Eigenleistungen und eine existenzsichernde Funktion vorliegen.

Rechtsfolge falsch

FehlerGeschenktes oder geerbtes Eigentum wird wegen fehlender eigener Leistung vom Eigentumsschutz ausgeschlossen.

RichtigFür privatrechtliche Eigentumspositionen ist eine eigene Leistung keine allgemeine Schutzvoraussetzung.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.