Definitionen
Eigentumsposition
Art. 14 I GG · Öffentliches RechtEine Eigentumsposition im Sinne des Art. 14 I GG liegt vor, wenn dem Einzelnen durch die Rechtsordnung eine vermögenswerte Rechtsstellung zugewiesen ist, die ihm als privatnützig und zur eigenen freien Verfügung zusteht. Bei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen sind zusätzlich nicht unerhebliche Eigenleistungen und eine existenzsichernde Funktion erforderlich.
Eine bloße Gewinnchance wird nicht schon durch ihren wirtschaftlichen Wert zu einer geschützten Eigentumsposition.
- 1SchutzbereichIm sachlichen Schutzbereich wird geprüft, ob eine geschützte Eigentumsposition vorliegt.
- 2EingriffWird die geschützte Rechtsstellung durch eine staatliche Maßnahme beeinträchtigt?
- 3RechtfertigungErfüllt die Eigentumsbeschränkung die verfassungsrechtlichen Anforderungen?
- 1Schutzbereich Im sachlichen Schutzbereich wird geprüft, ob eine geschützte Eigentumsposition vorliegt.
- 2Eingriff Wird die geschützte Rechtsstellung durch eine staatliche Maßnahme beeinträchtigt?
- 3Rechtfertigung Erfüllt die Eigentumsbeschränkung die verfassungsrechtlichen Anforderungen?
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna hat jahrzehntelang aus ihrem Arbeitslohn Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Nach Erreichen des Rentenalters hat sie einen gesetzlich feststehenden Anspruch auf eine monatliche Altersrente. Die Rente sichert ihren privaten Lebensunterhalt. Über das ausgezahlte Geld kann sie selbst entscheiden.
Trifft „Eigentumsposition“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtlich zugewiesene vermögenswerte RechtsstellungAnna hat einen ihr gesetzlich zugeordneten Anspruch auf eine Geldleistung.
- 2erfülltPrivatnützigkeitDer Rentenanspruch dient Annas eigenen wirtschaftlichen Interessen.
- 3erfülltEigene freie VerfügungAnna kann die Rentenleistung eigenständig für ihre Zwecke verwenden.
- 4erfülltBei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen: nicht unerhebliche EigenleistungenDer Rentenanspruch beruht auf langjährigen eigenen Beitragsleistungen.
- 5erfülltBei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen: existenzsichernde FunktionDie Altersrente dient Annas wirtschaftlicher Existenzsicherung.
Berta hat einen gesetzlich feststehenden Anspruch auf laufende Geldleistungen der Sozialhilfe. Die Leistungen werden vollständig aus Steuern finanziert und setzen keine eigenen Beiträge oder sonstigen Eigenleistungen Bertas voraus. Sie sichern ihren privaten Lebensunterhalt. Über das ausgezahlte Geld kann sie selbst entscheiden.
Trifft „Eigentumsposition“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtlich zugewiesene vermögenswerte RechtsstellungBerta hat einen gesetzlich zugeordneten Anspruch auf Geldleistungen.
- 2erfülltPrivatnützigkeitDie Leistungen dienen Bertas eigenen wirtschaftlichen Interessen.
- 3erfülltEigene freie VerfügungBerta entscheidet eigenständig über die Verwendung der Geldleistungen.
- 4fehltBei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen: nicht unerhebliche EigenleistungenDie steuerfinanzierte Sozialhilfe beruht nicht auf eigenen Leistungen Bertas.
- 5erfülltBei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen: existenzsichernde FunktionDie Sozialhilfe dient Bertas wirtschaftlicher Existenzsicherung.
Typische Fehler
FehlerEin gesetzlicher Anspruch auf Sozialleistungen wird ohne Prüfung seiner Grundlage als Eigentum geschützt.
RichtigBei sozialrechtlichen Leistungsansprüchen müssen zusätzlich nicht unerhebliche Eigenleistungen und eine existenzsichernde Funktion vorliegen.
FehlerGeschenktes oder geerbtes Eigentum wird wegen fehlender eigener Leistung vom Eigentumsschutz ausgeschlossen.
RichtigFür privatrechtliche Eigentumspositionen ist eine eigene Leistung keine allgemeine Schutzvoraussetzung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema