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Eindringen

§ 123 StGB · Strafrecht

Eindringen ist jedes Betreten eines geschützten Raumes gegen den Willen des Berechtigten, wobei ein Eintreten mit dem gesamten Körper nicht erforderlich ist; es genügt das Hineingelangen in den geschützten Bereich entgegen dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Inhabers.

Merksatz

Der entgegenstehende Wille des Berechtigten muss schon beim Betreten bestehen.

Betreten oder trotz Aufforderung bleiben?Links zählt der entgegenstehende Wille beim Betreten; rechts das Nichtgehen nach einer Aufforderung des Berechtigten.
Eindringen
Unbefugtes Verweilen
Tathandlung
Betreten gegen den Willen des Berechtigten.
Unerlaubtes Bleiben trotz Aufforderung zum Gehen.
Aufforderung zum Gehen
Nicht erforderlich.
Erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna wohnt allein in einer Wohnung und entscheidet allein, wer hineindarf. 3An der offenen Wohnungstür sagt sie zu Ben, dass er nicht hereinkommen darf. 2Ben geht trotzdem in die Wohnung und bleibt im Flur stehen.

Trifft „Eindringen“ hier zu?

„Eindringen“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschützter Raum
    Annas Wohnung gehört zu den geschützten Räumen.
    erfüllt
  2. 2
    Körperliches Hineingelangen, auch nur teilweise
    Ben gelangt mit seinem Körper in die Wohnung.
    erfüllt
  3. 3
    Betreten gegen den Willen des Berechtigten
    Anna hat als allein Berechtigte dem Betreten ausdrücklich widersprochen.
    erfüllt
BFall B

1Anna wohnt allein in einer Wohnung und entscheidet allein, wer hineindarf. An der offenen Wohnungstür bittet sie Ben hinein. 2Ben geht in die Wohnung und bleibt im Flur stehen.

Trifft „Eindringen“ hier zu?

„Eindringen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Betreten gegen den Willen des Berechtigten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschützter Raum
    Annas Wohnung gehört zu den geschützten Räumen.
    erfüllt
  2. 2
    Körperliches Hineingelangen, auch nur teilweise
    Ben gelangt mit seinem Körper in die Wohnung.
    erfüllt
  3. 3
    Betreten gegen den Willen des Berechtigten
    Anna ist mit dem Betreten ausdrücklich einverstanden.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Unbefugtes Verweilen

1Anna wohnt allein in einer Wohnung und entscheidet allein, wer hineindarf. Sie bittet Ben zu einem Besuch herein, und 2Ben geht in die Wohnung. Nach einer Stunde fordert Anna ihn auf, sofort zu gehen. Ben hört und versteht sie, setzt sich aber wieder auf das Sofa und bleibt noch eine halbe Stunde.

Trifft „Eindringen“ hier zu?

„Eindringen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Betreten gegen den Willen des Berechtigten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschützter Raum
    Annas Wohnung gehört zu den geschützten Räumen.
    erfüllt
  2. 2
    Körperliches Hineingelangen, auch nur teilweise
    Ben gelangt mit seinem Körper in die Wohnung.
    erfüllt
  3. 3
    Betreten gegen den Willen des Berechtigten
    Beim Betreten war Anna einverstanden; Bens späteres Bleiben trotz Aufforderung erfüllt die andere Tatvariante.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin Eindringen wird erst angenommen, wenn sich der gesamte Körper im geschützten Raum befindet.

RichtigSchon das Hineingelangen eines Körperteils kann ausreichen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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