Definitionen
Eindringen
§ 123 StGB · StrafrechtEindringen ist jedes Betreten eines geschützten Raumes gegen den Willen des Berechtigten, wobei ein Eintreten mit dem gesamten Körper nicht erforderlich ist; es genügt das Hineingelangen in den geschützten Bereich entgegen dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Inhabers.
Der entgegenstehende Wille des Berechtigten muss schon beim Betreten bestehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna wohnt allein in einer Wohnung und entscheidet allein, wer hineindarf. 3An der offenen Wohnungstür sagt sie zu Ben, dass er nicht hereinkommen darf. 2Ben geht trotzdem in die Wohnung und bleibt im Flur stehen.
Trifft „Eindringen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschützter RaumAnnas Wohnung gehört zu den geschützten Räumen.
- 2erfülltKörperliches Hineingelangen, auch nur teilweiseBen gelangt mit seinem Körper in die Wohnung.
- 3erfülltBetreten gegen den Willen des BerechtigtenAnna hat als allein Berechtigte dem Betreten ausdrücklich widersprochen.
1Anna wohnt allein in einer Wohnung und entscheidet allein, wer hineindarf. An der offenen Wohnungstür bittet sie Ben hinein. 2Ben geht in die Wohnung und bleibt im Flur stehen.
Trifft „Eindringen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschützter RaumAnnas Wohnung gehört zu den geschützten Räumen.
- 2erfülltKörperliches Hineingelangen, auch nur teilweiseBen gelangt mit seinem Körper in die Wohnung.
- 3fehltBetreten gegen den Willen des BerechtigtenAnna ist mit dem Betreten ausdrücklich einverstanden.
1Anna wohnt allein in einer Wohnung und entscheidet allein, wer hineindarf. Sie bittet Ben zu einem Besuch herein, und 2Ben geht in die Wohnung. Nach einer Stunde fordert Anna ihn auf, sofort zu gehen. Ben hört und versteht sie, setzt sich aber wieder auf das Sofa und bleibt noch eine halbe Stunde.
Trifft „Eindringen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschützter RaumAnnas Wohnung gehört zu den geschützten Räumen.
- 2erfülltKörperliches Hineingelangen, auch nur teilweiseBen gelangt mit seinem Körper in die Wohnung.
- 3fehltBetreten gegen den Willen des BerechtigtenBeim Betreten war Anna einverstanden; Bens späteres Bleiben trotz Aufforderung erfüllt die andere Tatvariante.
Typische Fehler
FehlerEin Eindringen wird erst angenommen, wenn sich der gesamte Körper im geschützten Raum befindet.
RichtigSchon das Hineingelangen eines Körperteils kann ausreichen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema