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Eigenverantwortlichkeit

Art. 2 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Eigenverantwortlichkeit bezeichnet das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip, wonach der Einzelne für sein selbstbestimmtes Handeln und dessen Folgen grundsätzlich selbst einzustehen hat. Staatliche Schutzmaßnahmen müssen freiverantwortliche Entscheidungen des Grundrechtsträgers achten, sind bei verfassungsrechtlicher Rechtfertigung aber nicht ausgeschlossen.

Merksatz

Der Staat darf Selbstbestimmung nicht allein deshalb übergehen, weil er eine andere Entscheidung für vernünftiger hält.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die volljährige Lea entscheidet sich für eine Wanderung auf einem frei zugänglichen Bergweg. 2Sie kennt die Rutschgefahr und geht aus eigenem Antrieb, ohne dass jemand sie dazu drängt. Unterwegs rutscht sie aus und verstaucht sich den Knöchel.

Trifft „Eigenverantwortlichkeit“ hier zu?

„Eigenverantwortlichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidung eines Grundrechtsträgers
    Lea trifft als Trägerin der allgemeinen Handlungsfreiheit eine eigene Entscheidung.
    erfüllt
  2. 2
    Freiverantwortlichkeit der Entscheidung
    Lea entscheidet sich in Kenntnis des Risikos und ohne äußeren Zwang für die Wanderung.
    erfüllt
BFall B

Die volljährige Lea möchte auf eine Wanderung auf einem frei zugänglichen Bergweg verzichten, weil sie die Rutschgefahr kennt. Ihr Begleiter droht ihr sofortige schwere Schläge an, wenn sie nicht mitkommt. 1Nur wegen dieser Drohung entscheidet sie sich für die Wanderung. Unterwegs rutscht sie aus und verstaucht sich den Knöchel.

Trifft „Eigenverantwortlichkeit“ hier zu?

„Eigenverantwortlichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Freiverantwortlichkeit der Entscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidung eines Grundrechtsträgers
    Lea trifft als Grundrechtsträgerin eine Entscheidung, auch wenn diese durch eine Drohung erzwungen wird.
    erfüllt
  2. 2
    Freiverantwortlichkeit der Entscheidung
    Die unmittelbar drohende schwere Gewalt zwingt Lea zu der Wanderung und schließt eine freiverantwortliche Entscheidung aus.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Eigenverantwortlichkeit wird gefolgert, dass staatliche Schutzmaßnahmen stets unzulässig seien.

RichtigAuch bei einer freiverantwortlichen Entscheidung können staatliche Schutzmaßnahmen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.

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