Definitionen
Eigenverantwortlichkeit
Art. 2 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtEigenverantwortlichkeit bezeichnet das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip, wonach der Einzelne für sein selbstbestimmtes Handeln und dessen Folgen grundsätzlich selbst einzustehen hat. Staatliche Schutzmaßnahmen müssen freiverantwortliche Entscheidungen des Grundrechtsträgers achten, sind bei verfassungsrechtlicher Rechtfertigung aber nicht ausgeschlossen.
Der Staat darf Selbstbestimmung nicht allein deshalb übergehen, weil er eine andere Entscheidung für vernünftiger hält.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die volljährige Lea entscheidet sich für eine Wanderung auf einem frei zugänglichen Bergweg. 2Sie kennt die Rutschgefahr und geht aus eigenem Antrieb, ohne dass jemand sie dazu drängt. Unterwegs rutscht sie aus und verstaucht sich den Knöchel.
Trifft „Eigenverantwortlichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidung eines GrundrechtsträgersLea trifft als Trägerin der allgemeinen Handlungsfreiheit eine eigene Entscheidung.
- 2erfülltFreiverantwortlichkeit der EntscheidungLea entscheidet sich in Kenntnis des Risikos und ohne äußeren Zwang für die Wanderung.
Die volljährige Lea möchte auf eine Wanderung auf einem frei zugänglichen Bergweg verzichten, weil sie die Rutschgefahr kennt. Ihr Begleiter droht ihr sofortige schwere Schläge an, wenn sie nicht mitkommt. 1Nur wegen dieser Drohung entscheidet sie sich für die Wanderung. Unterwegs rutscht sie aus und verstaucht sich den Knöchel.
Trifft „Eigenverantwortlichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntscheidung eines GrundrechtsträgersLea trifft als Grundrechtsträgerin eine Entscheidung, auch wenn diese durch eine Drohung erzwungen wird.
- 2fehltFreiverantwortlichkeit der EntscheidungDie unmittelbar drohende schwere Gewalt zwingt Lea zu der Wanderung und schließt eine freiverantwortliche Entscheidung aus.
Typische Fehler
FehlerAus der Eigenverantwortlichkeit wird gefolgert, dass staatliche Schutzmaßnahmen stets unzulässig seien.
RichtigAuch bei einer freiverantwortlichen Entscheidung können staatliche Schutzmaßnahmen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema