Definitionen
Eigentumsgarantie
Art. 14 GG · Öffentliches RechtArt. 14 GG schützt das Eigentum in einer Institutsgarantie (Bestandsschutz des Privateigentums als Rechtsinstitut), einer Bestandsgarantie (konkretes Eigentum des Einzelnen) und einer Wertgarantie (Entschädigungsanspruch bei Enteignung); geschützt sind alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten nach Art eines Eigentümers zur ausschließlichen Nutzung und Verfügung zugewiesen sind, wobei Inhalt und Schranken durch den Gesetzgeber bestimmt werden (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG) und Enteignungen nur zum Wohl der Allgemeinheit gegen angemessene Entschädigung zulässig sind (Art. 14 Abs. 3 GG).
Wirtschaftlicher Wert allein genügt nicht; entscheidend ist die eigentümerähnliche rechtliche Zuordnung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena kauft für 600 Euro ein Fahrrad und bekommt es von der Verkäuferin übergeben. Beide sind sich einig, dass das Fahrrad nun Lena gehört. Lena kann es selbst nutzen, verleihen oder verkaufen.
Trifft „Eigentumsgarantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögenswertes RechtLena erwirbt das Eigentum an einem Fahrrad mit wirtschaftlichem Wert.
- 2erfülltEigentümerähnliche Zuordnung zur ausschließlichen Nutzung und VerfügungAls Eigentümerin darf Lena grundsätzlich allein über Nutzung und Weitergabe des Fahrrads entscheiden.
Ben ist erwerbsfähig, mittellos und 1hat Anspruch auf eine monatliche staatliche Geldleistung zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Diese Leistung wird ausschließlich aus Steuern finanziert und setzt weder Beitragszahlungen noch andere eigene Leistungen voraus. Das Geld wurde noch nicht ausgezahlt.
Trifft „Eigentumsgarantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögenswertes RechtDer Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags hat wirtschaftlichen Wert.
- 2fehltEigentümerähnliche Zuordnung zur ausschließlichen Nutzung und VerfügungDer rein fürsorgerische Leistungsanspruch beruht nicht auf eigenen Leistungen und ist deshalb keine eigentümerähnlich zugeordnete Rechtsposition.
Typische Fehler
FehlerJede staatliche Beschränkung des Eigentums wird als entschädigungspflichtig behandelt.
RichtigEine Eigentumsbeschränkung führt nicht automatisch zu einem Entschädigungsanspruch; die Wertgarantie betrifft Enteignungen.
FehlerBei einer Enteignung wird die gesetzliche Entschädigungsregelung nicht als Zulässigkeitsvoraussetzung geprüft.
RichtigDie gesetzliche Grundlage muss festlegen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Entschädigung zu leisten ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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