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Eigentumsgarantie

Art. 14 GG · Öffentliches Recht

Art. 14 GG schützt das Eigentum in einer Institutsgarantie (Bestandsschutz des Privateigentums als Rechtsinstitut), einer Bestandsgarantie (konkretes Eigentum des Einzelnen) und einer Wertgarantie (Entschädigungsanspruch bei Enteignung); geschützt sind alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten nach Art eines Eigentümers zur ausschließlichen Nutzung und Verfügung zugewiesen sind, wobei Inhalt und Schranken durch den Gesetzgeber bestimmt werden (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG) und Enteignungen nur zum Wohl der Allgemeinheit gegen angemessene Entschädigung zulässig sind (Art. 14 Abs. 3 GG).

Merksatz

Wirtschaftlicher Wert allein genügt nicht; entscheidend ist die eigentümerähnliche rechtliche Zuordnung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena kauft für 600 Euro ein Fahrrad und bekommt es von der Verkäuferin übergeben. Beide sind sich einig, dass das Fahrrad nun Lena gehört. Lena kann es selbst nutzen, verleihen oder verkaufen.

Trifft „Eigentumsgarantie“ hier zu?

„Eigentumsgarantie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögenswertes Recht
    Lena erwirbt das Eigentum an einem Fahrrad mit wirtschaftlichem Wert.
    erfüllt
  2. 2
    Eigentümerähnliche Zuordnung zur ausschließlichen Nutzung und Verfügung
    Als Eigentümerin darf Lena grundsätzlich allein über Nutzung und Weitergabe des Fahrrads entscheiden.
    erfüllt
BFall B

Ben ist erwerbsfähig, mittellos und 1hat Anspruch auf eine monatliche staatliche Geldleistung zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Diese Leistung wird ausschließlich aus Steuern finanziert und setzt weder Beitragszahlungen noch andere eigene Leistungen voraus. Das Geld wurde noch nicht ausgezahlt.

Trifft „Eigentumsgarantie“ hier zu?

„Eigentumsgarantie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eigentümerähnliche Zuordnung zur ausschließlichen Nutzung und Verfügung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögenswertes Recht
    Der Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags hat wirtschaftlichen Wert.
    erfüllt
  2. 2
    Eigentümerähnliche Zuordnung zur ausschließlichen Nutzung und Verfügung
    Der rein fürsorgerische Leistungsanspruch beruht nicht auf eigenen Leistungen und ist deshalb keine eigentümerähnlich zugeordnete Rechtsposition.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerJede staatliche Beschränkung des Eigentums wird als entschädigungspflichtig behandelt.

RichtigEine Eigentumsbeschränkung führt nicht automatisch zu einem Entschädigungsanspruch; die Wertgarantie betrifft Enteignungen.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einer Enteignung wird die gesetzliche Entschädigungsregelung nicht als Zulässigkeitsvoraussetzung geprüft.

RichtigDie gesetzliche Grundlage muss festlegen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Entschädigung zu leisten ist.

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