Definitionen
Eigenhändiges Testament
§ 2247 BGB · ZivilrechtEin eigenhändiges Testament ist eine letztwillige Verfügung, deren Text der Erblasser vollständig von Hand niederschreibt und mit seiner eigenhändigen Unterschrift abschließt. Die Unterzeichnung muss erkennen lassen, von wem die Erklärung stammt und dass sie ernst gemeint ist; ein Name ist dafür nicht zwingend erforderlich. Der Erblasser muss volljährig sein und Geschriebenes lesen können.
Ein ausgedruckter Text wird durch eine handschriftliche Unterschrift allein nicht zum eigenhändigen Testament.
Fälle zum Selbstprüfen
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Die 45-jährige Anna Berger kann Geschriebenes problemlos lesen. Sie schreibt den gesamten Text „Nach meinem Tod soll meine Schwester Lea mein gesamtes Vermögen bekommen“ von Hand mit einem Stift auf ein Blatt Papier. Sie will dies als ihren verbindlichen letzten Willen festhalten und schreibt deshalb unmittelbar unter den Text von Hand ihren Namen „Anna Berger“.
Trifft „Eigenhändiges Testament“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLetztwillige VerfügungAnna bestimmt, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erhalten soll.
- 2erfülltVollständig eigenhändig geschriebener TextAnna verfasst den gesamten Erklärungstext selbst handschriftlich.
- 3erfülltAbschließende eigenhändige UnterschriftAnnas selbst geschriebener Namenszug schließt den Text räumlich ab.
- 4erfülltUrheberschaft und Ernstlichkeit erkennbarDie Unterzeichnung mit ihrem Namen ordnet die Erklärung Anna zu und bestätigt ihren ernsthaften Erklärungswillen.
- 5erfülltVolljährigkeit des ErblassersAnna ist älter als 18 Jahre.
- 6erfülltLesefähigkeit des ErblassersAnna besitzt die für diese Testamentsform erforderliche Lesefähigkeit.
Die 45-jährige Anna Berger kann Geschriebenes problemlos lesen. Den gesamten Text „Nach meinem Tod soll meine Schwester Lea mein gesamtes Vermögen bekommen“ tippt sie am Computer und druckt ihn auf ein Blatt Papier. Sie will dies als ihren verbindlichen letzten Willen festhalten und schreibt deshalb unmittelbar unter den Text von Hand ihren Namen „Anna Berger“.
Trifft „Eigenhändiges Testament“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLetztwillige VerfügungAnna bestimmt, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erhalten soll.
- 2fehltVollständig eigenhändig geschriebener TextDer Erklärungstext ist ausgedruckt und nicht von Anna handschriftlich verfasst.
- 3erfülltAbschließende eigenhändige UnterschriftAnnas selbst geschriebener Namenszug schließt den Text räumlich ab.
- 4erfülltUrheberschaft und Ernstlichkeit erkennbarDie Unterzeichnung mit ihrem Namen ordnet die Erklärung Anna zu und bestätigt ihren ernsthaften Erklärungswillen.
- 5erfülltVolljährigkeit des ErblassersAnna ist älter als 18 Jahre.
- 6erfülltLesefähigkeit des ErblassersAnna besitzt die für diese Testamentsform erforderliche Lesefähigkeit.
Typische Fehler
FehlerEine handschriftliche Unterschrift unter einem Computerausdruck wird für ausreichend gehalten.
RichtigAuch der gesamte Erklärungstext muss vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst sein.
FehlerFehlende Angaben zu Datum oder Ort werden stets als Grund für die Unwirksamkeit behandelt.
RichtigDas Fehlen dieser Angaben macht das Testament nicht automatisch unwirksam. Entstehen dadurch Zweifel an seiner Gültigkeit, müssen sich die erforderlichen Feststellungen auf anderem Weg treffen lassen.
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