Definitionen
Eigenschaft i.S.d. § 119 Abs. 2 BGB
§ 119 Abs. 2 BGB · ZivilrechtEine Eigenschaft i.S.d. § 119 Abs. 2 BGB ist ein natürliches Beschaffenheitsmerkmal einer Person oder Sache oder ein tatsächliches oder rechtliches Verhältnis zur Umwelt, nicht aber der Wert oder Preis selbst. Das Merkmal oder Verhältnis muss von gewisser Dauer und nach der Verkehrsanschauung für die Wertschätzung oder Verwendbarkeit von Bedeutung sein. Dazu gehören wertbildende Faktoren wie Alter, Herkunft, Gesundheitszustand oder Echtheit.
Wertbildende Umstände sind von ihrer bloßen Bewertung in Geld zu trennen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora bereitet ein Kaufangebot für ein hundert Jahre altes Gemälde vor. Sie glaubt, es stamme von der Künstlerin Lea König, obwohl es deren Schüler gemalt hat. Bilder von Lea König erzielen am Kunstmarkt deutlich höhere Preise als Bilder ihres Schülers.
Trifft „Eigenschaft i.S.d. § 119 Abs. 2 BGB“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeschaffenheitsmerkmal oder Umweltverhältnis, nicht bloßer Wert oder PreisDie Urheberschaft betrifft die Herkunft des Bildes und damit einen wertbildenden Umstand.
- 2erfülltGewisse DauerWer das Bild geschaffen hat, steht dauerhaft fest.
- 3erfülltBedeutung für Wertschätzung oder VerwendbarkeitDie Urheberschaft beeinflusst die Bewertung des Bildes auf dem Kunstmarkt.
Nora bereitet ein Kaufangebot für ein Gemälde vor und kennt dessen Herkunft, Alter, Zustand und alle übrigen wertbildenden Umstände zutreffend. Sie schätzt lediglich den aktuellen Marktwert auf 20.000 Euro. 2Der auf dem Kunstmarkt erzielbare Preis beträgt jedoch seit Jahren unverändert 5.000 Euro. 3Nach dem erwarteten Verkaufserlös bemisst Nora ihr Kaufangebot.
Trifft „Eigenschaft i.S.d. § 119 Abs. 2 BGB“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltBeschaffenheitsmerkmal oder Umweltverhältnis, nicht bloßer Wert oder PreisDie Fehlvorstellung betrifft nur die Bewertung in Geld, nicht einen zugrunde liegenden wertbildenden Umstand.
- 2erfülltGewisse DauerDer betrachtete Marktwert besteht seit Jahren unverändert.
- 3erfülltBedeutung für Wertschätzung oder VerwendbarkeitDer erzielbare Marktpreis ist für die wirtschaftliche Bewertung des Bildes bedeutsam.
Typische Fehler
FehlerEine bloße Fehleinschätzung des Marktwerts wird als Irrtum über eine Eigenschaft behandelt.
RichtigZu unterscheiden sind die wertbildenden Umstände und ihre Bewertung in Geld; nur die Fehleinschätzung des Werts genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema