Definitionen
Eigentum
§ 903 BGB · ZivilrechtEigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache, das dem Eigentümer die Befugnis gewährt, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.
Beschränkte Nutzungsmöglichkeiten allein schließen Eigentum nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara kauft einem Fahrradhändler ein Rad ab, das ihm gehört, und bezahlt es vollständig. Beide vereinbaren, dass das Rad nun Mara gehören soll, und der Händler übergibt es ihr. Rechte anderer Personen an dem Rad bestehen nicht.
Trifft „Eigentum“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDingliches Recht an einer SacheDurch Einigung und Übergabe durch den berechtigten Händler erhält Mara ein gegenüber jedermann wirkendes Recht an dem Rad.
- 2erfülltUmfassende Befugnisse innerhalb rechtlicher GrenzenMara erhält die umfassende rechtliche Herrschaft über das Rad und nicht nur einzelne Nutzungsbefugnisse.
1Karl und Lea vereinbaren, dass Lea an Karls Grundstück ein lebenslanges Recht erhält, es vollständig zu nutzen und alle Erträge zu behalten. Dieses Recht wird auf ihren gemeinsamen Antrag in das Grundbuch eingetragen. Das Grundstück soll weiterhin Karl gehören; Lea darf es weder verkaufen noch verschenken.
Trifft „Eigentum“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDingliches Recht an einer SacheLea erhält durch Einigung und Eintragung einen Nießbrauch und damit ein dingliches Recht an dem Grundstück.
- 2fehltUmfassende Befugnisse innerhalb rechtlicher GrenzenLeas Recht ist seinem Inhalt nach auf Nutzungen beschränkt und vermittelt keine umfassende rechtliche Herrschaft über das Grundstück.
Typische Fehler
FehlerWer eine Sache tatsächlich in seiner Gewalt hat, wird allein deshalb als Eigentümer angesehen.
RichtigEigentum bezeichnet die rechtliche Herrschaft über eine Sache; die bloße tatsächliche Herrschaft ist Besitz.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema