Definitionen
Eigenhändiges Delikt
§ 25 StGB · StrafrechtEin eigenhändiges Delikt ist ein Straftatbestand, der nach seinem Wortlaut oder Sinn nur durch unmittelbar-persönliche Vornahme der tatbestandsmäßigen Handlung begangen werden kann, sodass eine mittelbare Täterschaft oder Mittäterschaft ohne eigene Tathandlung ausscheidet und nur derjenige Täter sein kann, der die deliktsspezifische Handlung selbst ausführt.
Eigenhändigkeit richtet sich nach den Anforderungen des Tatbestands, nicht nach der tatsächlichen Ausführung im Einzelfall.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara sagt vor einem Strafgericht als Zeugin bewusst wahrheitswidrig aus, sie habe den Angeklagten am Tatort gesehen. Das Gericht beendet ihre Vernehmung, ohne sie zu vereidigen.
Trifft „Eigenhändiges Delikt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStraftatbestandDie vorsätzlich falsche uneidliche Zeugenaussage vor Gericht erfüllt den Straftatbestand des § 153 StGB.
- 2erfülltZwingend unmittelbar-persönliche AusführungTäterin einer falschen uneidlichen Aussage kann nur die Person sein, die selbst als Zeugin aussagt.
1Ben nimmt in einem Geschäft ohne Erlaubnis des Eigentümers eine fremde Armbanduhr aus der Auslage und steckt sie in seine Jackentasche, um sie zu behalten.
Trifft „Eigenhändiges Delikt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStraftatbestandDie Wegnahme der fremden Uhr zum Behalten erfüllt den Diebstahlstatbestand des § 242 Abs. 1 StGB.
- 2fehltZwingend unmittelbar-persönliche AusführungDiebstahl kann auch durch einen anderen als Werkzeug begangen werden; Bens tatsächliche eigene Ausführung ändert daran nichts.
Typische Fehler
FehlerJede persönlich ausgeführte Straftat wird als eigenhändiges Delikt eingeordnet.
RichtigEntscheidend ist, ob der Tatbestand die persönliche Ausführung verlangt, nicht, ob jemand im konkreten Fall selbst handelt.
FehlerEine Person wird allein wegen gemeinsamer Planung als Mittäter eingeordnet, obwohl sie die deliktsspezifische Handlung nicht selbst ausführt.
RichtigBei eigenhändigen Delikten ersetzt ein gemeinsamer Tatplan die erforderliche eigene Tatausführung nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema