Definitionen
Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne
Art. 14 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtEigentum im verfassungsrechtlichen Sinne umfasst alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung als ihm ausschließlich zugeordnet zugewiesen sind und deren Nutzung und Verfügung in seiner Privatnützigkeit liegt, einschließlich des Sacheigentums, dinglicher Rechte, schuldrechtlicher Forderungen und gesicherter Anwartschaften des öffentlichen Rechts. Nach der Rechtsprechung sind öffentlich-rechtliche Ansprüche und Anwartschaften grundsätzlich nur erfasst, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen.
Der Eigentumsschutz des Grundgesetzes reicht über das Eigentum an Sachen hinaus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara hat 35 Jahre gearbeitet und aus ihrem Lohn regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Nach den gesetzlichen Regeln steht ihr nun persönlich eine monatliche Altersrente von 1.400 Euro zu, die nur sie verlangen kann. Die Rente deckt ihre Miete, Lebensmittel und sonstigen laufenden Ausgaben; Mara entscheidet selbst, wofür sie das Geld verwendet.
Trifft „Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögenswertes RechtDer Anspruch auf die monatliche Geldzahlung hat einen wirtschaftlichen Wert.
- 2erfülltAusschließliche rechtliche ZuordnungDer gesetzliche Rentenanspruch ist Mara persönlich zugewiesen.
- 3erfülltPrivatnützige Nutzung und VerfügungDie Rentenleistungen stehen Mara zur Verwendung für ihre eigenen Zwecke zu.
- 4erfülltÖffentlich-rechtlich: grundsätzlich nicht unerhebliche EigenleistungenDer Rentenanspruch beruht auf langjährigen eigenen Beitragszahlungen.
- 5erfülltÖffentlich-rechtlich: grundsätzlich ExistenzsicherungDie Altersrente sichert Maras Lebensunterhalt.
Dem mittellosen Leon steht nach den gesetzlichen Regeln persönlich eine monatliche Sozialhilfeleistung für seinen Lebensunterhalt zu. Die Leistung wird ausschließlich aus Steuern finanziert und setzt weder Beiträge noch sonstige eigene Vorleistungen voraus. Nur Leon kann die Zahlung verlangen; er entscheidet selbst, wofür er das Geld im Alltag verwendet.
Trifft „Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögenswertes RechtDer Anspruch auf eine monatliche Geldleistung hat einen wirtschaftlichen Wert.
- 2erfülltAusschließliche rechtliche ZuordnungDer gesetzliche Zahlungsanspruch ist Leon persönlich zugewiesen.
- 3erfülltPrivatnützige Nutzung und VerfügungDie Leistung ist für Leons eigenen Bedarf bestimmt und steht ihm zur persönlichen Verwendung zu.
- 4fehltÖffentlich-rechtlich: grundsätzlich nicht unerhebliche EigenleistungenDie Leistung beruht nicht auf eigenen Beiträgen oder vergleichbaren Vorleistungen.
- 5erfülltÖffentlich-rechtlich: grundsätzlich ExistenzsicherungDie Sozialhilfe dient der Sicherung von Leons Existenz.
Typische Fehler
FehlerEinen Sozialhilfeanspruch allein wegen seines Geldwerts als verfassungsrechtliches Eigentum ansehen.
RichtigDer Anspruch auf rein fürsorgebedingte Sozialhilfe ist mangels eigener Vorleistungen nicht vom Eigentumsschutz erfasst.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema