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Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne

Art. 14 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne umfasst alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung als ihm ausschließlich zugeordnet zugewiesen sind und deren Nutzung und Verfügung in seiner Privatnützigkeit liegt, einschließlich des Sacheigentums, dinglicher Rechte, schuldrechtlicher Forderungen und gesicherter Anwartschaften des öffentlichen Rechts. Nach der Rechtsprechung sind öffentlich-rechtliche Ansprüche und Anwartschaften grundsätzlich nur erfasst, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen.

Merksatz

Der Eigentumsschutz des Grundgesetzes reicht über das Eigentum an Sachen hinaus.

Wie weit reicht der Eigentumsbegriff?Links steht der weite Schutzbereich des Grundgesetzes, rechts das zivilrechtliche Sacheigentum.
Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne
Eigentum im zivilrechtlichen Sinne
Gegenstand
Vermögenswerte Rechte
Eigentum an Sachen
Private Forderungen
Geschützte Rechtspositionen
Kein Sacheigentum

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara hat 35 Jahre gearbeitet und aus ihrem Lohn regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Nach den gesetzlichen Regeln steht ihr nun persönlich eine monatliche Altersrente von 1.400 Euro zu, die nur sie verlangen kann. Die Rente deckt ihre Miete, Lebensmittel und sonstigen laufenden Ausgaben; Mara entscheidet selbst, wofür sie das Geld verwendet.

Trifft „Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne“ hier zu?

„Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögenswertes Recht
    Der Anspruch auf die monatliche Geldzahlung hat einen wirtschaftlichen Wert.
    erfüllt
  2. 2
    Ausschließliche rechtliche Zuordnung
    Der gesetzliche Rentenanspruch ist Mara persönlich zugewiesen.
    erfüllt
  3. 3
    Privatnützige Nutzung und Verfügung
    Die Rentenleistungen stehen Mara zur Verwendung für ihre eigenen Zwecke zu.
    erfüllt
  4. 4
    Öffentlich-rechtlich: grundsätzlich nicht unerhebliche Eigenleistungen
    Der Rentenanspruch beruht auf langjährigen eigenen Beitragszahlungen.
    erfüllt
  5. 5
    Öffentlich-rechtlich: grundsätzlich Existenzsicherung
    Die Altersrente sichert Maras Lebensunterhalt.
    erfüllt
BFall B

Dem mittellosen Leon steht nach den gesetzlichen Regeln persönlich eine monatliche Sozialhilfeleistung für seinen Lebensunterhalt zu. Die Leistung wird ausschließlich aus Steuern finanziert und setzt weder Beiträge noch sonstige eigene Vorleistungen voraus. Nur Leon kann die Zahlung verlangen; er entscheidet selbst, wofür er das Geld im Alltag verwendet.

Trifft „Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne“ hier zu?

„Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne“ trifft nicht zu.Es fehlt: Öffentlich-rechtlich: grundsätzlich nicht unerhebliche Eigenleistungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögenswertes Recht
    Der Anspruch auf eine monatliche Geldleistung hat einen wirtschaftlichen Wert.
    erfüllt
  2. 2
    Ausschließliche rechtliche Zuordnung
    Der gesetzliche Zahlungsanspruch ist Leon persönlich zugewiesen.
    erfüllt
  3. 3
    Privatnützige Nutzung und Verfügung
    Die Leistung ist für Leons eigenen Bedarf bestimmt und steht ihm zur persönlichen Verwendung zu.
    erfüllt
  4. 4
    Öffentlich-rechtlich: grundsätzlich nicht unerhebliche Eigenleistungen
    Die Leistung beruht nicht auf eigenen Beiträgen oder vergleichbaren Vorleistungen.
    fehlt
  5. 5
    Öffentlich-rechtlich: grundsätzlich Existenzsicherung
    Die Sozialhilfe dient der Sicherung von Leons Existenz.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEinen Sozialhilfeanspruch allein wegen seines Geldwerts als verfassungsrechtliches Eigentum ansehen.

RichtigDer Anspruch auf rein fürsorgebedingte Sozialhilfe ist mangels eigener Vorleistungen nicht vom Eigentumsschutz erfasst.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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