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Differenzmethode

§ 249 BGB · Zivilrecht

Die Differenzmethode ermittelt einen Vermögensschaden durch den Vergleich der tatsächlichen Vermögenslage des Geschädigten nach dem schädigenden Ereignis mit der hypothetischen Vermögenslage ohne dieses Ereignis. Eine nachteilige Differenz bildet den rechnerischen Ausgangspunkt der Schadensermittlung, der durch rechtliche Wertungen korrigiert werden kann.

Merksatz

Verglichen wird die tatsächliche Vermögenslage mit der Lage ohne Schädigung, nicht mit dem früheren Vermögen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Besucher stößt aus Unachtsamkeit Lenas Vase vom Regal; sie zerbricht und lässt sich nicht reparieren. Unmittelbar vor dem Sturz war sie 200 Euro wert, die Scherben sind wertlos. Ohne den Sturz hätte Lena weiterhin eine Vase im Wert von 200 Euro. Ihr übriges Vermögen bleibt unverändert.

Trifft „Differenzmethode“ hier zu?

„Differenzmethode“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliche Vermögenslage nach dem Ereignis
    Nach dem Sturz befinden sich statt der wertvollen Vase nur wertlose Scherben in Lenas Vermögen.
    erfüllt
  2. 2
    Hypothetische Vermögenslage ohne das Ereignis
    Ohne das Ereignis wäre die Vase mit einem Wert von 200 Euro weiterhin vorhanden.
    erfüllt
  3. 3
    Nachteilige Differenz als rechnerischer Ausgangspunkt
    Das tatsächliche Vermögen liegt um 200 Euro unter dem hypothetischen Vermögen.
    erfüllt
BFall B

Ein Besucher stößt aus Unachtsamkeit Lenas Vase vom Regal, sie landet jedoch unbeschädigt auf einem weichen Kissen. 1Nach dem Sturz ist die Vase weiterhin 200 Euro wert. 2Auch ohne den Sturz hätte Lena eine Vase im Wert von 200 Euro. Ihr übriges Vermögen bleibt unverändert.

Trifft „Differenzmethode“ hier zu?

„Differenzmethode“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nachteilige Differenz als rechnerischer Ausgangspunkt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliche Vermögenslage nach dem Ereignis
    Die tatsächlich vorhandene Vase hat nach dem Ereignis einen Wert von 200 Euro.
    erfüllt
  2. 2
    Hypothetische Vermögenslage ohne das Ereignis
    Die Vermögenslage ohne das Ereignis lässt sich mit einer weiterhin vorhandenen Vase im Wert von 200 Euro bestimmen.
    erfüllt
  3. 3
    Nachteilige Differenz als rechnerischer Ausgangspunkt
    Tatsächliches und hypothetisches Vermögen sind gleich hoch, sodass keine rechnerische Einbuße besteht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEs wird lediglich das Vermögen vor und nach dem Ereignis verglichen.

RichtigVerglichen werden die tatsächliche Vermögenslage und die hypothetische Vermögenslage ohne das Ereignis zum selben Vergleichszeitpunkt.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie rechnerische Differenz wird ohne weitere Prüfung als endgültiger Ersatzbetrag behandelt.

RichtigDie rechnerische Differenz ist nur der Ausgangspunkt; rechtliche Wertungen können eine Korrektur erforderlich machen.

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