Definitionen
Differenzmethode
§ 249 BGB · ZivilrechtDie Differenzmethode ermittelt einen Vermögensschaden durch den Vergleich der tatsächlichen Vermögenslage des Geschädigten nach dem schädigenden Ereignis mit der hypothetischen Vermögenslage ohne dieses Ereignis. Eine nachteilige Differenz bildet den rechnerischen Ausgangspunkt der Schadensermittlung, der durch rechtliche Wertungen korrigiert werden kann.
Verglichen wird die tatsächliche Vermögenslage mit der Lage ohne Schädigung, nicht mit dem früheren Vermögen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Besucher stößt aus Unachtsamkeit Lenas Vase vom Regal; sie zerbricht und lässt sich nicht reparieren. Unmittelbar vor dem Sturz war sie 200 Euro wert, die Scherben sind wertlos. Ohne den Sturz hätte Lena weiterhin eine Vase im Wert von 200 Euro. Ihr übriges Vermögen bleibt unverändert.
Trifft „Differenzmethode“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächliche Vermögenslage nach dem EreignisNach dem Sturz befinden sich statt der wertvollen Vase nur wertlose Scherben in Lenas Vermögen.
- 2erfülltHypothetische Vermögenslage ohne das EreignisOhne das Ereignis wäre die Vase mit einem Wert von 200 Euro weiterhin vorhanden.
- 3erfülltNachteilige Differenz als rechnerischer AusgangspunktDas tatsächliche Vermögen liegt um 200 Euro unter dem hypothetischen Vermögen.
Ein Besucher stößt aus Unachtsamkeit Lenas Vase vom Regal, sie landet jedoch unbeschädigt auf einem weichen Kissen. 1Nach dem Sturz ist die Vase weiterhin 200 Euro wert. 2Auch ohne den Sturz hätte Lena eine Vase im Wert von 200 Euro. Ihr übriges Vermögen bleibt unverändert.
Trifft „Differenzmethode“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächliche Vermögenslage nach dem EreignisDie tatsächlich vorhandene Vase hat nach dem Ereignis einen Wert von 200 Euro.
- 2erfülltHypothetische Vermögenslage ohne das EreignisDie Vermögenslage ohne das Ereignis lässt sich mit einer weiterhin vorhandenen Vase im Wert von 200 Euro bestimmen.
- 3fehltNachteilige Differenz als rechnerischer AusgangspunktTatsächliches und hypothetisches Vermögen sind gleich hoch, sodass keine rechnerische Einbuße besteht.
Typische Fehler
FehlerEs wird lediglich das Vermögen vor und nach dem Ereignis verglichen.
RichtigVerglichen werden die tatsächliche Vermögenslage und die hypothetische Vermögenslage ohne das Ereignis zum selben Vergleichszeitpunkt.
FehlerDie rechnerische Differenz wird ohne weitere Prüfung als endgültiger Ersatzbetrag behandelt.
RichtigDie rechnerische Differenz ist nur der Ausgangspunkt; rechtliche Wertungen können eine Korrektur erforderlich machen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata