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Differenzierungsmerkmal

Art. 3 GG · Öffentliches Recht

Ein Differenzierungsmerkmal ist ein tatsächlicher oder rechtlicher Umstand, anhand dessen der Normgeber oder die Behörde zwischen verschiedenen Personengruppen oder Sachverhalten unterscheidet und der daraufhin am allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) oder an den besonderen Gleichheitsrechten (Art. 3 Abs. 2, 3 GG) zu messen ist; je nach Gewicht des Merkmals – insbesondere bei personenbezogenen oder grundrechtsrelevanten Kriterien – verschärft sich der Rechtfertigungsmaßstab von einer bloßen Willkürkontrolle hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Merksatz

Das Differenzierungsmerkmal benennt den Anknüpfungspunkt der Unterscheidung, nicht schon deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul möchte wissen, ob sein Alter für die Jahresgebühr der städtischen Bibliothek eine Rolle spielt. 1Paul ist 17 Jahre alt. 2Nach der städtischen Benutzungsordnung zahlen Minderjährige jährlich 10 Euro und Volljährige 30 Euro.

Trifft „Differenzierungsmerkmal“ hier zu?

„Differenzierungsmerkmal“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächlicher oder rechtlicher Umstand
    Das Lebensalter ist ein tatsächlicher Umstand.
    erfüllt
  2. 2
    Kriterium einer staatlichen Unterscheidung
    Die Stadt knüpft die unterschiedliche Gebührenhöhe an das Lebensalter.
    erfüllt
BFall B

Paul möchte wissen, ob seine Haarfarbe für die Jahresgebühr der städtischen Bibliothek eine Rolle spielt. 1Paul hat braune Haare. Nach der städtischen Benutzungsordnung zahlen Minderjährige jährlich 10 Euro und Volljährige 30 Euro; die Haarfarbe wird nicht berücksichtigt.

Trifft „Differenzierungsmerkmal“ hier zu?

„Differenzierungsmerkmal“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kriterium einer staatlichen Unterscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächlicher oder rechtlicher Umstand
    Die Haarfarbe ist ein tatsächlicher Umstand.
    erfüllt
  2. 2
    Kriterium einer staatlichen Unterscheidung
    Die Stadt unterscheidet nach dem Alter, nicht nach der betrachteten Haarfarbe.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBereits die Verwendung eines Differenzierungsmerkmals wird als Gleichheitsverstoß behandelt.

RichtigDie Feststellung des Unterscheidungskriteriums ersetzt nicht die Prüfung, ob die unterschiedliche Behandlung verfassungsrechtlich zulässig ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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