Definitionen
Digitale Dienstleistung
§ 327 Abs. 2 BGB · ZivilrechtEine digitale Dienstleistung ist eine Dienstleistung für einen Verbraucher, die mindestens eine dieser Funktionen eröffnet: das Erstellen, Verarbeiten oder Speichern digitaler Daten oder den Zugang zu solchen Daten; die gemeinsame Nutzung digitaler Daten oder sonstige Interaktionen mit ihnen, sofern diese Daten vom Verbraucher oder von anderen Nutzern dieser Dienstleistung hochgeladen oder erstellt wurden.
Entscheidend sind die eröffneten Möglichkeiten zum Umgang mit digitalen Daten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea bucht für ihre privaten Urlaubsfotos einen Speicherplatz bei einem Cloudanbieter. Sie kann ihre Fotos dort hochladen, aufbewahren und später wieder abrufen.
Trifft „Digitale Dienstleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDienstleistungDer Anbieter stellt Lea eine Speicherfunktion zur Verfügung.
- 2erfülltLeistung für einen VerbraucherLea handelt zu privaten Zwecken.
- 3erfülltEröffnung mindestens einer erfassten DatenfunktionLea kann digitale Daten speichern und auf sie zugreifen.
Lea lässt 2ihre privat genutzten Schuhe 1von einer Schuhputzerin reinigen und polieren. Die Schuhputzerin arbeitet nur mit Bürsten, Tüchern und Schuhcreme und bietet keinerlei Funktionen für digitale Daten an.
Trifft „Digitale Dienstleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDienstleistungDie Schuhputzerin erbringt eine Reinigungsleistung.
- 2erfülltLeistung für einen VerbraucherLea nimmt die Leistung zu privaten Zwecken in Anspruch.
- 3fehltEröffnung mindestens einer erfassten DatenfunktionDie Schuhreinigung eröffnet keine der erfassten Möglichkeiten zum Umgang mit digitalen Daten.
Typische Fehler
FehlerEine Dienstleistung wird schon deshalb als digital eingeordnet, weil ihr Ergebnis elektronisch übermittelt wird.
RichtigDie elektronische Übermittlung allein genügt nicht; die Leistung muss eine der erfassten Datenfunktionen eröffnen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema