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Digitale Dienstleistung

§ 327 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Eine digitale Dienstleistung ist eine Dienstleistung für einen Verbraucher, die mindestens eine dieser Funktionen eröffnet: das Erstellen, Verarbeiten oder Speichern digitaler Daten oder den Zugang zu solchen Daten; die gemeinsame Nutzung digitaler Daten oder sonstige Interaktionen mit ihnen, sofern diese Daten vom Verbraucher oder von anderen Nutzern dieser Dienstleistung hochgeladen oder erstellt wurden.

Merksatz

Entscheidend sind die eröffneten Möglichkeiten zum Umgang mit digitalen Daten.

Digitale Dienstleistung oder digitaler Inhalt?Die Abgrenzung richtet sich danach, ob eine Datenfunktion oder die Bereitstellung digitaler Daten selbst im Mittelpunkt steht.
Digitale Dienstleistung
Digitaler Inhalt
Leistungsgegenstand
Funktion zum Umgang mit digitalen Daten
Digital erstellte und bereitgestellte Daten
Typisches Beispiel
Cloudspeicher für eigene Dateien
E-Book zum Herunterladen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea bucht für ihre privaten Urlaubsfotos einen Speicherplatz bei einem Cloudanbieter. Sie kann ihre Fotos dort hochladen, aufbewahren und später wieder abrufen.

Trifft „Digitale Dienstleistung“ hier zu?

„Digitale Dienstleistung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dienstleistung
    Der Anbieter stellt Lea eine Speicherfunktion zur Verfügung.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung für einen Verbraucher
    Lea handelt zu privaten Zwecken.
    erfüllt
  3. 3
    Eröffnung mindestens einer erfassten Datenfunktion
    Lea kann digitale Daten speichern und auf sie zugreifen.
    erfüllt
BFall B

Lea lässt 2ihre privat genutzten Schuhe 1von einer Schuhputzerin reinigen und polieren. Die Schuhputzerin arbeitet nur mit Bürsten, Tüchern und Schuhcreme und bietet keinerlei Funktionen für digitale Daten an.

Trifft „Digitale Dienstleistung“ hier zu?

„Digitale Dienstleistung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eröffnung mindestens einer erfassten Datenfunktion

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dienstleistung
    Die Schuhputzerin erbringt eine Reinigungsleistung.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung für einen Verbraucher
    Lea nimmt die Leistung zu privaten Zwecken in Anspruch.
    erfüllt
  3. 3
    Eröffnung mindestens einer erfassten Datenfunktion
    Die Schuhreinigung eröffnet keine der erfassten Möglichkeiten zum Umgang mit digitalen Daten.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Dienstleistung wird schon deshalb als digital eingeordnet, weil ihr Ergebnis elektronisch übermittelt wird.

RichtigDie elektronische Übermittlung allein genügt nicht; die Leistung muss eine der erfassten Datenfunktionen eröffnen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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