Definitionen
Dinglicher Arrest
§ 917 ZPO · ZivilrechtDer dingliche Arrest ist ein Sicherungsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes, durch das das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines in Geld umzurechnenden Anspruchs vorläufig beschlagnahmt wird. Grundsätzlich muss zu besorgen sein, dass ohne seine Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. Bei einem Arrest nur zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in ein Schiff ist kein Arrestgrund erforderlich.
Der Arrest sichert die spätere Vollstreckung, ohne den Gläubiger bereits zu befriedigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lara hat gegen Paul einen fälligen und unstreitigen Anspruch auf Zahlung von 20.000 Euro. Sie beantragt bei Gericht, bis zum Urteil durch eine sofortige Anordnung 20.000 Euro auf seinem deutschen Bankkonto vorläufig zu sperren und für die spätere Vollstreckung zu sichern. Paul verkauft bereits seine übrigen Vermögenswerte und kündigt Lara schriftlich an, den gesamten Erlös samt seinem Kontoguthaben noch vor dem Urteil an einem geheimen Ort zu verstecken.
Trifft „Dinglicher Arrest“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZugriff auf das SchuldnervermögenDie beantragte Maßnahme richtet sich gegen Pauls Kontoguthaben und damit gegen sein Vermögen.
- 2erfülltSicherung der Vollstreckung wegen eines GeldanspruchsGesichert werden soll die spätere Durchsetzung einer Geldforderung.
- 3erfülltNur vorläufige BeschlagnahmeLara begehrt eine vorläufige Kontosperre und noch keine Auszahlung an sich.
- 4erfülltArrestgrund oder gesetzliche EntbehrlichkeitDas konkret angekündigte Verstecken des gesamten Vermögens gefährdet die spätere Vollstreckung.
Lara hat gegen Paul einen fälligen und unstreitigen Anspruch auf Zahlung von 20.000 Euro. Sie beantragt bei Gericht, bis zum Urteil durch eine sofortige Anordnung 20.000 Euro auf seinem deutschen Bankkonto vorläufig zu sperren und für die spätere Vollstreckung zu sichern. Paul verfügt in Deutschland dauerhaft über frei zugängliche Vermögenswerte von 500.000 Euro und hat keinerlei Schritte unternommen oder angekündigt, um diese zu verbergen oder wegzuschaffen. Lara begründet ihren Antrag ausschließlich damit, dass Paul die Rechnung bisher nicht bezahlt hat.
Trifft „Dinglicher Arrest“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZugriff auf das SchuldnervermögenDie beantragte Maßnahme betrifft Pauls Kontoguthaben.
- 2erfülltSicherung der Vollstreckung wegen eines GeldanspruchsAuch hier soll die spätere Durchsetzung einer Geldforderung gesichert werden.
- 3erfülltNur vorläufige BeschlagnahmeBeantragt ist lediglich eine vorläufige Sperre des Guthabens.
- 4fehltArrestgrund oder gesetzliche EntbehrlichkeitDie bloße Nichtzahlung begründet hier keine Vollstreckungsgefährdung; die Ausnahme für Schiffe greift bei einem Kontozugriff nicht.
Typische Fehler
FehlerDie bloße Nichtzahlung einer fälligen Forderung wird bereits als Arrestgrund behandelt.
RichtigGrundsätzlich müssen konkrete Umstände die spätere Vollstreckung gefährden; die Nichtzahlung allein genügt dafür nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema