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Digitales Produkt

§ 327 BGB · Zivilrecht

Ein digitales Produkt ist ein digitaler Inhalt oder eine digitale Dienstleistung; in beiden Fällen geht es um Daten in digitaler Form. Digitale Inhalte sind erstellte und bereitgestellte Daten, etwa Video-, Audio-, Musik- oder Spieledateien. Digitale Dienstleistungen ermöglichen dem Verbraucher die Erstellung, Verarbeitung oder Speicherung solcher Daten, den Zugang zu ihnen, die gemeinsame Nutzung der von ihm oder anderen Nutzern der Dienstleistung hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten.

Merksatz

Digitale Produkte sind nicht auf Dateien beschränkt, sondern erfassen auch Dienste zur gemeinsamen Datennutzung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Verlag hat eine Wanderkarte am Computer als PDF-Datei erstellt. Lena bezahlt die Karte und lädt die Datei vom Server des Verlags herunter.

Trifft „Digitales Produkt“ hier zu?

„Digitales Produkt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Digitale Form der Daten
    Die Kartendaten liegen als digitale Datei vor.
    erfüllt
  2. 2
    Inhaltsbereitstellung oder erfasste Datenfunktion
    Der Verlag hat die Kartendaten erstellt und Lena durch den Download bereitgestellt.
    erfüllt
BFall B

2Ein Kartenverlag lässt eine Wanderkarte ausschließlich von Hand auf Papier zeichnen, ohne dabei digitale Daten zu erzeugen. Lena bezahlt die Karte und erhält das gezeichnete Original vom Verlag.

Trifft „Digitales Produkt“ hier zu?

„Digitales Produkt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Digitale Form der Daten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Digitale Form der Daten
    Die Kartendaten liegen ausschließlich auf Papier und nicht digital vor.
    fehlt
  2. 2
    Inhaltsbereitstellung oder erfasste Datenfunktion
    Die Karteninformationen wurden erstellt und Lena übergeben; es fehlt allein ihre digitale Form.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede Dienstleistung mit elektronisch übermitteltem Ergebnis als digitale Dienstleistung einordnen.

RichtigEine andere Dienstleistung wird nicht allein dadurch zur digitalen Dienstleistung, dass ihr Ergebnis digital erstellt oder übermittelt wird.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Anwendung der Vorschriften über digitale Produkte stets von einer Geldzahlung abhängig machen.

RichtigDie Vorschriften können auch bei der Bereitstellung personenbezogener Daten anwendbar sein; dabei ist die gesetzliche Ausnahme zu beachten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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