Definitionen
Digitales Produkt
§ 327 BGB · ZivilrechtEin digitales Produkt ist ein digitaler Inhalt oder eine digitale Dienstleistung; in beiden Fällen geht es um Daten in digitaler Form. Digitale Inhalte sind erstellte und bereitgestellte Daten, etwa Video-, Audio-, Musik- oder Spieledateien. Digitale Dienstleistungen ermöglichen dem Verbraucher die Erstellung, Verarbeitung oder Speicherung solcher Daten, den Zugang zu ihnen, die gemeinsame Nutzung der von ihm oder anderen Nutzern der Dienstleistung hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten.
Digitale Produkte sind nicht auf Dateien beschränkt, sondern erfassen auch Dienste zur gemeinsamen Datennutzung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Verlag hat eine Wanderkarte am Computer als PDF-Datei erstellt. Lena bezahlt die Karte und lädt die Datei vom Server des Verlags herunter.
Trifft „Digitales Produkt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDigitale Form der DatenDie Kartendaten liegen als digitale Datei vor.
- 2erfülltInhaltsbereitstellung oder erfasste DatenfunktionDer Verlag hat die Kartendaten erstellt und Lena durch den Download bereitgestellt.
2Ein Kartenverlag lässt eine Wanderkarte ausschließlich von Hand auf Papier zeichnen, ohne dabei digitale Daten zu erzeugen. Lena bezahlt die Karte und erhält das gezeichnete Original vom Verlag.
Trifft „Digitales Produkt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltDigitale Form der DatenDie Kartendaten liegen ausschließlich auf Papier und nicht digital vor.
- 2erfülltInhaltsbereitstellung oder erfasste DatenfunktionDie Karteninformationen wurden erstellt und Lena übergeben; es fehlt allein ihre digitale Form.
Typische Fehler
FehlerJede Dienstleistung mit elektronisch übermitteltem Ergebnis als digitale Dienstleistung einordnen.
RichtigEine andere Dienstleistung wird nicht allein dadurch zur digitalen Dienstleistung, dass ihr Ergebnis digital erstellt oder übermittelt wird.
FehlerDie Anwendung der Vorschriften über digitale Produkte stets von einer Geldzahlung abhängig machen.
RichtigDie Vorschriften können auch bei der Bereitstellung personenbezogener Daten anwendbar sein; dabei ist die gesetzliche Ausnahme zu beachten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema