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Dinglicher Vertrag

§§ 873, 929 BGB · Zivilrecht

Ein dinglicher Vertrag ist eine auf die unmittelbare Begründung, Übertragung, Belastung, inhaltliche Änderung oder Aufhebung eines dinglichen Rechts gerichtete Einigung zweier Parteien, die als Verfügungsgeschäft unmittelbar auf einen bestehenden Rechtsbestand einwirkt und vom schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft abstrakt getrennt ist (Trennungs- und Abstraktionsprinzip).

Merksatz

Die dingliche Einigung zielt auf die Rechtsänderung selbst, nicht bloß auf eine Pflicht dazu.

Verpflichtung oder dingliche Rechtsänderung?Der Verpflichtungsvertrag begründet Leistungspflichten. Der dingliche Vertrag zielt auf die Rechtsänderung selbst. Die Wirksamkeit beider Geschäfte ist grundsätzlich getrennt zu prüfen.
Dinglicher Vertrag
Schuldrechtlicher Verpflichtungsvertrag
Wirkungsziel
Unmittelbare Änderung eines dinglichen Rechts
Begründung einer Leistungspflicht
Beim Fahrradkauf
Einigung über den Eigentumsübergang
Kaufvertrag als Grundlage der Leistungspflichten
Wirksamkeit
Grundsätzlich unabhängig vom Verpflichtungsvertrag
Grundsätzlich unabhängig vom dinglichen Vertrag

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena verkauft Max ihr Fahrrad für 150 Euro. Als Max es abholt, vereinbaren beide, dass das Eigentum an dem Fahrrad jetzt auf Max übergehen soll. Lena gibt Max das Fahrrad.

Trifft „Dinglicher Vertrag“ hier zu?

„Dinglicher Vertrag“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einigung zweier Parteien
    Lena und Max erklären übereinstimmend, dass Max Eigentümer werden soll.
    erfüllt
  2. 2
    Ausrichtung auf eine unmittelbare dingliche Rechtsänderung
    Die Vereinbarung zielt auf den Eigentumswechsel selbst und nicht nur auf eine Pflicht zur späteren Übertragung.
    erfüllt
BFall B

1Lena und Max vereinbaren, dass Max Lenas Fahrrad für 150 Euro kauft. Über den Eigentumswechsel selbst wollen sie erst bei der Abholung am nächsten Tag eine eigene Vereinbarung treffen.

Trifft „Dinglicher Vertrag“ hier zu?

„Dinglicher Vertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ausrichtung auf eine unmittelbare dingliche Rechtsänderung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einigung zweier Parteien
    Lena und Max haben übereinstimmende Erklärungen zum Kauf abgegeben.
    erfüllt
  2. 2
    Ausrichtung auf eine unmittelbare dingliche Rechtsänderung
    Die bisherige Vereinbarung begründet nur Pflichten aus dem Kauf; über den Eigentumswechsel wollen sich beide erst später einigen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Kaufvertrag wird bereits als dingliche Einigung über den Eigentumsübergang behandelt.

RichtigDer Kaufvertrag begründet die Pflicht zur Eigentumsverschaffung; die dingliche Einigung ist davon als eigenes Rechtsgeschäft zu unterscheiden.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Unwirksamkeit des Kaufvertrags wird automatisch auf die Unwirksamkeit der dinglichen Einigung geschlossen.

RichtigDie Wirksamkeit beider Geschäfte ist grundsätzlich unabhängig voneinander zu prüfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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