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Diligentia quam in suis

§ 277 BGB · Zivilrecht

Die diligentia quam in suis bezeichnet den Sorgfaltsmaßstab, den jemand in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt; der Schuldner haftet danach bei einfacher Fahrlässigkeit grundsätzlich nur, wenn er diese eigene übliche Sorgfalt unterschreitet, haftet jedoch stets für grobe Fahrlässigkeit, von der er durch diesen eigenen Maßstab nicht befreit wird.

Merksatz

Auch gewohnte Sorglosigkeit schützt nicht vor der Haftung für grobe Fahrlässigkeit.

Eigener oder allgemeiner Sorgfaltsmaßstab?Der Bezugspunkt unterscheidet sich. Grobe Fahrlässigkeit wird durch keinen der beiden Maßstäbe entschuldigt.
Diligentia quam in suis
Verkehrserforderliche Sorgfalt
Bezugspunkt
Die eigenen üblichen Verhaltensweisen.
Die allgemein erforderliche Sorgfalt.
Einfache Fahrlässigkeit
Haftung grundsätzlich nur bei Unterschreiten der eigenen üblichen Sorgfalt.
Maßgeblich ist das Unterschreiten der allgemein erforderlichen Sorgfalt.
Grobe Fahrlässigkeit
Keine Entlastung durch eigene Gewohnheiten.
Auch grobe Fahrlässigkeit ist zu vertreten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara und Paul vereinbaren schriftlich, dass Mara Pauls Geige für zwei Wochen kostenlos aufbewahrt und für Schäden nach den gesetzlichen Regeln einsteht. Ihre eigene Geige bewahrt Mara stets in einem geschlossenen Schrank auf. 2Pauls Geige lässt sie trotz einer Warnung vor unmittelbar bevorstehendem Starkregen ungeschützt auf dem offenen Balkon liegen, wo sie durchnässt und beschädigt wird.

Trifft „Diligentia quam in suis“ hier zu?

„Diligentia quam in suis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigene übliche Sorgfalt als Haftungsmaßstab
    Bei dieser unentgeltlichen Verwahrung gilt nach § 690 BGB grundsätzlich Maras eigene übliche Sorgfalt.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Befreiung von grober Fahrlässigkeit
    Das offensichtlich gefährliche Liegenlassen der Geige ist grob fahrlässig und wird durch den persönlichen Maßstab nicht entschuldigt.
    erfüllt
BFall B

Mara und Paul vereinbaren schriftlich, dass Mara Pauls Geige für zwei Wochen gegen eine Vergütung von 100 Euro aufbewahrt und für Schäden nach den gesetzlichen Regeln einsteht. Ihre eigene Geige bewahrt Mara stets in einem geschlossenen Schrank auf. 2Pauls Geige lässt sie trotz einer Warnung vor unmittelbar bevorstehendem Starkregen ungeschützt auf dem offenen Balkon liegen, wo sie durchnässt und beschädigt wird.

Trifft „Diligentia quam in suis“ hier zu?

„Diligentia quam in suis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eigene übliche Sorgfalt als Haftungsmaßstab

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigene übliche Sorgfalt als Haftungsmaßstab
    Bei dieser entgeltlichen Verwahrung gilt der allgemeine Sorgfaltsmaßstab des § 276 BGB, nicht der persönliche Maßstab des § 690 BGB.
    fehlt
  2. 2
    Keine Befreiung von grober Fahrlässigkeit
    Für dieses grob fahrlässige Verhalten muss Mara auch nach dem allgemeinen Sorgfaltsmaßstab einstehen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

Fehler§ 277 BGB wird als allgemeine Haftungserleichterung für jeden Schuldner angewendet.

RichtigDer persönliche Sorgfaltsmaßstab muss durch eine besondere Vorschrift oder Vereinbarung gelten; § 277 BGB begrenzt die damit verbundene Entlastung.

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