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Dillenkofer-Grundsatz

Art. 4 Abs. 3 EUV · Öffentliches Recht

Der Dillenkofer-Grundsatz besagt, dass die vollständige Nichtumsetzung einer EU-Richtlinie innerhalb der Umsetzungsfrist bereits als solche einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Unionsrecht darstellt. Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union haftet für Schäden eines Einzelnen, wenn die Richtlinie dem Einzelnen subjektive Rechte verleihen soll, der Inhalt dieser Rechte anhand der Richtlinie bestimmbar ist und ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden besteht. Der Grundsatz geht auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Dillenkofer u.a. gegen Bundesrepublik Deutschland (Rs. C-178/94 u.a.) zurück und konkretisiert die allgemeinen Voraussetzungen der unionsrechtlichen Staatshaftung.

Merksatz

Bei vollständiger Nichtumsetzung innerhalb der Frist ist der Unionsrechtsverstoß bereits hinreichend qualifiziert.

Wo greift der Dillenkofer-Grundsatz?Der Grundsatz betrifft die Qualifikation des Verstoßes. Die übrigen Voraussetzungen des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs bleiben zu prüfen.
  1. 1
    Verleihung bestimmbarer Rechte
    Die Richtlinie soll subjektive Rechte verleihen, deren Inhalt anhand der Richtlinie bestimmbar ist.
  2. 2
    Hinreichend qualifizierter Verstoß
    Die vollständige Nichtumsetzung innerhalb der Frist erfüllt diese Voraussetzung bereits für sich genommen.
  3. 3
    Unmittelbarer Kausalzusammenhang
    Die Pflichtverletzung muss unmittelbar zu einem Schaden des Einzelnen geführt haben.
  1. 1
    Verleihung bestimmbarer Rechte Die Richtlinie soll subjektive Rechte verleihen, deren Inhalt anhand der Richtlinie bestimmbar ist.
  2. 2
    Hinreichend qualifizierter Verstoß Die vollständige Nichtumsetzung innerhalb der Frist erfüllt diese Voraussetzung bereits für sich genommen.
  3. 3
    Unmittelbarer Kausalzusammenhang Die Pflichtverletzung muss unmittelbar zu einem Schaden des Einzelnen geführt haben.
Dillenkofer-Grundsatz

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine EU-Richtlinie verlangt eine Absicherung, die Reisenden bei Zahlungsunfähigkeit ihres Reiseveranstalters vorausgezahlte Reisepreise vollständig erstattet. Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen, ohne dass ein Mitgliedstaat bis heute irgendwelche Maßnahmen zur Umsetzung getroffen hat. Nach Fristablauf zahlt Lea für eine Pauschalreise 1.000 Euro an einen Veranstalter, der anschließend zahlungsunfähig wird und die Reise nicht durchführt. Es gibt keine Absicherung; Lea erhält von niemandem die gezahlten 1.000 Euro zurück.

Trifft „Dillenkofer-Grundsatz“ hier zu?

„Dillenkofer-Grundsatz“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vollständige Nichtumsetzung innerhalb der Umsetzungsfrist
    Der Mitgliedstaat hat die Richtlinie auch nach Ablauf der Frist vollständig unangewendet gelassen.
    erfüllt
  2. 2
    Beabsichtigte Verleihung subjektiver Rechte
    Die Absicherung soll einzelnen Reisenden einen Anspruch auf Erstattung ihrer Vorauszahlungen verschaffen.
    erfüllt
  3. 3
    Bestimmbarkeit des Rechtsinhalts
    Der geschuldete Schutz umfasst die vollständige Erstattung der geleisteten Vorauszahlung.
    erfüllt
  4. 4
    Schaden eines Einzelnen
    Lea verliert ihre Vorauszahlung von 1.000 Euro.
    erfüllt
  5. 5
    Unmittelbarer Kausalzusammenhang
    Die vorgeschriebene Absicherung hätte Lea ihre Vorauszahlung erstattet und damit diesen Verlust verhindert.
    erfüllt
BFall B

Eine EU-Richtlinie verlangt eine Absicherung, die Reisenden bei Zahlungsunfähigkeit ihres Reiseveranstalters vorausgezahlte Reisepreise vollständig erstattet. Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen, ohne dass ein Mitgliedstaat bis heute irgendwelche Maßnahmen zur Umsetzung getroffen hat. Nach Fristablauf zahlt Lea für eine Pauschalreise 1.000 Euro an einen Veranstalter, der anschließend zahlungsunfähig wird und die Reise nicht durchführt; eine von ihm freiwillig abgeschlossene Versicherung erstattet Lea die Vorauszahlung vollständig. Eine separat bei einem anderen Anbieter gekaufte Theaterkarte für 80 Euro kann Lea wegen der ausgefallenen Reise nicht nutzen und erhält den Preis nicht zurück.

Trifft „Dillenkofer-Grundsatz“ hier zu?

„Dillenkofer-Grundsatz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbarer Kausalzusammenhang

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vollständige Nichtumsetzung innerhalb der Umsetzungsfrist
    Die freiwillige Versicherung eines Veranstalters ersetzt keine Umsetzung durch den Mitgliedstaat.
    erfüllt
  2. 2
    Beabsichtigte Verleihung subjektiver Rechte
    Die Richtlinie soll Reisenden wie Lea einen individuellen Erstattungsanspruch sichern.
    erfüllt
  3. 3
    Bestimmbarkeit des Rechtsinhalts
    Der Umfang der vorgeschriebenen Absicherung lässt sich anhand der Vorauszahlung bestimmen.
    erfüllt
  4. 4
    Schaden eines Einzelnen
    Lea verliert die für die ungenutzte Theaterkarte gezahlten 80 Euro.
    erfüllt
  5. 5
    Unmittelbarer Kausalzusammenhang
    Die vorgeschriebene Absicherung des Reisepreises hätte den Verlust der separat gekauften Theaterkarte nicht verhindert.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der vollständigen Nichtumsetzung wird ohne Prüfung weiterer Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch abgeleitet.

RichtigZusätzlich müssen die beabsichtigte Verleihung bestimmbarer subjektiver Rechte, ein Schaden und der unmittelbare Kausalzusammenhang vorliegen.

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