Definitionen
Dillenkofer-Grundsatz
Art. 4 Abs. 3 EUV · Öffentliches RechtDer Dillenkofer-Grundsatz besagt, dass die vollständige Nichtumsetzung einer EU-Richtlinie innerhalb der Umsetzungsfrist bereits als solche einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Unionsrecht darstellt. Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union haftet für Schäden eines Einzelnen, wenn die Richtlinie dem Einzelnen subjektive Rechte verleihen soll, der Inhalt dieser Rechte anhand der Richtlinie bestimmbar ist und ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden besteht. Der Grundsatz geht auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Dillenkofer u.a. gegen Bundesrepublik Deutschland (Rs. C-178/94 u.a.) zurück und konkretisiert die allgemeinen Voraussetzungen der unionsrechtlichen Staatshaftung.
Bei vollständiger Nichtumsetzung innerhalb der Frist ist der Unionsrechtsverstoß bereits hinreichend qualifiziert.
- 1Verleihung bestimmbarer RechteDie Richtlinie soll subjektive Rechte verleihen, deren Inhalt anhand der Richtlinie bestimmbar ist.
- 2Hinreichend qualifizierter VerstoßDie vollständige Nichtumsetzung innerhalb der Frist erfüllt diese Voraussetzung bereits für sich genommen.
- 3Unmittelbarer KausalzusammenhangDie Pflichtverletzung muss unmittelbar zu einem Schaden des Einzelnen geführt haben.
- 1Verleihung bestimmbarer Rechte Die Richtlinie soll subjektive Rechte verleihen, deren Inhalt anhand der Richtlinie bestimmbar ist.
- 2Hinreichend qualifizierter Verstoß Die vollständige Nichtumsetzung innerhalb der Frist erfüllt diese Voraussetzung bereits für sich genommen.
- 3Unmittelbarer Kausalzusammenhang Die Pflichtverletzung muss unmittelbar zu einem Schaden des Einzelnen geführt haben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine EU-Richtlinie verlangt eine Absicherung, die Reisenden bei Zahlungsunfähigkeit ihres Reiseveranstalters vorausgezahlte Reisepreise vollständig erstattet. Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen, ohne dass ein Mitgliedstaat bis heute irgendwelche Maßnahmen zur Umsetzung getroffen hat. Nach Fristablauf zahlt Lea für eine Pauschalreise 1.000 Euro an einen Veranstalter, der anschließend zahlungsunfähig wird und die Reise nicht durchführt. Es gibt keine Absicherung; Lea erhält von niemandem die gezahlten 1.000 Euro zurück.
Trifft „Dillenkofer-Grundsatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVollständige Nichtumsetzung innerhalb der UmsetzungsfristDer Mitgliedstaat hat die Richtlinie auch nach Ablauf der Frist vollständig unangewendet gelassen.
- 2erfülltBeabsichtigte Verleihung subjektiver RechteDie Absicherung soll einzelnen Reisenden einen Anspruch auf Erstattung ihrer Vorauszahlungen verschaffen.
- 3erfülltBestimmbarkeit des RechtsinhaltsDer geschuldete Schutz umfasst die vollständige Erstattung der geleisteten Vorauszahlung.
- 4erfülltSchaden eines EinzelnenLea verliert ihre Vorauszahlung von 1.000 Euro.
- 5erfülltUnmittelbarer KausalzusammenhangDie vorgeschriebene Absicherung hätte Lea ihre Vorauszahlung erstattet und damit diesen Verlust verhindert.
Eine EU-Richtlinie verlangt eine Absicherung, die Reisenden bei Zahlungsunfähigkeit ihres Reiseveranstalters vorausgezahlte Reisepreise vollständig erstattet. Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen, ohne dass ein Mitgliedstaat bis heute irgendwelche Maßnahmen zur Umsetzung getroffen hat. Nach Fristablauf zahlt Lea für eine Pauschalreise 1.000 Euro an einen Veranstalter, der anschließend zahlungsunfähig wird und die Reise nicht durchführt; eine von ihm freiwillig abgeschlossene Versicherung erstattet Lea die Vorauszahlung vollständig. Eine separat bei einem anderen Anbieter gekaufte Theaterkarte für 80 Euro kann Lea wegen der ausgefallenen Reise nicht nutzen und erhält den Preis nicht zurück.
Trifft „Dillenkofer-Grundsatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVollständige Nichtumsetzung innerhalb der UmsetzungsfristDie freiwillige Versicherung eines Veranstalters ersetzt keine Umsetzung durch den Mitgliedstaat.
- 2erfülltBeabsichtigte Verleihung subjektiver RechteDie Richtlinie soll Reisenden wie Lea einen individuellen Erstattungsanspruch sichern.
- 3erfülltBestimmbarkeit des RechtsinhaltsDer Umfang der vorgeschriebenen Absicherung lässt sich anhand der Vorauszahlung bestimmen.
- 4erfülltSchaden eines EinzelnenLea verliert die für die ungenutzte Theaterkarte gezahlten 80 Euro.
- 5fehltUnmittelbarer KausalzusammenhangDie vorgeschriebene Absicherung des Reisepreises hätte den Verlust der separat gekauften Theaterkarte nicht verhindert.
Typische Fehler
FehlerAus der vollständigen Nichtumsetzung wird ohne Prüfung weiterer Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch abgeleitet.
RichtigZusätzlich müssen die beabsichtigte Verleihung bestimmbarer subjektiver Rechte, ein Schaden und der unmittelbare Kausalzusammenhang vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema