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Deklaratorische Eintragung

Zivilrecht

Eine deklaratorische Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister hat keine rechtsbegründende, sondern lediglich bekundende (bestätigende) Wirkung; das eingetragene Recht oder die eingetragene Rechtsänderung ist bereits außerhalb des Registers durch Rechtsgeschäft oder Gesetz entstanden, und die Eintragung verlautbart diesen Umstand nur nach außen.

Merksatz

Die Eintragung bestätigt eine bereits unabhängig vom Register bestehende Rechtslage.

Was bewirkt die Eintragung?Links bestätigt die Eintragung eine bestehende Rechtslage, rechts ist sie für die Rechtsänderung erforderlich.
Deklaratorische Eintragung
Konstitutive Eintragung
Wirkung
Bestätigt die bestehende Rechtslage.
Ist für die Rechtsänderung erforderlich.
Zeitpunkt
Die Rechtslage ist bereits außerhalb des Registers entstanden.
Die Rechtsänderung tritt frühestens mit der Eintragung ein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora betreibt einen Großhandel und ist als dessen Inhaberin im Handelsregister eingetragen. Sie erklärt ihrem Angestellten Paul persönlich, dass sie ihm mit sofortiger Wirkung Prokura erteilt. Zwei Wochen später wird die Erteilung im Handelsregister eingetragen.

Trifft „Deklaratorische Eintragung“ hier zu?

„Deklaratorische Eintragung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister
    Die Erteilung der Prokura wird in das Handelsregister aufgenommen.
    erfüllt
  2. 2
    Nur Bestätigung einer bereits außerhalb des Registers entstandenen Rechtslage
    Die Prokura entsteht bereits durch die ausdrückliche Erteilung; die spätere Eintragung bestätigt sie nur.
    erfüllt
BFall B

Mara betreibt allein einen kleinen Kiosk, verkauft nur Zeitungen und Süßigkeiten und erzielt jährlich 20.000 Euro Umsatz. 1Auf ihren Antrag wird sie erstmals als Einzelkauffrau in das Handelsregister eingetragen.

Trifft „Deklaratorische Eintragung“ hier zu?

„Deklaratorische Eintragung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nur Bestätigung einer bereits außerhalb des Registers entstandenen Rechtslage

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister
    Mara wird als Einzelkauffrau in das Handelsregister aufgenommen.
    erfüllt
  2. 2
    Nur Bestätigung einer bereits außerhalb des Registers entstandenen Rechtslage
    Bei diesem Kleingewerbe entsteht die Kaufmannseigenschaft erst durch die Eintragung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Eintragung wird als Voraussetzung für die Entstehung des eingetragenen Rechts behandelt.

RichtigDas Recht besteht bereits vor der Eintragung; diese bestätigt es nur.

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