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Delegationsverbot

Öffentliches Recht

Das Delegationsverbot untersagt es dem parlamentarischen Gesetzgeber, wesentliche Entscheidungen in grundlegenden normativen Bereichen auf andere Stellen, insbesondere die Exekutive, zu übertragen. Diese Entscheidungen muss das Parlament selbst durch Gesetz treffen; nicht wesentliche Einzelheiten darf es unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Regelung übertragen.

Merksatz

Wesentliche Entscheidungen muss das Parlament selbst treffen; eine gesetzliche Übertragungsermächtigung genügt dafür nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der Bundestag beschließt ein Gesetz über finanzielle Hilfen für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bezahlen können. Es überlässt einem Bundesministerium, durch Verordnung ohne weitere gesetzliche Vorgaben festzulegen, wer diese Hilfen bekommt und wie hoch sie ausfallen.

Trifft „Delegationsverbot“ hier zu?

„Delegationsverbot“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Parlamentarischer Gesetzgeber
    Der Bundestag handelt als parlamentarischer Gesetzgeber.
    erfüllt
  2. 2
    Wesentliche Entscheidung in einem grundlegenden normativen Bereich
    Die grundlegenden Entscheidungen über Empfängerkreis und Höhe existenzsichernder Leistungen sind wesentlich.
    erfüllt
  3. 3
    Übertragung auf eine andere Stelle
    Das Gesetz überträgt die Entscheidungen einem Organ der Exekutive.
    erfüllt
BFall B

1Der Bundestag legt in einem Gesetz fest, wer finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhält und wie hoch sie ausfallen. 3Das Gesetz überlässt einem Bundesministerium, durch Verordnung ausschließlich die Reihenfolge der Eingabefelder eines Antragsformulars festzulegen. Die abgefragten Angaben und ihre Bedeutung für den Leistungsanspruch sind im Gesetz bestimmt.

Trifft „Delegationsverbot“ hier zu?

„Delegationsverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wesentliche Entscheidung in einem grundlegenden normativen Bereich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Parlamentarischer Gesetzgeber
    Der Bundestag handelt als parlamentarischer Gesetzgeber.
    erfüllt
  2. 2
    Wesentliche Entscheidung in einem grundlegenden normativen Bereich
    Die bloße Reihenfolge gesetzlich bestimmter Angaben im Formular ist keine wesentliche Entscheidung.
    fehlt
  3. 3
    Übertragung auf eine andere Stelle
    Das Gesetz überträgt die Gestaltung dieses Einzelpunkts einem Organ der Exekutive.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine gesetzliche Ermächtigung wird auch bei wesentlichen Entscheidungen als ausreichende Grundlage für deren Übertragung angesehen.

RichtigWesentliche Entscheidungen muss das Parlament selbst durch Gesetz treffen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Verbot wird auf jede technische Einzelheit der Ausführung erstreckt.

RichtigNicht wesentliche Einzelheiten dürfen unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Regelung übertragen werden.

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