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Derivativer Eigentumserwerb

§ 929 BGB · Zivilrecht

Der derivative (abgeleitete) Eigentumserwerb bezeichnet den Erwerb des Eigentums in Rechtsnachfolge vom bisherigen Eigentümer, etwa durch Rechtsgeschäft oder Erbfolge. Dabei geht das Eigentum vom bisherigen Eigentümer auf den Erwerber über und der Erwerber kann daher grundsätzlich kein besseres Recht erwerben als der bisherige Eigentümer hatte (nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet).

Merksatz

Auch ohne Vertrag kann Eigentum vom bisherigen Eigentümer abgeleitet werden.

Wie unterscheiden sich die Erwerbsarten?Links wird Eigentum vom bisherigen Eigentümer abgeleitet, rechts entsteht es unabhängig vom Recht eines Vorgängers.
Derivativer Eigentumserwerb
Originärer Eigentumserwerb
Rechtsnachfolge
Eigentum wird vom bisherigen Eigentümer abgeleitet.
Eigentum entsteht ohne Rechtsnachfolge.
Beispiele
Übereignung oder Erbfolge.
Aneignung oder Verarbeitung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara gehört ein Fahrrad. Sie und Leon vereinbaren, dass es ab sofort Leon gehören soll, und Mara händigt es ihm aus.

Trifft „Derivativer Eigentumserwerb“ hier zu?

„Derivativer Eigentumserwerb“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigentumserwerb
    Leon wird durch Einigung und Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB Eigentümer des Fahrrads.
    erfüllt
  2. 2
    Ableitung vom bisherigen Eigentümer
    Leons Eigentum wird unmittelbar von der bisherigen Eigentümerin Mara abgeleitet.
    erfüllt
BFall B

1Tarek baut für sich aus Holz, das Jona gehört, einen Tisch. Das Holz ist 100 Euro wert; Tareks Arbeit ist 600 Euro wert.

Trifft „Derivativer Eigentumserwerb“ hier zu?

„Derivativer Eigentumserwerb“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ableitung vom bisherigen Eigentümer

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigentumserwerb
    Tarek wird durch die Herstellung der neuen Sache nach § 950 Abs. 1 BGB Eigentümer des Tisches.
    erfüllt
  2. 2
    Ableitung vom bisherigen Eigentümer
    Das Eigentum am neu hergestellten Tisch entsteht unabhängig vom bisherigen Eigentum am Holz.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus dem Abschluss eines Kaufvertrags wird unmittelbar auf den Eigentumsübergang geschlossen.

RichtigDer Kaufvertrag verpflichtet nur zur Eigentumsübertragung; beim Erwerb nach § 929 Satz 1 BGB müssen eine dingliche Einigung und die Besitzübertragung hinzukommen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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