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Demnächst

§ 167 ZPO · Zivilrecht

'Demnächst' im Sinne des § 167 ZPO bedeutet, dass die Zustellung erfolgt, ohne dass eine nennenswerte, der Partei zuzurechnende Verzögerung vorliegt. Der Partei zuzurechnende Verzögerungen von bis zu 14 Tagen sind regelmäßig unschädlich. Rein gerichtliche Verzögerungen stehen der Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Einreichung des Antrags oder der Erklärung grundsätzlich nicht entgegen.

Merksatz

Auch eine späte Zustellung kann zurückwirken, wenn die Verzögerung allein vom Gericht verursacht wurde.

Wann wirkt die Zustellung zurück?Die Zustellung liegt rechts, der mögliche Wirkungsbeginn links. Eine feste Höchstdauer zwischen beiden Zeitpunkten gibt es nicht.
  1. Einreichung
    Eingang bei Gericht
    Auf diesen Zeitpunkt kann die Wirkung der späteren Zustellung zurückbezogen werden.
  2. Spätere Zustellung
    Zustellung an den Empfänger
    Rückwirkung setzt voraus, dass keine nennenswerte, der Partei zuzurechnende Verzögerung vorliegt.
  1. Eingang bei Gericht Auf diesen Zeitpunkt kann die Wirkung der späteren Zustellung zurückbezogen werden.
  2. Zustellung an den Empfänger Rückwirkung setzt voraus, dass keine nennenswerte, der Partei zuzurechnende Verzögerung vorliegt.
Rückwirkung auf die Einreichung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Am letzten Tag der Verjährungsfrist reicht Lea wegen ihrer Forderung eine Klage ein und 2bezahlt die angeforderten Gerichtskosten am Tag nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Wegen eines Versehens der Geschäftsstelle bleibt die Akte danach drei Monate unbearbeitet liegen. 1Nach Entdeckung des Versehens wird die Klage dem Beklagten am folgenden Tag zugestellt.

Trifft „Demnächst“ hier zu?

„Demnächst“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zustellung erfolgt
    Die Klage wird dem Beklagten tatsächlich zugestellt.
    erfüllt
  2. 2
    Keine nennenswerte, der Partei zuzurechnende Verzögerung
    Lea zahlt zeitnah; die anschließende Verzögerung verursacht allein das Gericht.
    erfüllt
BFall B

Am letzten Tag der Verjährungsfrist reicht Lea wegen ihrer Forderung eine Klage ein und erhält später die Aufforderung, die Gerichtskosten zu zahlen. Obwohl sie sofort zahlen könnte, lässt sie die Aufforderung bewusst sechs Wochen liegen und überweist den Betrag erst dann. Das Gericht wartet ausschließlich auf die Zahlung und 1stellt die Klage dem Beklagten am Tag nach dem Zahlungseingang zu.

Trifft „Demnächst“ hier zu?

„Demnächst“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine nennenswerte, der Partei zuzurechnende Verzögerung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zustellung erfolgt
    Die Klage wird dem Beklagten tatsächlich zugestellt.
    erfüllt
  2. 2
    Keine nennenswerte, der Partei zuzurechnende Verzögerung
    Das bewusste sechswöchige Hinausschieben der Zahlung verursacht eine mehr als geringfügige Verzögerung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerJede der Partei zurechenbare Verzögerung wird als Ausschlussgrund für die Rückwirkung behandelt.

RichtigGeringfügige zurechenbare Verzögerungen von regelmäßig bis zu 14 Tagen verhindern die Rückwirkung nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerFür die Fristwahrung wird stets eine Zustellung vor Fristablauf verlangt.

RichtigBei demnächst erfolgender Zustellung kann bereits die rechtzeitige Einreichung bei Gericht die Frist wahren.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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