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Dauerschuldverhältnis

§ 314 BGB · Zivilrecht

Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, bei dem die geschuldete Leistung nicht durch einen einmaligen Akt, sondern durch ein fortgesetztes Verhalten über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum erbracht wird, sodass der Umfang der Leistungspflicht von der Dauer des Rechtsverhältnisses abhängt (z. B. Miete, Dienstvertrag, Leihvertrag).

Merksatz

Eine lange Abwicklung allein genügt nicht; entscheidend ist der zeitabhängige Umfang der geschuldeten Leistung.

Dauerleistung oder feste Gesamtleistung?Auch mehrere Teillieferungen können eine feste Gesamtleistung erfüllen. Entscheidend ist, ob die Vertragsdauer den Leistungsumfang bestimmt.
Dauerschuldverhältnis
Zielschuldverhältnis
Leistungserbringung
Fortgesetztes Verhalten über einen Zeitraum.
Auf einen bestimmten Leistungserfolg gerichtet, auch durch mehrere Teilleistungen.
Leistungsumfang
Hängt von der Dauer des Rechtsverhältnisses ab.
Die Gesamtleistung steht unabhängig von der Dauer der Abwicklung fest.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Kaffeerösterei vereinbart mit einem Café, 1ihm auf unbestimmte Zeit jeden Monat 20 Kilogramm Kaffee zu liefern. Das Café zahlt für jede Lieferung 300 Euro. 2Die Gesamtmenge ist nicht festgelegt und wächst mit jedem weiteren Vertragsmonat um 20 Kilogramm.

Trifft „Dauerschuldverhältnis“ hier zu?

„Dauerschuldverhältnis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fortgesetzte Leistungserbringung über einen Zeitraum
    Die Rösterei schuldet fortlaufend monatliche Lieferungen.
    erfüllt
  2. 2
    Dauerabhängiger Umfang der Leistungspflicht
    Die insgesamt geschuldete Kaffeemenge hängt davon ab, wie lange der Vertrag besteht.
    erfüllt
BFall B

Eine Kaffeerösterei vereinbart mit einem Café den Kauf von insgesamt 80 Kilogramm Kaffee für 1.200 Euro. 1Sie soll vier Monate lang jeden Monat 20 Kilogramm liefern. Auch bei einer verzögerten Abwicklung bleibt es bei den insgesamt 80 Kilogramm.

Trifft „Dauerschuldverhältnis“ hier zu?

„Dauerschuldverhältnis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dauerabhängiger Umfang der Leistungspflicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fortgesetzte Leistungserbringung über einen Zeitraum
    Die Leistung wird durch wiederholte Lieferungen über mehrere Monate erbracht.
    erfüllt
  2. 2
    Dauerabhängiger Umfang der Leistungspflicht
    Die geschuldete Gesamtmenge steht unabhängig von der Dauer der Abwicklung fest.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Einordnung als Dauerschuldverhältnis wird ein allgemeines Recht zur jederzeitigen fristlosen Kündigung abgeleitet.

RichtigDie Kündigung ohne Kündigungsfrist nach § 314 BGB setzt einen wichtigen Grund voraus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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